quote_text('Ab dem 28. April wird es teurer
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\n Mit der jüngsten Überarbeitung der Straßenverkehrsordnung werden die Strafen für Tempoüberschreitungen höher. Auch das Parken auf dem Gehweg kann nun empfindlich bestraft werden.
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\n Am 14. Februar 2020 hat der Bundesrat die Novelle der Straßenverkehrsordnung verabschiedet. Am 27. April 2020 wird die Novelle im Bundesgesetzblatt (Nr. 19) veröffentlicht, damit tritt sie ab dem 28. April 2020 in Kraft. Ein generelles Tempolimit von 130 km/h auf Autobahnen wurde in der Novelle zwar abgelehnt, dafür gab es in anderen Bereichen aber relevante Änderungen. So sind die Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitung​en​ erneut gestiegen. Auch Fahrverbote sind künftig früher fällig. Drohte Fahrern bislang erst dann ein Fahrverbot, wenn sie zwei mal innerhalb eines Jahres die Geschwindigkeitsbeschränkungen​ außerhalb geschlossener Ortschaften um mindestens 26 km/h überschritten haben, so gehen künftig bereits Ersttäter einen Monat lang zu Fuß. Innerorts reicht eine Übertretung um 21 km/h um den Führerschein einen Monat abgeben zu müssen.
\n Außerorts zu schnell
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\n Für das zu schnelle Fahren außerhalb geschlossener Ortschaften soll in Zukunft folgendes gelten:
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\n bis 10 km/h: 20 Euro (bislang 10 Euro)
\n 11 – 15 km/h: 40 Euro (bislang 20 Euro)
\n 16 – 20 km/h: 60 Euro (bislang 30 Euro) + 1 Punkt
\n 21 – 25 km/h: 70 Euro + 1 Punkt
\n 26 – 30 km/h: 80 Euro + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot (bisher kein Fahrverbot)
\n 31 – 40 km/h: 120 Euro + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
\n 41 – 50 km/h: 160 Euro + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
\n 51 – 60 km/h: 240 Euro + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
\n 61 – 70 km/h: 440 Euro + 2 Punkte + 2 Monate Fahrverbot
\n über 70 km/h: 600 Euro + 2 Punkte + 3 Monate Fahrverbot
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\n Innerorts zu schnell
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\n Für die Überschreitung der geltenden Höchstgeschwindigkeit innerorts sind folgende Änderungen vorgesehen:
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\n bis 10 km/h: 30 Euro (bislang 15 Euro)
\n 11 – 15 km/h: 50 Euro (bislang 25 Euro)
\n 16 – 20 km/h: 70 Euro (bislang 35 Euro) + 1 Punkt
\n 21 – 25 km/h: 80 Euro + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot (bisher kein Fahrverbot)
\n 26 – 30 km/h: 100 Euro + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot (bisher kein Fahrverbot)
\n 31 – 40 km/h: 160 Euro + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
\n 41 – 50 km/h: 200 Euro + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
\n 51 – 60 km/h: 280 Euro + 2 Punkte + 2 Monate Fahrverbot
\n 61 – 70 km/h: 480 Euro + 2 Punkte + 3 Monate Fahrverbot
\n über 70 km/h: 680 Euro + 2 Punkte + 3 Monate Fahrverbot
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\n Punkte für Gehwegparker
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\n Auch das bei Motorradfahrern so beliebte Parken auf Gehsteigen wird künftig deutlich teurer. Das Bußgeld dafür steigt von bisher 20 auf 55 Euro. Kommt eine Behinderung dazu werden daraus 70 Euro und ein Punkt. So richtig heftig wird’s für Fahrzeuge – und die StVO unterscheidet hier nicht zwischen Autos und Motorrädern –, die länger als eine Stunde auf einem Gehsteig parken. Dann kann das Bußgeld nach der neuen Regelung bald bis zu 100 Euro kosten und es gibt zusätzlich noch einen Punkt in Flensburg. Konkret heißt es dazu im Beschluss des Bundesrats: "Die Einstufung des Verstoßes erfolgt durch die zuständigen Behörden vor Ort", was u. a. bedeutet, dass die lokalen Behörden Motorräder auf Gehsteigen tolerieren können, es aber nicht müssen.
\n Durchfahren der Rettungsgasse
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\n Wer keine Rettungsgasse bildet, zahlt ­aktuell 200 Euro Bußgeld und kassiert zwei Punkte in Flensburg. Künftig wird es auch noch einen Monat Fahrverbot geben. Deutlich härter werden künftig vor allem Fahrer bestraft, die durch die Rettungsgasse fahren oder sich an Einsatzfahrzeuge dranhängen: dann drohen mindestens 240 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.
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\n Quelle: https://www.motorradonline.de/​ratgeber/verschaerfung-der-str​assenverkehrsordnung-bussgeld/​?utm_source=newsletter&utm​_campaign=manually​<\/a>'); $('post_text').scrollTo();