Thema: Geld von Versicherung

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jeronnima Erstellt am Mi 05.05.2010
ich hatte vor 3 Wochen einen Unfall, ein PKW ist mir reingefahren. Vermutlich dauert noch mindestens eine Woche bis meine Maschine zurück kommt.
Hat jemand von Euch Ahnung wie es mit Ausfallgeld für ein Motorrad aussieht.
Zur Beruhigung von Euch, mir ist fast nichts passiert.
Barbara


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Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am Mi 05.05.2010
Hi Barbara,
erstmal ´n kleiner Vorwurf an Dich..., Du hättest erst gar nicht so lange (3 Wochen) warten dürfen, bevor Du was anleierst.
Bei mir ist´s (allen Schutzengeln sei Dank!) bereits über 20 Jahre her, seit ich das letzte Mal "Feindkontakt" mit anderen Verkehrsteilnehmern hatte.
Bei mir war´s allerdings damals so, dass mir so´n Hirni an ´ner Ampel hinten rein geklatscht ist.
Ich hatte bei ca. 2 Sekunden nach Umschalten auf "Gelb" angehalten und der Trottel wollte mit der Dose noch durchziehen und hatte mich somit abgeschossen.
Hinterher hat der noch behauptet, ich hätte bei "Grün" ´ne Vollbremsung hingelegt (was allerdings durch Zeugenaussagen von anderen Verkehrsteilnehmern eindeutig widerlegt wurde).
Deshalb hatte ich in diesem Fall auf die Unfallaufnahme durch die Pozilei bestanden...., danach sofort in´s Krankenhaus, um die Prellungen und Verstauchungen feststellen zu lassen (den wenn sich bei sowas "Spätfolgen" einstellen sollten, dann ist das oft nicht sofort erkennbar und im Nachhinein kaum mehr zu belegen oder zu beweisen!).
Dann zum Anwalt! (zumindest, wenn der Unfallgegner bereits zu erkennen gibt, dass er keine Schuld eingestehen will!)
Beschädigte Klamotten und angekratzter Helm wurden damals (und werden auch heute noch) ersetzt...genau wie der Schaden am Mopped.
Da es damals mein einziges Fahrzeug war, gab es für die Reparatur-Zeit (in der ich wegen Verstauchungen an den Knochen) eh nicht fahren konnte) Ausfallgeld. (Wenn ich mich recht erinnere, wurde dafür der "Kurs" eines Kleinwagens angesetzt)
Falls Du Rechtschutzversichert sein solltest, so emfehle ich Dir auf jeden Fall, selbst in Nachhinein noch zu ´nem Rechtsverdreher zu gehen, der sich mit Verkehrsrecht auskennt.
Der weiß auch genau, was Dir zusteht und kümmert sich darum, dass Du das, was Dir zusteht schnellstmöglich ersetzt wird. (Denn Versicherungen versuchen in den meisten Fällen, einzusparen, was einzusparen geht... und rücken in den seltensten Fällen freiwillig was raus).
p.s.:
Schön, dass Dir nicht viel passiert ist....., aber selbst, wenn Dir nur wenig passiert ist, steht Dir Schmerzensgeld zu!. (war bei mir damals nicht ganz unerheblich!.... und überschritt eindeutig den Wert meiner Huddel!)
Viel Glück bei der Erkämpfung Deines Rechts!
René

Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am Mi 05.05.2010
Soweit ich weiß, gibt's nur dann Ausfallkohle bei nem Mopped, wenn es das einzige Fahrzeug ist und auf ein Fahrzeug angewiesen ist, z.B. Fahrt zum Arbeitsplatz.

Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am Mi 05.05.2010
PS. Wenn der Unfallgegner im Polizeiprotokoll unter 01 steht, idealerweise noch ein paar Euro Strafmandat bezahlen durfte, brauchst Du keine Rechtsschutz für einen Anwalt. Die Anwaltskosten zahlt in dem Fall die gegnerische Haftpflichtversicherung, wie auch ggf. Gutachten usw..

Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am Mi 05.05.2010
Zahlmait,
... ich stand auch unter 02 auffen Protokoll, blieb aber bei 50/50. Hängt von den Versicherungen ab, oder wenn man damit nicht einverstanden ist vom Richter. Schätzt deine Rechtschutz ein, dass 50/50 ok sind, dann gehst du ein privates Risiko ein, wenn du willst, dass der Fall vor den Richter kommt, denn der kann auch ganz anders entscheiden. In meinem Fall waren die Versicherungen Mutter/Tochter und die fahren nunmal mit 50/50 ganz gut, weil sie beide hochstufen können. Eventuelle Körper- und psychische Schäden immer geltend machen (bis 800,-€ zahlen sie ohne ein Gegengutachten ;o)
Salut Mustang

Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am Mi 05.05.2010
Da guck, den Paul gibbet auch noch. :)

Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am Mi 05.05.2010
Hi Jeronnima,
Nutzungsausfall / Mietfahrzeug
Anspruch auf zwei Arten: a:) Mietfahrzeug , b:) Nutzungsausfall, - für die Zeit der Reparatur.
Du musst dann einen Nachweis über die Ausfallzeit erbringen. Z.B: durch den Nachweis deiner Reparaturwerkstatt, wie lange die Reparieren oder Repariert haben.
Doch Achtung! : Schadenminderungspflicht.
Wenn Du nur wenige Kilometer (Kurzstrecken) mit deinem Bike, pro Tag zurücklegst, hast du keinen Anspruch auf ein Mietmotorrad während der Reparaturzeit.
Exkurs: Sollte es doch zu einem Mietmotorrad während der Reparaturdauer kommen, so kann die Versicherung die ersparten Eigenaufwendungen vom Mietmotorrad abziehen. Das heißt, es werden die Kosten Angesetzt, welche für Verschleiß- und Betriebskosten an Deinem Motorrad angefallen wären, vom Mietpreis abgezogen. Doch auch hier wieder eine Ausnahme: wenn Du einen Anwalt hast und es zu Gericht getragen wird, Erkennen die Richter in der Regel die ersparten Eigenaufwendungen nicht an.
Nutzungsausfall
Hast du kein Mietmotorrad genutzt, so kannst du dann den Nutzungsausfall geltend machen.
Hier wird dann eine Tagespauschale angesetzt für die Zeit der Nachgewiesenen Reparaturdauer. Die Tabelle kannst du bei der Eurotax Schwacke z.B. per Internet www.schwacke.de anfordern. Die Tagespauschale (Klasseneinteilung) richtet sich nach: Typ, Größe, Leistung, Hubraum, deines Motorrades. Das kann von 10.- Euro bis 66 Euro pro Tag berechnet werden. Stand meiner Liste ist aus dem Jahre 2006. Eine Anpassung ist bestimmt wieder erfolgt.
Die meisten Menschen lernt man beim Verkehr kennen! :-))
In diesem Sinne ein weiterhin fröhliches Ride On
Searcher
Klage schon sechs einhalb Jahre gegen eine Versicherung. Habe bestimmt schon Bergfest! *gg

Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am Mi 05.05.2010
Gaaaaanz vorsichtig:
- LG Kassel v. 10.01.1997:
Kein Nutzungsausfall bei Kradbeschädigung, wenn das Krad nur als Freizeitfahrzeug dient.
- LG Wuppertal v. 20.12.2007:
Verfügt der Geschädigte eines unfallbeschädigten Motorrades über ein weiteres Kraftfahrzeug (hier: einen Pkw), löst die zeitweise Gebrauchsunfähigkeit seines Krades keinen Entschädigungsanspruch aus, wenn ihm die ersatzweise Benutzung des zweiten Fahrzeuges zumutbar ist.
- OLG Düsseldorf v. 10.03.2008:
Eine abstrakte Nutzungsausfallentschädigung ist mangels einer "fühlbaren" vermögenserheblichen Entbehrung zu versagen, wenn der Geschädigte ein ihm zur Verfügung stehendes zweites Fahrzeug zur Verfügung hatte, dessen Nutzung ihm zumutbar war. Der Gebrauchsvorteil einer Harley Davidson wird durch die Nutzung eines PKW nicht ersetzt. Zu kürzen ist der Ersatzanspruch jedoch aus dem Gesichtspunkt des zeitweise fehlenden Nutzungswillens. Die Annahme ist gerechtfertigt, dass im Ausfallzeitraum von Mitte März bis Anfang Juni an einem Drittel aller Tage die Nutzung witterungsbedingt auch dann nicht erfolgt wäre, wenn dem Geschädigten sein Fahrzeug unbeschädigt zur Verfügung gestanden hätte.
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Wobei ich beim 3. Urteil vollstes Verständnis habe. *fg
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