Thema: Ich dachte...
Mopedjeck
Erstellt am Do 24.05.2012
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ralfii1957
Erstellt am Do 24.05.2012,
Zuletzt bearbeitet am 24.05.2012 von ralfii1957
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Gelöschter Benutzer
Erstellt am Fr 25.05.2012,
Zuletzt bearbeitet am 01.06.2012 von Gelöschter Benutzer
Jepp, das gibt es auch... allerdings nur bei Demos ... Par 17a Versammlungsgesetz hilft Dir weiter. Darüber hinausgehend gibt es kein solches Verbot. Würde ja unter Anderem auch der Helmpflicht entgegenstehen... Umkehrschluss wäre, dass man bei ner Moppeddemo keinen Helm oder Sturmhaube tragen darf :-) |
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suzi1
Erstellt am Fr 25.05.2012
Zu "Schlachten", bei denen die Polizei in reichlicher Anzahl auftritt, weil mit renitenten und gewaltbereiten Demonstranten gerechnet wird oder werden muß, würde ich mich aber auch vermummen. Schon allein aus Selbstschutz und wg. der Neutralität. LHzG |