Thema: Motorrad im Keller

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Schneeflocke Erstellt am Do 16.08.2012
Darf ich mein Motorrad in meinem Kellerraum eines Wohnblocks überwintern?

Wenn ich es denn dort rein bekäme... :-)

Hat da jemand Erfahrung?

Sonnige Grüße


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Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am Do 16.08.2012
Früher haben wir das öfter veranstaltet..und dann gebastelt bis der Schnee wech war..
Allerdings ohne Brennstoff und Öl..wegen:
1.) Brandgefährdung
2.) Geruchsbelästigung

Heutzutage sollte man , wenn man zur Miete wohnt auf jeden Fall den Vermieter (zuerst) und auch die Nachbarn informieren.
Schliesslich lagern wir heutzutage weder Kohlen noch Heizöl im Keller ( soll allerdings im hintersten Wald noch Gang und Gäbe sein)
Im keller hat heute so mancher ne Kartoffelkiste und nen "Kleiderbehälter" zu stehen..und mag es aus dem Grunde nicht tolerieren..

Also: ne Menge Fragen vorher..um Ärger zu vermeiden..

Aber warum nicht sich die Mühe machen, wenn man dann affunZoo mal im Keller bisserl Schrauben kann, ohne irgendwo inner kalten Garage von einem Bein aufs andere zu hüppen..

DaumenzsDrückTer

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Schneeflocke Erstellt am Do 16.08.2012
Basteln will ich eher nicht, bin froh wenn ich erstmal fahren kann...
War nur so eine Idee, bevor ich mir teuer eine Garage mieten muß um das Motorrad nicht auf der Staße frieren zu lassen.

Danke aber für die Antwort.

Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am Do 16.08.2012
Sorry, dass ich noch rigoroser ein "NEIN" schreiben muss als Kollege KoLalto.

Du schreibst von "Wohnblock". Ich gehe daher davon aus, dass Du in einem größeren Wohnhaus mit professioneller Verwaltung wohnst. Du brauchst dann nur in Deinen Mietvertrag schauen. Da ist irgendwo von "bestimmungsgemäßem Gebrauch der Mietsache" die Rede. Kraftfahrzeuge im Keller abstellen: Kein bestimmungsgemäßer Gebrauch des Lagerraumes... und im Kellerflur schon gar nicht.

Warum das so ist, kannst Du nachlesen (wenn Dir der Sinn danach steht) in:
- Garagenordnung Hamburg
- Landesbauordnung Hamburg
- Brandschutzordnung Hamburg
- Bauordnung Stadt Hamburg

Deine Mitmieter könnten "stillschweigend tolerieren", dass Dein Mopped im Keller steht. Die Hausverwaltung darf auf Grund bestehender Gesetze und Verordnung - sie riskieren auch den Brandversicherungsschutz für das Gebäude - auf keinen Fall eine Erlaubnis erteilen.

Gruß
Achim

Offline

Mopedjeck Erstellt am Do 16.08.2012
Sorry, dass ich noch rigoroser ein "NEIN" schreiben muss als Kollege KoLalto.
Du schreibst von "Wohnblock". Ich gehe daher davon aus, dass Du in einem größeren Wohnhaus mit professioneller Verwaltung wohnst. Du brauchst dann nur in Deinen Mietvertrag schauen. Da ist irgendwo von "bestimmungsgemäßem Gebrauch der Mietsache" die Rede. Kraftfahrzeuge im Keller abstellen: Kein bestimmungsgemäßer Gebrauch des Lagerraumes... und im Kellerflur schon gar nicht.
Warum das so ist, kannst Du nachlesen (wenn Dir der Sinn danach steht) in:
- Garagenordnung Hamburg
- Landesbauordnung Hamburg
- Brandschutzordnung Hamburg
- Bauordnung Stadt Hamburg
Deine Mitmieter könnten "stillschweigend tolerieren", dass Dein Mopped im Keller steht. Die Hausverwaltung darf auf Grund bestehender Gesetze und Verordnung - sie riskieren auch den Brandversicherungsschutz für das Gebäude - auf keinen Fall eine Erlaubnis erteilen.
Gruß
Achim


Tank abbauen, Batterie raus und Kennzeichen abschrauben und schon ist es eine andere Sache.

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Schneeflocke Erstellt am Do 16.08.2012
Hallo Achim,
ich denke Du hast vollkommen Recht.
Es ist ein Wohnhaus mit professioneller Verwaltung.
Ich wäre auch als erstes an diese herangetreten.
Mein erster Gedanke war doch aber mal eine Diskussion wert.

Vielen Dank und sonnigen Gruß (achne der Mondscheintschon)
Karin

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Schneeflocke Erstellt am Do 16.08.2012, Zuletzt bearbeitet am 16.08.2012 von Schneeflocke
>>Tank abbauen, Batterie raus und Kennzeichen abschrauben und schon ist es eine andere Sache.

Wo lasse ich die Teile dann überwintern?

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Ninja-rider Erstellt am Fr 17.08.2012
Hast Du schonmal über ne Garagenbeteiligung nachgedacht? Könnte mir vorstellen, dass Garagen in HH teuer und selten sind... und mit Dir stehen sicherlich so einige andere Biker vor dem Überwinterungsproblem...

Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am Fr 17.08.2012
Mopedjeck schrieb:
Tank abbauen, Batterie raus und Kennzeichen abschrauben und schon ist es eine andere Sache.


No Sir, es ist keine andere Sache. Dein Tipp ist leider falsch.

Offline

Mopedjeck Erstellt am Fr 17.08.2012
Mopedjeck schrieb: Tank abbauen, Batterie raus und Kennzeichen abschrauben und schon ist es eine andere Sache.
No Sir, es ist keine andere Sache. Dein Tipp ist leider falsch.


Ich bin jetzt kein Richter. Es gibt aber einen Unterschied zwischen einem zugelassenem fahrbereiten KFZ und und einem nicht fahrfertigen "Haufen" von Einzelteilen.

Wenn man sich streiten will, kann man zur Not auch behaupten das grüne Unterhosen zu Lagerung im Keller nicht erlaubt sind. Einzeller die sich da gerne durchsetzen wollen, kenne ich genug.

Offline

Mopedjeck Erstellt am Fr 17.08.2012
Die Hausverwaltung darf auf Grund bestehender Gesetze und Verordnung - sie riskieren auch den Brandversicherungsschutz für das Gebäude - auf keinen Fall eine Erlaubnis erteilen.
Gruß
Achim


Der Sprit muss raus!
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