Thema: Wechselkennzeichen kommt 2012 - Auch für Motorräder - TOLL!

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funbiker08 Erstellt am Fr 23.12.2011
Artikel aus dem Magazin Auto Motor und Sport vom 20.12.2011

http://www.auto-motor-und-spor​t.de/news/wechselkennzeichen-k​ommt-2012-neue-moeglichkeiten-​fuer-autofahrer-4182424.html​


Wechselkennzeichen kommt 2012: Neue Möglichkeiten für Autofahrer
Wechselkennzeichen

Der Bundesrat folgte am 16.Dezember einem Dringlichkeitsantrag von Verkehrsminister Ramsauer und stimmte als letzte Instanz nun doch noch der Änderung der Zulassungsverordnung mit dem Jahreswechsel zu - und damit auch der Einführung des Wechselkennzeichens bis Mitte 2012.

Nach Angaben der Gesellschaft für Technische Überwachung und dem ADAC ermöglicht dies die kurzfristige abwechselnde Nutzung von zwei privaten Kraftfahrzeugen (max. 3,5 t Gesamtmasse, auch historische) mit einem gemeinsamen Kennzeichen im Individualverkehr. Dem gewerblichen Güter- und Personenverkehr steht diese Möglichkeit nicht zur Verfügung.

Einem Halter kann das Wechselkennzeichen für zwei Fahrzeuge der gleichen Fahrzeugklasse zugeteilt werden. Sachverständige weisen jedoch darauf hin, dass das Wechselkennzeichen immer nur an einem der beiden Fahrzeuge geführt werden darf. Saison-, Kurzzeit- und Ausfuhr- sowie und rote Kennzeichen können nicht als Wechselkennzeichen ausgeführt werden.
Wechselkennzeichen soll zum Kauf eines sauberen Zweitwagens anregen

Das Wechselkennzeichen besteht aus zwei Teilen: dem wechselweise angebrachten gemeinsamen Kennzeichenteil mit der Zulassungsplakette und dem jeweils festangebrachten fahrzeugbezogenen Teil mit der HU-Plakette. Das am Straßenverkehr teilnehmende Fahrzeug muss beide Kennzeichen führen. Das andere darf nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen abgestellt werden. Diese vereinfachte Zulassung von zwei Fahrzeugen ist jedoch nur dann für die Halter attraktiv, wenn das Gesamtpaket von Fahrzeugart und -verwendung, Mobilitätsbedürfnis und Gesamtkosten passt.

Hauptziel dieser umwelt- und verkehrspolitischen Maßnahme ist es, die Autofahrer im innerstädtischen Verkehr zur Anschaffung bzw. zum Einsatz besonders umweltfreundlicher Fortbewegungsmittel (z. B. Elektro-, Hybrid- oder Zweitfahrzeuge) zu bewegen und für andere Zwecke (Urlaubsfahrten, weitere Strecken, Fahrten mit mehreren Personen, viel oder sperriger Zuladung etc.) das bisherige zu verwenden. Dem autobegeisterten mehrköpfigen Haushalt, der bislang gleichzeitig auf beide Fahrzeuge zurückgreifen konnte, bleibt nur die Wahl zwischen klassischer Einzelzulassung beider Fahrzeuge oder künftig eingeschränkter Mobilität bei Wechselkennzeichen.
Günstigere Beitragssätze bei den Versicherungen

Da sich die Kfz-Haftpflichtversicherungsbe​iträge​ bislang an der üblichen Verkehrsflächennutzung und Einsatzdauer orientierte, wird sich die Versicherungsbranche wohl am Beispiel des ADAC-Konzeptes für die Wechselkennzeichenversicherung​ anlehnen und rechtzeitig zu Einführung des Wechselkennzeichens günstigere Beitragssätze anbieten: Schließlich fährt man mit Wechselkennzeichen ausgestattete Fahrzeuge in der Summe ja nicht öfter und weiter als vorher, sondern verteilt die bisherigen Aufgaben lediglich auf zwei Fahrzeuge. Das Bundesfinanzministerium konnte sich bislang nicht zu dieser Sicht der Dinge durchringen, da es massive Steuerausfälle befürchtet.

Ob und für wen sich die Wechselschildregelung rechnet, wird sich erweisen, wenn die Steuersätze und Verwaltungsgebühren verbindlich benannt sind und entsprechende Versicherungsverträge angeboten werden. Die Neuzulassung schlägt nach derzeitigem Stand je Fahrzeug mit rund 105 Euro zu Buche: 40 Euro Sachkosten, ca. 65 Euro Verwaltungsgebühren (Erhöhung um 3 Euro). So war es jedenfalls der jetzt von den Ländern zugestimmten "Vorlage zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung,​ anderer straßenrechtlicher Vorschriften und der Kraftfahrzeug-Pflichtversicher​ungsverordnung"​ zu entnehmen.

Automobilclubs und sachverständige Organisationen empfehlen deshalb: abwarten, bis alle Details und Kosten verbindlich geregelt sind, und dann nachrechnen.

Nach Angaben der GTÜ sind in folgenden Klassen Wechselkennzeichen möglich:

M1: Fahrzeug zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (Pkw, Van, Geländewagen, Wohnmobil), zulässige Gesamtmasse bis 3,5 t.


L: Motorfahr-, Kleinkraft- und Motorrad (auch Beiwagen und Trikes) sowie 4-rädriges Leicht- oder Kraftfahrzeug mit zulässiger Gesamtmasse bis 0,4 t und max. Nutzleistung von 15 kW (beim E-Fahrzeug zählen die Batterien nicht dazu).

O1: Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse bis 0,75 t.


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Werner-R80 Erstellt am Fr 23.12.2011
Ich finds als reine Verarsche. Weil man beide Fahzeuge voll versteuern und versichern muß. Das einzige was man sich spart ist das 2. Nummernschild.
Aber das war schon klar das die Deutschen da eine Ausnahme machen müssen. In der Schweiz und Österreich ist das viel besser vollzogen. Da gibts auch die günstige Vignette und nicht wie bei uns der teure Elektronikschnickschnack. Da hat sich halt mal wieder einer 'ne goldene Nase verdient.

Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am Fr 23.12.2011
Das ist einzig dem Finanzministerium und insbesondere der Versicherungswirtschaft geschuldet, deren Lobbyisten die Telefondrähte haben glühen lassen. rechtlich gesehen gibt es keinen Grund, beide Fahrzeuge versichern und versteuern zu müssen, da eines davon ohne das Kennzeichen nicht am Strassenverkehr teilnehmen KANN!!! Und um auf dem Hof stehen zu dürfen, muss kein Fahrzeug versichert sein. Aber da zahlen sich persönliche Kontakte zu den Politikern wieder aus...

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Flugzeugentfuehrer Erstellt am Sa 24.12.2011, Zuletzt bearbeitet am 24.12.2011 von Flugzeugentfuehrer
Bleibt abzuwarten, wie sich alles entwickelt. Dank deutscher Blödheit spart der Bürger wahrscheinlich nichts dran und kann dafür immer die Schilder umschrauben. Wechselkennzeichen werden so wohl ein Ungewohnter Anblick auf der Straße bleiben. Unsere Politiker kätten sich lieber mit sinnvolleren Dingen beschäftigen sollen, als mit einer solchen offensichtlichen Totgeburt.

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duc-man1961 Erstellt am Mi 28.12.2011
Spätestens wenn man zum Tüv muß,
wird sich zeigen, wie das mit den Wechselkennzeichen geht.
Der Tüv Bericht ist Kennzeichengebunden!

Gruß Martin

Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am Mi 28.12.2011
Na ist ja eh Witzlos da es ja wenn überhaupt nur Leuten hilft die 2 Autos oder 2 Motorräder haben.

Zitat: "Einem Halter kann das Wechselkennzeichen für zwei Fahrzeuge der gleichen Fahrzeugklasse zugeteilt werden."

Also nix is mit im Sommer Auto inen Garage und Kennzeichen ans Mopped und im Winter umgekehrt.

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sonnenschein-biker Erstellt am So 08.07.2012
Thema verfehlt,
In Schulnoten wäre das eine 5- !
So lange die Finanzämter zufrieden sind. Die gehen schliesslich vor, was zählen da die Interessen der Steuerzahler !

Die Ösis werden uns auslachen.

Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am Mo 09.07.2012
Thema verfehlt,
So lange die Finanzämter zufrieden sind. Die gehen schliesslich vor, was zählen da die Interessen der Steuerzahler !
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Diese Transaktionen nannte ein Kabarettist "Krötenwanderung" *g*

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wildcat70 Erstellt am Di 10.07.2012
Tja... das war wohl mal wieder nix lieber deutscher Staat! Mal besser nochmal bei den Nachbarländern nachfragen wie das mit den Wechselkennzeichen BESSER geregelt werden kann!
Schade... wir hatten uns schon gefreut - da wir mehrere Motorräder haben, hätte man problemloser mal durchwechseln können - aber das wäre ja wohl auch zu schön gewesen.
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