Thema: Umgang mit Dienstweihnachtsbäume

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Magna-IG Erstellt am Di 04.12.2007
interne Anweisung für Mitarbeiter der Stadtverwaltung
Die Stadtverwaltung hat eine dienstliche Anweisund zum Umgang mit Dienstweihnachtsbäumen herausgebracht
Dienstanweisung Umgang mit Dienstweihnachtsbäume
Unser Zeichen: 2001-12-05/XMAS

Arbeitsorganisationsrichtlinie​n​ über die Handhabung und Verwendung von
Nadelbäumen kleineren oder mittleren Wuchses, die in Diensträumen Verwendung als
Dienstweihnachtsbäume finden (ArbørgRichtl. Dwbm, Fassung vom 01.12.99)
Dienstweihnachtsbäume (Dwbm) sind Weihnachtsbäume natürlichen Ursprungs oder
natürlichen Bäumen nachgebildete Weihnachtsbäume, die zur Weihnachtszeit/
Adventszeit in Diensträumen aufgestellt werden.

Aufstellen von Dwbm

Dwbm dürfen nur von sachkundigem Personal nach Anweisung des unmittelbaren
Vorgesetzten aufgestellt werden.
Dieser hat darauf zu achten, dass
a) der Dwbm mit seinem unteren, der Spitze entgegengesetzten Ende in einen zur Aufnahme
von Baumenden geeigneten Halter eingebracht und befestigt wird,
b) der Dwbm in der Haltevorrichtung derart verkeilt wird, dass er senkrecht steht (in
schwierigen Fällen ist ein zweiter Beamter hinzuzuziehen, der die Senkrechtstellung
überwacht, bzw. durch Zurufe wie “mehr links, mehr rechts“ usw. korrigiert),
c) im Unfallbereich des Dwbm keine zerbrechlichen oder durch umfallende Dwbm in ihrer
Funktion zu beeinträchtigenden Anlagen vorhanden sind.

Behandlung der Beleuchtung
Die Dwbm sind mit weihnachtlichem Behang nach Maßgabe des Dienststellenleiters
zu versehen. Weihnachtsbaumbeleuchtung, deren Leuchtwirkung auf Verbrennen
eines Brennstoffes mit Flammenwirkung beruht (sog. Kerzen) dürfen nur Verwendung finden,
wenn
a) die Bediensteten über die Gefahren von Feuersbrünsten hinreichend unterrichtet sind und
b) während der Brennzeit der Beleuchtungskörper ein in der Feuerbekämpfung unterwiesener
Beamter mit Feuerlöscher bereit steht.



Aufführung von Krippenspielen und Absingen von Weihnachtsliedern

In Dienststellen mit ausreichendem Personal können Krippenspiele unter Leitung
eines erfahrenen Vorgesetzten zur Aufführung gelangen. Zu Besetzung sind folgende in der
Personalpianung vorzusehende Personen nötig:

Maria: mögl. weibl. Bedienstete oder ähnliche Person
Joseph: älterer Beamter mit Bart
Kind: kleinwüchsiger Beamter (ggf. Azubi oder Anwärter)
Esel und Schafe: geeignete Beamte aus verschiedenen Laufbahnen
Heilige drei Könige: sehr religiöse Beamte
Zum Absingen von Weihnachtsliedern stellen sich die Bediensteten unter Anleitung
eines Vorgesetzten ganz zwanglos nach Dienstgraden geordnet um den Dwbm auf.
Eventl. vorhandene Weihnachtsgeschenke können bei dieser Gelegenheit durch
einen Vorgesetzten in gestalt eines Weihnachtsmannes an die Untergebenen verteilt
werden. Dabei sind die einschlägigen Vorschriften über die Annahme von Geschenken im
Dienst unbedingt zu beachten. Der Personalrat ist zu beteiligen.

Im Auftrage Beglaubigt:
gez.Ruprecht Knecht


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