Thema: aktiv Schleicher bekämpfen! *fg*
Gelöschter Benutzer
Erstellt am Do 12.02.2004
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Gelöschter Benutzer
Erstellt am Do 12.02.2004
Man hat nur Ärger damit, sag ich Dir gleich. Dein Rechtsschutz tritt für so was ja nicht ein. Hast du dich da schon erkundigt. Du wirst nämlich nachher einen Großteil deiner Zeit vor Gericht verbringen. Wenn du es wirklich tun solltest, dann musst du den Pkw dann noch überholen und eine Beschreibung des Fahrers abgeben. Kannst du das nicht ist es eh für die Katz, wie man aus Erfahrung weiss. Nur Naive zahlen dann. Setz dir einen Zeugen daneben, unparteiisch natürlich, der bezeugt wie lange der Pkw schon so gefahren ist und lass deinen Tacho eichen. Viel Spaß und Erfolg dabei, den du bestimmt nicht haben wirst. Gruss Hajo |
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Gelöschter Benutzer
Erstellt am Do 12.02.2004
Ebent Marion, :o) wenn die, "jetzt fahre ich erst recht auf der Überholspur-Fraggels" es nicht schnallen, daß sie vielfach die kritische Situation durch ihr asoziales Oberlehrergehabe erst verursachen und Gesetze auch für sie die gleiche Gültigkeit besitzen, dann seh ich kaum ne andere Möglichkeit, als 1, 2, 3, 4 oder 5 Präzedenzfälle zu schaffen, die dies der Öffentlichkeit verdeutlichen. Leider muß ich sagen, denn die den Rasern vorgeworfene Rücksichtslosigkeit wird zunächst durch asoziales Linksschleichen verursacht. ;o) Uwe |
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watak
Erstellt am Do 12.02.2004
mitmachen ist bei mir nicht :-)) bis ich die Kamera raus hab und noch dazu das hinbekomm mit einer Hand ein klares Bild zu schießen, da gibt es nix mehr zu knipsen.... ansonsten, ich verstehe, daß Du die Nase voll hast, und kann es nachvollziehen. Blockwartmentalität? Stellt sich mir die Frage wer ist mehr Blockwart, derjenige, der andere nötigt 130 km/h links zu fahren, oder derjenige, der sich mit rechtlichen Mitteln legal gegen diese Nötigung wehrt..... |
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Gelöschter Benutzer
Erstellt am Do 12.02.2004
Ganz so isses ja nicht Hajo, ich hab ja nicht die Absicht jemand eine Prvatklage anzuhängen, wie bei der Geschichte mit dem Knallerbsenstrauch. *g* Ich brauche meine Rechtsschutz zunächst ja gar nicht. Die Mail geht raus und die Polizei leitet das an die Staatsanwaltschaft weiter. Die entscheidet nun, ob ein Verstoß vorliegt, oder nicht. Kommt sie zu dem Schluß agieren zu müssen, dann klagt die Staatsanwaltschaft an, wie bei nem Geschwindigkeitsvergehen. Ich würde da im Zweifelsfall nur als Zeuge geladen, mehr nicht. Fahrerbeschreibung? *g* Danke für den Tipp, also 5 Fotos. *fg* Zeugen und geeichtes Tacho brauch ich doch nicht. Die Fotos sind Beweis genug, u.z. ein unwiderlegbarer. Wie lange belegen 3 Fotos in einem Abstand, sagen wir 3 bis 500 Meter. Da muß nur zu sehen sein, daß jemand ~100-120 auf der linken Spur fährt und die rechte Spur frei ist. Das stellt dann einen Verstoß gegen "StVO §2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge (Rechtsfahrgebot)" dar. Ob mein Tacho geeicht ist oder nicht, ist uninteressant. Es genügt, daß bei allen 3 Fotos die Geschwindigkeit in etwa die gleiche geblieben ist +/- 5 Km/h. Glaube ich zumindest. *gg* Aber ich hab nen guten Moppedfahrenden Freund der Staatsanwalt ist. Den kann ich ja einfach mal fragen. Die Rechtsschutz bräuchte ich nur, falls jemand eine Gegenklage startet. Dürfte aber müßig sein, denn mir kann man ja nichts vorwerfen. Ich werde kaum so blöde sein und einen Abstandsverstoß meinerseits zu dokumentieren. Spaß macht mir das jetzt schon nicht, ich mag nämlich auch keine Denuntianten. Ob ich es in die Tat umsetze, weiß ich auch noch nicht. Aber ich leg die Cam mal ins Auto und warte ab wie ich drauf bin, wenn die nächste Schnarchnase vor mir lang eiert. *gg* ;o) Jojo ;o) Jojo |
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Gelöschter Benutzer
Erstellt am Do 12.02.2004
^5 patsch ;o) |
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Gelöschter Benutzer
Erstellt am Do 12.02.2004
Ja frag mal den Staatsanwalt. Ich ärgere mich laufend mit so was rum, und zwar wegen Staatsanwälten und Richtern. Versuchs und du wirst dich wundern, ausser du würdest in Bayern wohnen, da ticken die Rechtsprechungsuhren anders. Natürlich brauchst du keinen geeichten Tacho oder unparteiische Zeugen. Dann wirst du aber einen Run gegen Windmühlen haben. Wasserdichte Beweisführung ist heute alles. Der Rechtsschutz der Beschuldigten greift dann und der gegnerische Anwalt wird alle Register ziehen, denn für seinen Mandanten geht es um was. Es kommt dann ein kleiner Vergleich 200 Euro ans Rote Kreuz, Führerschein behält er, Punkte gibts nicht und du hast dir für nichts und wieder nichts die Hacken abgelaufen. Ich werde zum Glück noch dafür bezahlt, also kann es mir im Prinzip egal sein. Aber als Privatmann, nein Danke. Und ausserdem wirst du überall als der Denunziant angesehen, der du nicht sein willst. Wir nennen so was OVS (OberVerdachtSchöpfer) "lol". Du brauchst mir die Tatbestände nicht zu zitieren, ich kenne sie. Ich kenne auch die Auslegung vor Gericht. Die Nötigung musst du erstmal konstruieren, die muss nämlich subjektiv vorliegen. Er muss dich bewusst aufhalten wollen. Das zu beweisen ist schwierig. Übrig bleibt ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot, also Peanuts. Beim Drängler siehts anders aus, weil er sich aggressiv, offensiv verhält. Ich wollte dir nur Frust ersparen. Gruss Hajo |
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till11
Erstellt am Do 12.02.2004
Ihr seid alle !!!! OberVerdachtSchöpfer !!!!! den find ich gut :-))) |
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Gelöschter Benutzer
Erstellt am Do 12.02.2004
Wieso Haken ablaufen? Ich bekomm ja höchstens ne Ladung als Zeuge, wenn überhaupt. Und wenn dann bekomm ich ja auch Zeugengeld, insofern bezahlt. *gg* Mhmm, was gibt's da zu konstruieren? Das Auto fuhr mit 120 permanent auf der linken Spur und nahm mir die Möglichkeit legal zu überholen. Das müßte doch reichen, oder? *g* Wenn der Typ dann Stress hatund zum Anwalt muß, ein Haufen Schreibkram, usw... Die meisten haben keine Kfz.-Rechtsschutz, die ist in der normalen Rechtsschutz keineswegs enthalten, das kostet dann Anwalt, Zeit + die 200 € wegen Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot... Das genügt doch. *fg* Nerven, Geld, schwitzen, Gerenne... ~hähähä~ Der wird jedenfalls nicht mehr links den Streiter für die 130 Km/h-Richtgeschwindigkeit oder das Tempo 100 Limit raushängen lassen, sondern brav und frustriert rechts fahren. Ziel erreicht! *lol* Von wegen, ich kann auch links parken.... Klar, mach doch und ich bind Dir dann den Arsch hoch! *harhar* Oder wer zuletzt lacht, lacht am besten! ;o) Jojo PS. Ich glaube, ich teste das mal. *fg* |
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Gelöschter Benutzer
Erstellt am Do 12.02.2004
Ach ja.... Ich arbeite im Vertrieb, von daher hab ich ne extrem hohe Frustrationsgrenze. *ggg* |
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Gelöschter Benutzer
Erstellt am Do 12.02.2004
*lol* Ja, klingt gut. ;o) |