Thema: Baden verboten missachtet sorgt für Verhaftung !?

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JeanFe Erstellt am Do 10.09.2015
Ich bin zusammen mit einer Freundin (Wir sind beide 17) in Badesachen zu einem See gefahren in einem Naturschutzgebiet gefahren. Da stand zwar auf einem Schild Baden verboten aber wir ignorierten es. Und wie es dann so kommt kam die Polizei und forderten uns aus auf aus dem See zu kommen. Als wir dann draußen waren wollten sie unsere Personalien wissen, wir hatten aber keine Ausweise dabei wir haben ihnen den Mittelfinger und sind wieder ins Wasser gesprungen die Polizisten war richtig geladen zogen dann aber irgendwann ab. Wir waren davon etwas verwundert dachten uns aber nichts dabei. Als wir dann irgendwann nach hause gehen wollten und dann durch den Ausgang aus dem Naturschutzgebiet gingen standen plötzlich zwei Polizisten vor uns und sie sagten zu uns das wir jetzt erstmals festgenommen sind. Das nächste was sie sagten war glaube ich Hände auf den Rücken Ehe wir das begreifen konnten legten zu uns auch schon Handschellen an und führten uns ab. Und das Polizeiauto war noch einen gefühlten Kilometer entfernt sodass ich nur in Badehose und Meine Freundin in Bikini mit Handschellen auf den Rücken gefesselt diese Strecke abgeführt wurden. Uns haben ein Haufen Leute gesehen was an sich schon peinlich war. Aber uns haben auch noch Klassenkameraden gesehen wie wir verhaftet werden was noch peinlicher ist. Meine Frage durften uns die Polizisten einfach so in Handschellen legen und abführen ?


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Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am So 13.09.2015
Das Problem ist ich kenne nur deine Version der Geschichte, was wirklich abgegangen ist, weiß ich nicht.

Aber um deine Frage zu beantworten MÜSSEN wahrscheinloch nein lag aber wohl dann im ermessensspielraum der Polizisten, und was meine oder der anderen Meinung ist, wird dir bei einer Klage auch nicht helfen, auch wenn es im Namen des Volkes heißt.
Siehe A oben
geh zu einem Rechtsanwalt der kann dir das besser sagen.

Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am So 13.09.2015
Wegen so einer Kleinigkeit und obwohl ich erst 17 bin


Deinen Ausweis hattest ja sicher nicht dabei, so kannst dem Sherif ja jedes Alter angeben.

Fürs Baden war es bestimmt nicht gerechtfertigt, aber für die Geschichte mit dem Fingerchen ............. Tztztz ... Da wäre ich als Sherif auch sauer geworden.

Stehe dazu, nehme die Strafe an und lerne daraus !!!

Die Strafe wird Dir sicher unangenehm sein, aber sie wird Dir sicher auch nicht Deine Zukunft verbauen.




Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am So 13.09.2015
PS: manchmal bade ich auch "oben ohne" *kicher*

Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am So 13.09.2015
PSS: Aber niemals im Naturschutzgebiet ... die Tiere würden das nicht überleben.

Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am So 13.09.2015
Seh ich wie Thommy.

Für´s Baden nicht, aber den Stinkefinger und wieder ins Wasser gehen...
Aus Fehlern lernt man.

Vielleicht beim nächsten Mal einfach ein bisschen freundlicher sein....

Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am So 13.09.2015
Wenn man der Tatort-Kurzgeschichte wirklich Glauben schenken soll, dann
finde ich die Polizeiliche Maßnahme gerechtfertigt und auch völlig legal.
Wer sich über Verbote hinwegsetzt und sich respektlos verhält, hat Strafe verdient und sollte darüber nicht entsetzt sein.
Die Polizei hat innerhalb der durch das Recht gesetzten Schranken zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben diejenigen Maßnahmen zu treffen, die ihr nach pflichtmäßigem Ermessen erforderlich erscheinen.

Deaktiviert

Indi_88 Erstellt am So 13.09.2015
Wenn man der Tatort-Kurzgeschichte wirklich Glauben schenken soll, dann
finde ich die Polizeiliche Maßnahme gerechtfertigt und auch völlig legal.
Wer sich über Verbote hinwegsetzt und sich respektlos verhält, hat Strafe verdient und sollte darüber nicht entsetzt sein.
Die Polizei hat innerhalb der durch das Recht gesetzten Schranken zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben diejenigen Maßnahmen zu treffen, die ihr nach pflichtmäßigem Ermessen erforderlich erscheinen.


Mag ja alles sein.
Fraglich ist für mich jedoch, inwieweit hier Gefahr droht von zwei halbnackten Jugendlichen das man sie per Handschellen wie Schwerverbrecher vorführen muss? Sie sind im Sinne des Gesetzes immer noch Jugendliche !
Strafe hins. Naturschutzgebiet und Stinkefinger ja ok (die kommt ja dann eh noch), aber ich glaube kaum das diese Jugendlichen da halbnackt weit gekommen wären (hins. weglaufen etc.)
das es so notwendig gewesen, ist sie mit Handschellen zu belegen.

Ermessenspielraum hin- oder her, aber die Handschellen gingen meiner Meinung nach zu weit.

Deaktiviert

Indi_88 Erstellt am So 13.09.2015
PSS: Aber niemals im Naturschutzgebiet ... die Tiere würden das nicht überleben.


Ja also ich bin auch immer ganz froh wenn sie keinen Schock wegen mir haben und mit dem Bauch nach oben schwimmen....*lol*

Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am So 13.09.2015
https://3c.web.de/mail/client/​attachment/view/tmai1401aac3d1​86a3da/aW1hZ2UwMDEucG5nQDAxRDB​FOTY3LjFBMjQ2MzQw;jsessionid=F​5ED23D7C9C293584467CBCAF35E29F​A-n4.bs31b​

Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am So 13.09.2015
Also ich gehe auch manchmal in heißen Sommernächten nacktbaden


Jo; habe Dich dort schon oft gesehen,

Aber ich habe mich immer geniert.

Soll mer mal zusammen ???? *rot werd im Gesicht*
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