Thema: Baden verboten missachtet sorgt für Verhaftung !?
JeanFe
Erstellt am Do 10.09.2015
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Gelöschter Benutzer
Erstellt am So 13.09.2015
Das Problem ist ich kenne nur deine Version der Geschichte, was wirklich abgegangen ist, weiß ich nicht. Aber um deine Frage zu beantworten MÜSSEN wahrscheinloch nein lag aber wohl dann im ermessensspielraum der Polizisten, und was meine oder der anderen Meinung ist, wird dir bei einer Klage auch nicht helfen, auch wenn es im Namen des Volkes heißt. Siehe A oben geh zu einem Rechtsanwalt der kann dir das besser sagen. |
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Gelöschter Benutzer
Erstellt am So 13.09.2015
Wegen so einer Kleinigkeit und obwohl ich erst 17 bin Deinen Ausweis hattest ja sicher nicht dabei, so kannst dem Sherif ja jedes Alter angeben. Fürs Baden war es bestimmt nicht gerechtfertigt, aber für die Geschichte mit dem Fingerchen ............. Tztztz ... Da wäre ich als Sherif auch sauer geworden. Stehe dazu, nehme die Strafe an und lerne daraus !!! Die Strafe wird Dir sicher unangenehm sein, aber sie wird Dir sicher auch nicht Deine Zukunft verbauen. |
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Gelöschter Benutzer
Erstellt am So 13.09.2015
PS: manchmal bade ich auch "oben ohne" *kicher* |
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Gelöschter Benutzer
Erstellt am So 13.09.2015
PSS: Aber niemals im Naturschutzgebiet ... die Tiere würden das nicht überleben. |
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Gelöschter Benutzer
Erstellt am So 13.09.2015
Seh ich wie Thommy. Für´s Baden nicht, aber den Stinkefinger und wieder ins Wasser gehen... Aus Fehlern lernt man. Vielleicht beim nächsten Mal einfach ein bisschen freundlicher sein.... |
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Gelöschter Benutzer
Erstellt am So 13.09.2015
Wenn man der Tatort-Kurzgeschichte wirklich Glauben schenken soll, dann finde ich die Polizeiliche Maßnahme gerechtfertigt und auch völlig legal. Wer sich über Verbote hinwegsetzt und sich respektlos verhält, hat Strafe verdient und sollte darüber nicht entsetzt sein. Die Polizei hat innerhalb der durch das Recht gesetzten Schranken zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben diejenigen Maßnahmen zu treffen, die ihr nach pflichtmäßigem Ermessen erforderlich erscheinen. |
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Indi_88
Erstellt am So 13.09.2015
Wenn man der Tatort-Kurzgeschichte wirklich Glauben schenken soll, dann Mag ja alles sein. Fraglich ist für mich jedoch, inwieweit hier Gefahr droht von zwei halbnackten Jugendlichen das man sie per Handschellen wie Schwerverbrecher vorführen muss? Sie sind im Sinne des Gesetzes immer noch Jugendliche ! Strafe hins. Naturschutzgebiet und Stinkefinger ja ok (die kommt ja dann eh noch), aber ich glaube kaum das diese Jugendlichen da halbnackt weit gekommen wären (hins. weglaufen etc.) das es so notwendig gewesen, ist sie mit Handschellen zu belegen. Ermessenspielraum hin- oder her, aber die Handschellen gingen meiner Meinung nach zu weit. |
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Indi_88
Erstellt am So 13.09.2015
PSS: Aber niemals im Naturschutzgebiet ... die Tiere würden das nicht überleben. Ja also ich bin auch immer ganz froh wenn sie keinen Schock wegen mir haben und mit dem Bauch nach oben schwimmen....*lol* |
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Gelöschter Benutzer
Erstellt am So 13.09.2015
https://3c.web.de/mail/client/attachment/view/tmai1401aac3d186a3da/aW1hZ2UwMDEucG5nQDAxRDBFOTY3LjFBMjQ2MzQw;jsessionid=F5ED23D7C9C293584467CBCAF35E29FA-n4.bs31b |
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Gelöschter Benutzer
Erstellt am So 13.09.2015
Also ich gehe auch manchmal in heißen Sommernächten nacktbaden Jo; habe Dich dort schon oft gesehen, Aber ich habe mich immer geniert. Soll mer mal zusammen ???? *rot werd im Gesicht* |