Thema: BAUTZ duch Dosentreiber
bulldog
Erstellt am Di 02.03.2004
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Gelöschter Benutzer
Erstellt am Mi 03.03.2004
Glaub ich eigentlich nicht. Soweit mir bekannt ist, darf man auch ein (vielleicht) verkehrswidrig abgestelltes Fahrzeug anschieben. *g* Aber dann hätten die Grünen bestimmt schon was gesagt. ;o) Jojo |
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Gelöschter Benutzer
Erstellt am Mi 03.03.2004
nicht anschieben... |
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Kralli
Erstellt am Mi 03.03.2004
Nach Deutschem Recht gibt es nich>> wenn du nich da gestanden hättest wo du nicht stehen darfst wäre das nich passiert. Also wenn das Möppi schon voher da stand, stand es da*g* Aber Recht haben und Recht bekommen sind immer noch 2 Paar Schuhe. Mußte ich auch schon mal erfahren troz eindeutiger Rechtslage und Zeugen |
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bulldog
Erstellt am Mi 03.03.2004
moin, stimmt schon,deutsches "recht" erscheint mitunter merkwürdig. tja, dann wundert sich noch wer,wenns dann auf die glocke gibt? *g* |
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Thorsten034
Erstellt am Mi 03.03.2004
@Kralli also nur zu deiner info. nach deutschem recht gibt es gerichtsurteile die besagen wenn dein fahrzeug da nicht verkehrswiedrig abgestellt worden wäre, dann wäre der unfall nicht passiert, ergo bekommst du eine teilschuld von 25%. und dieses urteil kann ich dir sogar schriftlich geben, denn es ist mir so ergangen. |
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Keep_Cool
Erstellt am Mi 03.03.2004
VORSICHT!!! Beim Weiterverkauf MUSST Du angeben, dass die Maschine einen Unfall hat. Das gilt zumindest bei Pkw ab einem Schaden von DM 50 / € 25 bzw. bei Lkw ab DM 150 / € 75!!!!! Hat mich damals vor Gericht DM 1500,-- gekostet, weil ich auch dachte: "Da sind keine tragenden Teile, etc. beschädigt worden! Also brauche ich das bei einem Verkauf auch nicht anzugeben!" Das hat mir sogar u. a. ein Gutachter gesagt ... und ich bin voll auf die Schnauze gefallen, s. o.! Frage: Gab es nur die sog. "Unfallmitteilungen" oder wird im Anschluss sogar eine Unfallanzeige gefertigt? "Rückwärtsfahren i. V. m. Verkehrsunfall" ist nämlich ein Bußgeldtatbestand ... und kostet Deinen Unfallgegner richtig Geld und gibt viele Punkte! Übrigens: Ordnungswidrigkeitenrecht und Zivilrecht sind zwei verschiedene Paar Schuhe! Kann also vor Ort durch die Polente einwandfrei geklärt sein ... zivilrechtlich kann es dann etwas anders aussehen. Viel Glück! "KC" |