Thema: BAUTZ duch Dosentreiber

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bulldog Erstellt am Di 02.03.2004
Tach zusammen,
mann hab ich n Hals jetzt...*eg*
Diese Drecksblöden Primaten,so eine Unsinnige ansammlung von Zellen,Zweibeinige forensik......
Komm ich heute nach Hause, sagt mein Weibi, die Handwerker haben dein Mopped umgeworfen.
JAWIEBITTÄ????

Tja, der Vogel wollte wohl mit seinem Transit auf dem Bürgersteig parken, und hat meine Dogge wohl als Parkhilfe gesehen...
Die stand da ganz unschuldig am Rand, weil ich eh Morgen mal fahren wollte.....
Hat selbst die dicksten Winterstürme überstanden wenn ich Sie mal vorm haus hatte und stand ÜBERHAUPTS nicht im Weg rum.
Halt schön artig am Rand...
Und dann ist die arme wehrlose Dogge vom Auto hinten angebufft worden und vom Hauptständer gehüpft, und auf dem Scheiß Transit gelandet.
*HASSKAPPÄÄÄÄÄ*
Sichtbarer Schaden bis jetzt:
Spiegel, Kupplungshebel, diverse Kratzer......
Nur gut das ich die Sturzpad von polo dran hab. Eigentlich waren die ja für evtl nen Bautz beim Fahren gedacht *schwitz*
So, und sofort dessen Versicherung informiert, ich lass den Hund abholen zur Durchsicht und Reparatur. etc
mal ne Frage an unsere Versicherungsspezis:
Was muss ich sonst noch beachten??
Nutzungsausfall?
SCHMERZENSGELD???
der arme arme hund *fg*
Ach ja, die Cops haben den Unfall auch aufgenommen.
Angeblich wäre laut Versicherung alles kein Problem..
- sagen das nicht alle?? -
JA, Zeugen sind auch vorhanden.
Ein Hoch auf die alten Leute im Fenster
Ist der Hund denn nun ein Unfallfahrzeug?? obwohl nicht mal n Jahr alt
gibbet da nun ne neue??
tom
*dersowasvonnendickenhalshat*
der
zur Patty iss der Hund aber wohl wieder fit...sowas dauert ja nich ewig.
tom


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Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am Mi 03.03.2004
Glaub ich eigentlich nicht.
Soweit mir bekannt ist, darf man auch ein (vielleicht) verkehrswidrig abgestelltes Fahrzeug anschieben. *g*
Aber dann hätten die Grünen bestimmt schon was gesagt.
;o) Jojo

Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am Mi 03.03.2004
nicht anschieben...

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Kralli Erstellt am Mi 03.03.2004
Nach Deutschem Recht gibt es nich>> wenn du nich da gestanden hättest wo du nicht stehen darfst wäre das nich passiert. Also wenn das Möppi schon voher da stand, stand es da*g* Aber Recht haben und Recht bekommen sind immer noch 2 Paar Schuhe.
Mußte ich auch schon mal erfahren troz eindeutiger Rechtslage und Zeugen

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bulldog Erstellt am Mi 03.03.2004
moin, stimmt schon,deutsches "recht" erscheint mitunter merkwürdig.
tja, dann wundert sich noch wer,wenns dann auf die glocke gibt?
*g*

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Thorsten034 Erstellt am Mi 03.03.2004
@Kralli
also nur zu deiner info. nach deutschem recht gibt es gerichtsurteile die besagen wenn dein fahrzeug da nicht verkehrswiedrig abgestellt worden wäre, dann wäre der unfall nicht passiert, ergo bekommst du eine teilschuld von 25%. und dieses urteil kann ich dir sogar schriftlich geben, denn es ist mir so ergangen.

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Keep_Cool Erstellt am Mi 03.03.2004
VORSICHT!!!
Beim Weiterverkauf MUSST Du angeben, dass die Maschine einen Unfall hat. Das gilt zumindest bei Pkw ab einem Schaden von DM 50 / € 25 bzw. bei Lkw ab DM 150 / € 75!!!!! Hat mich damals vor Gericht DM 1500,-- gekostet, weil ich auch dachte: "Da sind keine tragenden Teile, etc. beschädigt worden! Also brauche ich das bei einem Verkauf auch nicht anzugeben!" Das hat mir sogar u. a. ein Gutachter gesagt ... und ich bin voll auf die Schnauze gefallen, s. o.!
Frage:
Gab es nur die sog. "Unfallmitteilungen"​ oder wird im Anschluss sogar eine Unfallanzeige gefertigt? "Rückwärtsfahren i. V. m. Verkehrsunfall" ist nämlich ein Bußgeldtatbestand ... und kostet Deinen Unfallgegner richtig Geld und gibt viele Punkte!
Übrigens:
Ordnungswidrigkeitenrecht und Zivilrecht sind zwei verschiedene Paar Schuhe! Kann also vor Ort durch die Polente einwandfrei geklärt sein ... zivilrechtlich kann es dann etwas anders aussehen.
Viel Glück!
"KC"
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