Thema: Beschlagnahmnung

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till11 Erstellt am So 20.06.2004
Hab ich im Net gefunden, ist von einem Anwalt, setzt ich mal kommentarlos hier rein, auch wenn's schwerfällt *g*
Widerstand ist zwecklos.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Polizei berechtigt, ein Kraftfahrzeug zu beschlagnahmen. Dies ist meist dann der Fall, wenn der Polizist den Verdacht hat, daß das Fahrzeug nicht (mehr) den Anforderungen des Straßenverkehrszulassungsrecht​ entspricht. Dazu der folgende Sachverhalt.
Wilhelm Brause langweilt sich. Seine VFR ist zwar ein nahezu perfektes Motorrad, aber eben völlig seelenlos. Zum Ausgleich dieser Monotonie schafft er sich eine 400er KTM an, ein knackiges Motocrossmopped, das schon serienmäßig nur hauchdünn über eine Betriebszulassung verfügt. Brause will den Geschmack von Freiheit und Abenteuer jedoch pur und befreit die "Kati" von der Leistungsdrosselung und sorgt für frischen Durchzug, indem den Luftfilterkasten modifiziert. Der Auspuff gestattet nach Brauses Eingriff den ungehinderten Einblick in den Brennraum. Alles in Allem: Brause hat nun ein Mopped, daß lebt. Jedenfalls hört man es kilometerweit atmen.
Es dauert nicht lange, bis die freundlichen Beamten in Zivil dem auf dem Hinterrad von Ampel zu Ampel sprintenden Brause anhalten und sich den Motocrosser etwas genauer anschauen. Brause staunt, wie schnell der Polizist die fehlende Luftfilterabdeckung feststellt und darüber hinaus auch noch meint, die im Kfz-Schein eingetragenen 27 PS seien ja nun völlig untertrieben. "Und das Teil hier ist mit Sicherheit kein SchallDÄMPFER!" Der Polizist hat also einen Verdacht.
Da aber der Verdacht nicht ausreicht, um einen Bußgeldbescheid oder Schlimmeres zu erlassen, muß Gewißheit her. Die liefert in solchen Fällen wie diesem ein unabhängiger Sachverständiger.
Die Polizei ist dazu aber auch noch mißtrauisch: Sie möchte möglichst vermeiden, daß Brause den Originalzustand wiederherstellt, bevor der Sachverständige sich das Mopped angeschaut hat. Die KTM wird also aus Gründen der Beweissicherung beschlagnahmt.
Voraussetzung für die - rechtmäßige - Beschlagnahme ist u.a., daß der Polizist vor Ort zumindest den hinreichenden Verdacht hat, daß das Krad eine (erhebliche) Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer oder für die Umwelt darstellt. Bestätigt sich der Verdacht, ist die Betriebserlaubnis erloschen!
Welche Anforderungen an den Verdacht zu stellen sind, hängt vom Einzelfall ab. Aus naheliegenden Gründen reicht schon ein relativ geringer Verdacht aus, wenn z.B. die Bremsen betroffen sind. Die Polizei ist jedoch weder imstande noch verpflichtet, schon auf der Straße den Verstoß "gerichtsfest" nachzuweisen. Dazu darf sie sich der Hilfe eines Sachverständigen bedienen. Da dieser jedoch meist nicht anwesend ist, wird ihm das verdächtige Motorrad erst ein paar Tage später vorgeführt.
Und das ist, was den Moppedfahrer am meisten schmerzt. Wünschenswert ist, daß die Polizei mit ausreichendem technischen Gerät ausgestattet wäre, um z.B. exakt nachweisen zu können, daß der Schalldämpfer den Schall nicht ausreichend dämpft. Meist ist dies jedoch nicht der Fall, so daß es auf die persönliche Geräuschempfindlichkeit des Polizisten ankommt.
Wie sollte sich nun der Moppedfahrer bei der Beschlagnahme verhalten? um es gleich ganz deutlich zu sagen: Widerstand ist zwecklos!
Einzig Kooperation mit den Polizisten hilft, um möglichst schnell das geliebte Stück aus dem Fängen der Ordnungshüter wieder zu befreien. Gibt man den Zündschlüssel nicht heraus, wird eben ein Techniker beauftragt, der zwei Wochen später den Motor für die Leistungsmessung ans Laufen bringt. Widerspricht man der Beschlagnahme, wird das Mopped trotzdem mitgenommen und vier Wochen später segnet ein Richter die Beschlagnahme dann ab.
Unterstützt man hingegen - wenn auch zähneknirschend - die Beamten, hat man den corpus delicti dann meist nach ein paar Tagen wieder zurück.
Eine Variante könnte jedoch beispielsweise darin bestehen, gegebenenfalls den Polizisten dazu zu überreden, nicht das ganze Motorrad zu beschlagnahmen, sondern "nur" den Racing-Schalldämpfer. Dann kann man wenigstens mit dem Originaldämpfer weiterfahren.
Ratsam ist es aber auf jeden Fall, den Zustand des Motorrades vor der Beschlagnahme möglichst genau festzuhalten, um nach der Rückgabe etwa vorhandene Schäden reklamieren zu können.
Die Kosten für die Sicherstellung, Transport und Begutachtung werden zusammen mit dem Bußgeldbescheid wegen Verstoßes gegen die StVZO (bis zu EUR 100,00 und 3 Punkte bei unzulässigem Auspuff) in Rechnung gestellt, wenn der Verdacht des Polizisten bestätigt wird. Gutachterkosten von bis zu EUR 500,00 sind nicht so selten, aber durchaus angreifbar: Allerdings erst mit einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ...
... der allerdings recht einfach vermeidbar ist: Man muß es nur unterlassen, an den Moppeds herumzubasteln. Aber allein für's Fahren werden manche Moppeds eben nicht gebaut. ;-)


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Speedfreak Erstellt am So 20.06.2004
Mein Mopped hat Tüv und ist vollkommen legal. Lediglich mein Fahrstil ist angreifbar .... ~fg~
Noch hat sich allerdings keine Polizistin sich genötigt gefühlt, mich an Ort und Stelle zu beschlagnahmen und zuhause gründlichst ein Gutachten zu erstellen.... ~megabreitgrins~
Tja Leutz, am besten ihr zieht nach Holland und meldet Euer Mopped da an, und schon werdet ihr in Deutschland halbwegs in Ruhe gelassen.
Oder uralten Rahmen besorgen und die Einzelteile einer R1 drumrumbauen, und schond rüft ihr (je nach Alter des Rahmens) sogar ohne Krümmer fahren ~g~

Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am So 20.06.2004
Na ja....
Da kann man bestimmt geteilter Meinung sein. *g*
Ich hab nichts gegen Leute, die mit Racing-Töpfen rumbretzeln.
Den Sinn kann ich allerdings auch nicht nachvollziehen. *fg*
Manche Racing Töpfe sehen zwar ganz gut aus und der Sound im Stand ist auch ganz nett, aber...
- Warum einen intakten Auspuff gegen ein Zubehörteil austauschen und 300 - 1800 Euro dafür ausgeben?
Wer zuviel Kohle hat, einfach Bescheid sagen, ich schick meine Kontodaten! *fg*
- Erwiesenerweise sinkt bei 9 von 10 Zubehörtöpfen die Leistung.
Oooh wie schade. *g*
Ich persönlich bin lieber schneller, statt lauter. *fg*
- Der eine Topf, der tatsächlich die Leistung steigert, ist nicht nur laut. Der ist dermassen laut, daß die Sheriffs keine Phonmessung machen brauchen, denn 10db mehr sind auch ohne Messung von nem Tauben festzustellen. *gg*
- Dann noch der Ärger, wie beschrieben...
Mal ehrlich. Wir oder ich, liefern den Kalkmützen doch schon ohnehin genug Ansatzpunkte um einem auf den Sack zu gehen. *ggg*
Wieso noch einen liefern, der unumstößlich und nicht anfechtbar ist?
Last not Least...
Auch wenn ich die StVO so manches mal verfluche...
Manche Punkte gibt es schon zu recht.
Wenn ich beispielsweise an Mofas aus meiner Jugend denke. Da gab's mal eine in der Siedlung, die angeblich 130 fuhr...
Wurde übrigens beschlagnahmt. *g*
Bei dem Geschoß war das Fahrwerk natürlich nicht auf die Leistung ausgelegt und die Bremse schon gar nicht... Sprich, ein Anhalteweg wie ein Öltanker. *gg*
Sowas ist kein Fahrzeug mehr, sondern eine Waffe!
Das ist zwar ein Extremfall, aber ein Teil der Gründe zur Beschlagnahme trifft sicherlich auch auf das eine oder andere Mopped zu.
Ich fummel jedenfalls nicht an meinem Mopped rum, bzw. modifiziere es nicht ausserhalb der gesetzlichen Grenzen.
Aber jeder wie er's mag.
;o) Jojo

Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am Mo 21.06.2004
Bin ich mal ausnahmsweise Deiner Meinung. Fahren muß das Ding, möglichst zuverlässig. Nach Motorrad sollte es sich schon anhören, Unnötiger Krach ist was ganz anderes!
Grufti

Deaktiviert

Speedfreak Erstellt am Mo 21.06.2004
Wenn schon so rigoros gegen Krach vorgegangen wird, wann darf ich endlich die Idioten verprügeön, die ihr 400Watt-Bassrollen nachts vor meinem Fenster testen ? ~mal die Tellerminen aus dem Schrank räum~

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Powercbx Erstellt am Mo 21.06.2004
Moin Moin,
da geb ich Dir recht: Viel zu laut, diese Bassrollen*g*. Wenn da wenigstens noch Musik rauskäme, wäre es ja noch zu ertragen.....
Aber ein lautes Mopped ist eigentlich nicht schlimm, denn ich kann übersehen werden, aber als Sicherheitsreserve bin ich zusätzlich noch sehr gut zu hören, also ne Tute brauch ich nicht...*ggg*
LHZG Joker

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till11 Erstellt am Mo 21.06.2004
find ich ja gut das ihr alle so gesetzeskonform seid........*fg*

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tante_ju Erstellt am Mo 21.06.2004
Wer übersieht Dich denn ? Nur Cabriofahrer ohne Radio ? Oder Fussgänger, die Dich seitlich umrennen ?
Es gibt Leute, die im Auto ein RTK mit Hochdruckhörnern überhören. So laut kann Dein Mopped gar nicht sein.

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Powercbx Erstellt am Mo 21.06.2004
Moin Moin,
zb von der Tusse, die mich um Haufen gefahren hat. Die hat mich angeblich nicht gesehen.
Wenn mein Mopped passend laut gewesen wäre, hätte sie mich hören können.
LHZG Joker

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tante_ju Erstellt am Mo 21.06.2004
Glaub' ich nicht dran. Bis die gerafft hat, daß ein Geräusch (wenn sie es denn überhaupt wahrnimmt) von einem potentiellen Hinderniss kommt, hat es dann auch schon gekracht.
Aber grau ist alle Theorie, wir werden nie erfahren, wie es anders ausgegangen wäre.

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Powercbx Erstellt am Mo 21.06.2004
Und ganz Ehrlich: ICH WILL ES AUCH NICHT AUSTESTEN.
War fast 3 Jahre vom Bock runter, wegen dem Scheiß.
LHZG Joker
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