Thema: Das kleine Mädchen wurde zu tode mißhandelt und was ist die Strafe???

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sc50fahrer Erstellt am Do 15.09.2016
Vieeeeeeeeeeel zu wenig!
Ich fasse es nicht.
http://web.de/magazine/panoram​a/misshandelt-tod-langjaehrige​-haft-leilas-peiniger-31886354​


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MiniCooperMF40 Erstellt am Mo 19.09.2016
Mahlzeit

Ich find´s grad lustig weil ich nicht drüber Heulen kann!

Dazu wiederhole ich mich gern und warte, (soweit ich es nicht in meinem Umfeld verhindern kann) darauf, das es den nächsten Krieg gibt.

Die Wellt scheißt auf uns, sieht man bei allen Dingen, genauso wie Unsere aus der Wirtschaft wie Politik, wollen aber alle irgendwie unser Bestes, unser Geld!
Vor dem ersten WK kam es im „Kleinen“ schon auf; wurde dann nach dem Ersten in „Perfektion“ weiter geführt und der Zweite war dann nur die Konsequenz daraus. Man, ja doch, man will es nicht wahrhaben, aber die Mechanismen sind die gleichen. Nur das wir es mit vielmehr „Wohlstand“ erleben.

Die Schmerzgrenze ist bei unserem Volk noch lange nicht erreicht.

MfG Klaus

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sc50fahrer Erstellt am Mo 19.09.2016
Zum Artikel in der Bild:

Wenn der Typ doch ein Star ist in seinem Land!

Nicht zu glauben was da in der Begründung gesagt wurde.
Also, erst einen Saufen ....dann gibbet mildernde Umschläge.
Wenn man zudem nicht gerne im Knast sitzt...dann muss man es wahrscheinlich nur dem Gericht mitteilen. ;-)

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Indi_88 Erstellt am Mo 19.09.2016
Ist zwar von der Bild, fühlt sich aber trotzdem scheisse an:
Und die Damen und Herren der so genannten "Volksparteien" wundern sich das sich die Wähler von Ihnen abwenden?
Ja "Flüchtlinge", aber das auch so was dazu beträgt das der Bürger einfach nur stinkend sauer wird?
Nein, das kann ja gar nicht sein^^


Das ist kein Urteil das ist der blanke Hohn !!!

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Flow-Cash Erstellt am Mo 19.09.2016, Zuletzt bearbeitet am 19.09.2016 von Flow-Cash
Zum Artikel in der Bild:
Wenn der Typ doch ein Star ist in seinem Land!
Nicht zu glauben was da in der Begründung gesagt wurde.
Also, erst einen Saufen ....dann gibbet mildernde Umschläge.
Wenn man zudem nicht gerne im Knast sitzt...dann muss man es wahrscheinlich nur dem Gericht mitteilen. ;-)

Zum Artikel in der Bild:
Wenn der Typ doch ein Star ist in seinem Land!
Nicht zu glauben was da in der Begründung gesagt wurde.
Also, erst einen Saufen ....dann gibbet mildernde Umschläge.
Wenn man zudem nicht gerne im Knast sitzt...dann muss man es wahrscheinlich nur dem Gericht mitteilen. ;-)



Da steht "missbraucht".
Das kann vieles heissen:Vom "banalen" Griff an's Gesäss, dei Kindern eine falsch interprätierte hilfreiche Geste, die evtl. verrutschte Pampers grade zu rücken bis weit, weit mehr.Über Details schweigt sich das Revolverblatt aus.

Wenn das jetzt beispielsweise ein besoffener Star war, der einer unschuldigen jungen Frau lediglich an den Hintern gegrapscht hat oder einem Kleinkind beim Klogang geholfen hat (sowas fällt auch unter "missbrauch":Isses ja selbstverständlich auch!)
Fände ich das Urteil extrem.

Was man defakto entnehmen kann:Es fand offenbar keine Vergewaltigung statt.
Sonst wäre nicht von Missbrauch die Rede.

WAS nun genau dieser Missbrauch beinhaltete, in welchem Ausmass sich das ganze gestaltete (Ich will das garnicht wissen!)...darüber schweigt sich BILD natürlich wieder mal aus.
Die Phantasie des Lesers soll ja schliesslich auch noch gefordert sein.

Man sollte doch, bevor man sich ein Urteil bildet, erstmal genau wissen, WAS überhaupt exakt Tatbesrand war/ist.


Wie vernichtend hat die Presse seinerzeit z.B. über Jörg Kachelmann gerichtet - was ist mit ihm heute?




...Ich für meinen Teil würd' den Teufel tun, ein Urteil infrage zu stellen/für falsch zu befinden, OHNE überhaupt zu wissen, WAS da GENAU PASSIERT ist!

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sc50fahrer Erstellt am Mo 19.09.2016
Der Typ hat dem Kind wohl den Schwanz in den Mund gesteckt aber außerhalb ejakuliert. Diese Drecksau!!!

BamS:
Ein Mann steckt einem Kind seinen Penis in den Mund. Wieso ist das „nur“ schwerer sexueller Missbrauch – und keine Vergewaltigung?

Oberstaatsanwalt Axel Bieler zu BamS: „Eine Vergewaltigung wird nur bestraft, wenn sie mit Gewalt oder der Drohung von Gewalt durchgesetzt wurde. Davon gehen wir in diesem Fall nicht aus. Bei Kindern reicht es oft nur aus, wenn man ihnen die bloße Anweisung – wie ‚Nimm ihn in den Mund‘ – gibt. Deswegen wurde der Haupttäter auch ‚nur‘ wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes angeklagt. Für den Strafrahmen spielt das aber keine Rolle: Wie bei einer Vergewaltigung beträgt die Mindeststrafe zwei Jahre, die Höchststrafe 15 Jahre Haft.“

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Indi_88 Erstellt am Mo 19.09.2016, Zuletzt bearbeitet am 19.09.2016 von Indi_88

...Ich für meinen Teil würd' den Teufel tun, ein Urteil infrage zu stellen/für falsch zu befinden, OHNE überhaupt zu wissen, WAS da GENAU PASSIERT ist!


http://www.bild.de/news/inland​/sexueller-missbrauch/nur-2-ja​hre-4-monate-haft-fuer-taeter-​47869296.bild.html​

Was muss man einem kleinen KIND noch antun?
Und wer weiß ob der Typ nicht irgendwelche Krankheiten hatte?

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Indi_88 Erstellt am Mo 19.09.2016
Der Typ hat dem Kind wohl den Schwanz in den Mund gesteckt aber außerhalb ejakuliert. Diese Drecksau!!!
´
Tja, da sieht man wieviel unsere deutschen Kinder noch Wert sind....!
Wäre das mein Kind gewesen, hätte DASS ausgereicht, ich hätte dem Typ sein Glied abgeschnitten *GANZ SICHER*
(hätte ich dann auch mildernde Umstände bekommen, nee ich bin ja Deutsche!)

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Mopedjeck Erstellt am Mo 19.09.2016
Der Typ hat dem Kind wohl den Schwanz in den Mund gesteckt aber außerhalb ejakuliert. Diese Drecksau!!!
BamS:
Ein Mann steckt einem Kind seinen Penis in den Mund. Wieso ist das „nur“ schwerer sexueller Missbrauch – und keine Vergewaltigung?
Oberstaatsanwalt Axel Bieler zu BamS: „Eine Vergewaltigung wird nur bestraft, wenn sie mit Gewalt oder der Drohung von Gewalt durchgesetzt wurde. Davon gehen wir in diesem Fall nicht aus. Bei Kindern reicht es oft nur aus, wenn man ihnen die bloße Anweisung – wie ‚Nimm ihn in den Mund‘ – gibt. Deswegen wurde der Haupttäter auch ‚nur‘ wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes angeklagt. Für den Strafrahmen spielt das aber keine Rolle: Wie bei einer Vergewaltigung beträgt die Mindeststrafe zwei Jahre, die Höchststrafe 15 Jahre Haft.“



Vier Jahre alt das Kind, der Richter war bestimmt ein grüner...

Schon mal was von der Einzelfallkarte gehört?

https://www.google.com/maps/d/​viewer?mid=1_rNT3k2ZXB-f9z-2nS​FMIBQKXCs​

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Mopedjeck Erstellt am Mo 19.09.2016
Der Typ hat dem Kind wohl den Schwanz in den Mund gesteckt aber außerhalb ejakuliert. Diese Drecksau!!!
´
Tja, da sieht man wieviel unsere deutschen Kinder noch Wert sind....!
Wäre das mein Kind gewesen, hätte DASS ausgereicht, ich hätte dem Typ sein Glied abgeschnitten *GANZ SICHER*
(hätte ich dann auch mildernde Umstände bekommen, nee ich bin ja Deutsche!)


Da hätte ich dir das passende Messer zu gereicht...

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Flow-Cash Erstellt am Mo 19.09.2016
Ich bezog mich auf das als einzigste Informationsquelle hier abgebildete Titelblatt.

...Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
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