Thema: Deutsche Vorschriften....

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warum_nicht_ich Erstellt am Mi 08.06.2005
... sollte uns das zu denken geben??? oder sollten wir weinend zusammenbrechen, ob diesen Unsinns, verzapft von den Verwaltern der deutschen Nation....
[b]Und sich wundern, warum in dem Land nix vorangeht... {/]
Die schrägsten Beamten-Vorschriften Deutschlands :
"Besteht ein Personalrat aus einer Person, erübrigt sich die Trennung
nach Geschlechtern." (alles klar...) (Info des Deutschen
Lehrerverbandes Hessen)
"Eine einmalige Zahlung wird für jeden Berechtigten nur einmal
gewährt." (auch klar....) (Gesetz über die Anpassung von
Versorgungsbezügen)
"Ausfuhrbestimmungen sind Erklärungen zu den Erklärungen, mit denen
man eine Erklärung erklärt." (na hier wirds schon schwieriger....)
(Protokoll im Wirtschaftsministerium)
"Der Wertsack ist ein Beutel, der auf Grund seiner besonderen
Verwendung nicht Wertbeutel, sondern Wertsack genannt wird, weil sein
Inhalt aus mehreren Wertbeuteln besteht, die in den Wertsack nicht
verbeutelt, sondern versackt werden." (aber DAS? HÄÄÄ???) (Merkblatt
der Deutschen Bundespost)
"Ehefrauen, die ihren Mann erschießen, haben nach einer Entscheidung
des BSG keinen Anspruch auf Witwenrente." (schade eigentlich....höhöhö....)
(Verbandsblatt des Bayrischen Einzelhandels)
"Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der
Dienstunfähigkeit dar." (aha...)
(Unterrichtsblätter für die Bundeswehrverwaltung)
"Stirbt ein Bediensteter während einer Dienstreise, so ist damit die
Dienstreise beendet." (KREISCH!!!) (Kommentar zum Bundesreisekostengesetz)
"Welches Kind erstes, zweites, drittes Kind usw. ist, richtet sich
nach dem Alter des Kindes." (ok, das erscheint mir logisch....)
(Bundesanstalt für Arbeit)
"Margarine im Sinne dieser Leitsätze ist Margarine im Sinne des
Margarinengesetzes." (SOWAS GIBTS????) (Deutsches Lebensmittelbuch)
"Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als 'dauernde
Berufsunfähigkeit' im Sinne von §16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und
demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Wer macht denn auch sowas?)
(Bundessteuerblatt)
"An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens
erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare
Kosten erspart bleiben." (uijuijui...) (Beschluss des Landgerichts
Rheinland-Pfalz)
"Die Fürsorge umfasst den lebenden Menschen einschließlich der
Abwicklung des gelebt habenden Menschen." (meine Güte...)
(Vorschrift Kriegsgräberfürsorge)
"Gewürzmischungen sind Mischungen von Gewürzen." (Ach komm!)
(Deutsches Lebensmittelbuch)
"Persönliche Angaben zum Antrag sind freiwillig. Allerdings kann der
Antrag ohne die persönlichen Angaben nicht weiterbearbeitet werden."
(Formular in Postgirodienst)
"Nach dem Abkoten bleibt der Kothaufen grundsätzlich eine
selbstständige bewegliche Sache, er wird nicht durch Verbinden oder
Vermischen untrennbarer Bestandteil des Wiesengrundstücks, der
Eigentümer des Wiesengrundstücks erwirbt also nicht automatisch
Eigentum am Hundekot." (Fallbeispiel der Deutschen Verwaltungspraxis)
(ich kann nicht mehr....)


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Dweezle Erstellt am Mi 08.06.2005
Der Härtefall ist aber das hier, herausgegeben von einer deutschen Behörde an seine Bediensteten...

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traum-wunsch Erstellt am Mi 08.06.2005
dann wäre somit jeder Kothaufen ein GWG (Geringwertiges WirtschaftsGut) und inerhalb eines Jahres abschreibbar :-))

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traum-wunsch Erstellt am Mi 08.06.2005
nee nich.....
wie alt is das Teil????

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Dweezle Erstellt am Mi 08.06.2005
Soweit ich weiß ist die Anweisung aus einer Berliner Behörde aus den 50gern

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traum-wunsch Erstellt am Mi 08.06.2005
ok, dann ist das ja schon fast akzeptabel :-))
gab ja damals noch jede Menge Plumsklos :-))
und was einem Beamten nicht ganz ausführlich erklärt wird, das kann er nicht *gg*
Anwesende sind selbstverständlich ausgenommen :-)

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Highvol Erstellt am Mi 08.06.2005
wird das dann nur gebucht, oder muss der auch noch als Beleg abgeheftet werden?

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traum-wunsch Erstellt am Mi 08.06.2005
vorsichtshalber 10 Jahre aufheben würd ich sagen *gg*

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GypsyDjango Erstellt am Mi 08.06.2005
Ja, ja, das ist auch der Grund, weshalb es in Behörden WCs immer dreilagiges Toilettenpapier gibt. Denn die brauchen jeden Scheiss in 3-facher Ausfertigung .....
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