Thema: Deutsche Vorschriften....
warum_nicht_ich
Erstellt am Mi 08.06.2005
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Dweezle
Erstellt am Mi 08.06.2005
Der Härtefall ist aber das hier, herausgegeben von einer deutschen Behörde an seine Bediensteten... |
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traum-wunsch
Erstellt am Mi 08.06.2005
dann wäre somit jeder Kothaufen ein GWG (Geringwertiges WirtschaftsGut) und inerhalb eines Jahres abschreibbar :-)) |
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traum-wunsch
Erstellt am Mi 08.06.2005
nee nich..... wie alt is das Teil???? |
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Dweezle
Erstellt am Mi 08.06.2005
Soweit ich weiß ist die Anweisung aus einer Berliner Behörde aus den 50gern |
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traum-wunsch
Erstellt am Mi 08.06.2005
ok, dann ist das ja schon fast akzeptabel :-)) gab ja damals noch jede Menge Plumsklos :-)) und was einem Beamten nicht ganz ausführlich erklärt wird, das kann er nicht *gg* Anwesende sind selbstverständlich ausgenommen :-) |
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Highvol
Erstellt am Mi 08.06.2005
wird das dann nur gebucht, oder muss der auch noch als Beleg abgeheftet werden? |
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traum-wunsch
Erstellt am Mi 08.06.2005
vorsichtshalber 10 Jahre aufheben würd ich sagen *gg* |
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GypsyDjango
Erstellt am Mi 08.06.2005
Ja, ja, das ist auch der Grund, weshalb es in Behörden WCs immer dreilagiges Toilettenpapier gibt. Denn die brauchen jeden Scheiss in 3-facher Ausfertigung ..... |