Thema: Dortmunder Amtsposse neuer Versuch
bulldog
Erstellt am Sa 21.04.2007
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bulldog
Erstellt am Sa 21.04.2007
ach, mag ja sein, aber WATT SOLL DATT?? alle wissens doch MEINE olle war das nich.. Abrechnen?? aber GERNE DOCH ;*grummel* |
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Gelöschter Benutzer
Erstellt am Sa 21.04.2007
Welch ein Aufwandt um vielleicht 200€ Bußgeld einzutreiben! Was kostet denn so eine Verhandlung? Mit Sicherheit ein mehrfaches. Aber Beamten-Mentalität. Nur nicht zugeben, daß man sich mal vertan hat. "Ja, wenn wir das einmal so entschieden haben, dann wird das wohl auch richtig sein!" (Nichts gegen Beamte. Nur die kleinen Sachbearbeiter stehen unter Erfolgsdruck. Der Chef will Ergebnisse sehen!) Nur traurig daß mit solchem Pillepup unsere Steuergelder vergeudet werden. Gibt doch bestimmt wichtigeres zu tun. Laß uns wissen was dabei herausgekommen ist. Wenn du die Daumenschrauben und die Streckbank überstanden hast. Peter |
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bulldog
Erstellt am Sa 21.04.2007
75 euro, peter ..FÜNFUNDSIEBZICH !!!! cool gelle |
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Highvol
Erstellt am Sa 21.04.2007
Also das is doch so: Heut geht doch ohne Pezehh gar nix; und letztendlich braucht man ja auch irgendeiner, der Schuld hat. Für die staatlichen Stellen gibt's dann extra teure Programme und ab da wird's 'elektronisch'. Zunächst die Aufnahme, die wird dann mit'm Computa ausgelesen und 'erfasst'. Dann wird's 'automatisch'. Du kriegst die Verwarnung oder den Anhörbogen; halt der übliche Vorgang. Jetzt stell dir mal vor: Da kommst Du und glaubst das telefonisch oder persönlich zu klären… Wie soll der Computa denn das verstehen? Und in den automatisierten Lauf eingreifen, das geht doch gar net! Denn so 'del' oder löschen gibt's in dem Programm ja net. Dein Vergehen wurde schließlich von 'nem Beamten festgestellt und die machen doch keine Fehler! Und momentan hat halt der Computa bei Dir den Status 'Hauptverhandlung'. Da musst Du dann durch… :-( Kopf hoch und Nerven wie Drahtseile! Ah: außerdem noch 'ne gute Salbe zum Abschwellen des Halses :-) Salut |
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Megarider
Erstellt am Sa 21.04.2007
Vergiss nicht dir deine Auslagen an der Gerichtskasse abzuholen. Da haste Anspruch drauf! *hehe* Aber mal Spass bei Seite. Es wird immer nur eine "Ladung" verschickt. Egal ob du nun Angeklagter, Kläger oder Zeuge bist. Möglicherweise hat sich der Sachverhalt ja inzwischen in eine ganz andere Richtung entwickelt und deine Frau wird als Zeuge gebraucht. |
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Mopedjeck
Erstellt am Sa 21.04.2007
Moin, ich kann deinen Hals schon verstehen, aber es wird euch schon keiner persoenlich was wollen. Wenn der Amtschimmel sich da vielleicht vergaloppiert hat, wird es ja spaetestens bei dem Termin geklaert. |