Thema: Fahren durch die Gasse

Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am Mo 10.11.2003
Hallo Biker, ich möchte hier einen Fall schildern der jedem von Euch passieren kann, da jeder von Euch schon im Stau an stehenden Autos vorbeigefahren ist. Wer es noch nicht getan hat, sollte trotzdem lesen.
Während einer Autobahnfahrt kam es vor dem Elbtunnel zum üblichen Stau.
Ich nutzte die freie Gasse und fuhr mit größter Vorsicht an den Autos vorbei, aber das kennt Ihr ja. Als es absolut nicht weiterging, hielt ich links neben einem Auto. Der Fahrer hatte mich bemerkt, da wir uns direkt angeschaut hatten. Als die vor uns stehenden Autos anfuhren schaute ich noch einmal zu meinem Nachbarn. Dieser machte keine Anstalten anzufahren also fuhr ich los, d.h. ich wollte. In diesem Augenblick hupte er, lenkte scharf nach links und fuhr mir in die Seite. Ich stürzte mit dem Bike auf die Straße. Aufstehen und Tür des Autos aufreißen waren eine Bewegung. Die Frage nach dem Sinn dieser Aktion beantwortete er mit Geschrei wie" das geschieht mir recht und das muss man so machen". Als ich sagte, dass ich die Polizei rufe, gab er Gas und fuhr los. Ich stellte das Bike auf und fuhr am Stau vorbei hinterher. Hinter dem Elbtunnel hatte ich ihn ein, merkte mir die Autonummer und rief die Polizei. Während der Unfallaufnahme durch die Polizei meldeten sich Zeugen, die den Vorgang bestätigten. Trotz Zeugen und nachgewiesenem Vorsatz wurde das Verfahren gegen den Autofahrer eingestellt und die gegnerische Versicherung weigert sich die Schadensregulierung in voller Höhe zu übernehmen. Alles läuft auf eine langwierige Gerichtsverhandlung hinaus, deren Ausgang völlig ungewiss ist.
Ist dies nun für die Autofahrer ein Freibrief, Motorradfahrer bei Frust umzufahren und ungestraft davonzukommen?
Jeder Parkplatzrempler der Fahrerflucht begeht wird strafrechtlich verfolgt. Aber das ist wohl eine Frage der Lobby.
Zumal es nach meinem Wissensstand kein geschriebenes Verbot für das Überholen im Stau gibt. Selbst die Polizei am Unfallort sprach von einem geduldeten Vorgang.
Mich würde Eure Meinung zu diesem Vorgang interessieren und ob er es wert ist möglichst vielen Bikern zugänglich zu machen.
Mit freundlichen Grüßen
F.Roessler


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Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am Mo 10.11.2003
Mal nicht so förmlich. *g*
Die Linke zum Gruß. *gg*
Hast Du ne Rechtsschutz-Versicherung?
;o) Jojo

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XJR-Power Erstellt am Mo 10.11.2003
Du hattest doch schon die Tür auf von dem Wagen... UND ???
Was macht man dann??? Fragen was das soll kann man hinterher immer noch.
Meine ganz persönliche Einstellung zu so einem Thema.
Aber Du hast ja das Kennzeichen, reicht auch.

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juescho Erstellt am Mo 10.11.2003
Yep, so ähnlich seh ich das auch.
Mann, Du hast das Kennzeichen ... sicher ein paar Freunde ... was brauchst Du noch?
Gruß Jürgen

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Harley-Lady0 Erstellt am Mo 10.11.2003
Hi Frank,
genau das ist es.
Geduldet wird so ein Überholvorgang in der Gasse, aber erlaubt ist es NICHT.
Man kann versuchen, sich mit dem Autofahrer per Blickkontakt zu verständigen, aber das war es auch schon.
Gassenfahren ist verboten, das ist nun mal so.
Bis jetzt habe ich immer Glück gehabt, wenn ich durch die Gasse gefahren bin.
Gruß
Helga ;o)

Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am Mo 10.11.2003
Moin Helja, *g*
ist doch egal ob Gassenfahrten erlaubt sind, oder nicht.
Jemand der vorsätzlich einen Unfall verursacht ist immer schuld.
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 1 Grundregeln

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
---
Es geht in erster Linie um die 'Vermeidbarkeit'.
Die Logik besagt: Wurde ein Unfall vorsätzlich herbei geführt, dann wäre er 'vermeidbar gewesen'!
Dies ist ein Verstoß gegen StVO, §1, Abs. 2 und damit dürfte die Schuldfrage geklärt sein. *fg*
;o) Jojo

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Biposto Erstellt am Mo 10.11.2003
Meinem Kollegen ist etwas ähnliches passiert... er stand in einem Stau auf einer Bundesstraße, als plötzlich ein Unwetter mit wolkenbruchartigen Regenfällen aufzog... ca.200m vor ihm war eine Brücke.... also fuhr er in Schrittgeschwindigkeit durch die Gasse, um sich dort unterzustellen. Kurz vor dem Ziel schmiß eine Autofahrerin ihre Fahrertür auf... sie wollte wohl nachsehen, warum es nicht weiterging..... der Betrachter fragt sich natürlich, warum das eine Autofahrerin mitten in einem Wolkenbruch so interessiert ;-) ... kurz und gut... mein Kollege befand sich just in diesem Moment neben ihr, knallte in die halboffene Tür und kippte nach links um in das nebenstehende Auto.... um dort den Schaden so gering wie möglich zu halten, schob er seinen Mittelfinger zwischen Lenkrad und linkem Kotflügel mit dem Ergebnis, das der Finger brach..... Schaden: eine verzogene Autotür, ein gebrochener Finger, ein leicht verbeulter linker Kotflügel... sie konnten sich nicht einigen, somit ging es vor Gericht.... Ergebnis: jeder kommt für seinen Schaden selbst auf... der gebrochene Finger meines Kollegen..Pech gehabt..... der Schaden am linken Kotflügel.. mußte er löhnen..sie braucht ne neue Autotür Begründung: Er darf nicht durch die Gasse fahren, Sie muß sich per Schulterblick vergewissern, das sich niemand in der Gasse befindet.....
und mit nen paar Kollegen vorbeifahren... na ja.....
aber leider ist es so: Die Irren sterben nie aus
in diesem Sinne dir die daumen für die Verhandlung drücke
Bipo

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Harley-Lady0 Erstellt am Mo 10.11.2003
Moin Uwe,
Die Logik besagt: Wurde ein Unfall vorsätzlich herbei geführt, dann wäre er 'vermeidbar gewesen'!

Nur leider kann man dem Autofahrer nicht nachweisen, dass er vorsätzlich gehandelt hat.
So hört es sich zumindest an. Und offensichtlich sieht es die Polizei auch leider so.
LG
Helga ;o)

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kdk11 Erstellt am Mo 10.11.2003
Hierbei kann es sich sicher nur um einen Scherz handeln oder es fehlen Details. Ansonsten würde ich es auch eher wie XJR halten, in solchen Fällen geht es vor Gericht meist schlecht aus. Rechtsschutz hin oder her.

Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am Di 11.11.2003
Sieht doch gar nicht schlecht aus. Der Autofahrer hat den Unfall vorsätzlich herbeigeführt (Straftat!), und Du hast Zeugen. Nun brauchst Du nur noch einen wirklich guten Anwalt. Hoffentlich hast Du Rechtschutz. Ich habe, da ich mit sämtlichen Gemeinheiten rechne.
Grufti

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tante_ju Erstellt am Di 11.11.2003
Prinzip eines Rechtsstaates:
"Es gibt keine Gleichheit im Unrecht."
Und da "durch die Gasse fahren bei Stau" gegen ziemlich viele Paragraphen verstösst ist es wohl eine Abwägung des Richters, wer wieviel Teilschuld bekommt.
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