Thema: FAHRVERBOT???

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till11 Erstellt am Mo 03.04.2006
Hallo
wollen nächsten Samstag mit einem GMC V8 Pickup und Anhänger nach Südfrankreich fahren.
Der Pickup ist als LKW zugelassen.
Unterliegen wir damit auch dem Sonntagsfahrverbot?
Finde irgendwie keine richtige Informationen darüber....
ach ja, Moppeds sind aufm Anhänger, soviel zum Thema Mopped.:-)


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Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am Mo 03.04.2006
Auszug aus $30 StVO
(3) An Sonn- und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren. Das Verbot gilt nicht für
kombinierten Güterverkehr Schiene-Straße vom Versender bis zum nächstgelegenen geeigneten Verladebahnhof oder vom nächstgelegenen geeigneten Entladebahnhof bis zum Empfänger, jedoch nur bis zu einer Entfernung von 200 km
1a. kombinierten Güterverkehr Hafen-Straße zwischen Belade- und Entladestelle und einem innerhalb des Umkreises von höchstens 150 km gelegenen Hafen (An- und Abfuhr)

Peter :-)

Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am Mo 03.04.2006
Nicht $30 sondern §30. Wenn der Pickup weniger als 7,5t zul. Gesamtgewicht hat darf er auch am Sonntag fahren.

Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am Mo 03.04.2006
till hat aber keinen Hafen, was nu?

Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am Mo 03.04.2006
@Missus, Also in (D) darf er, auch Sonntags. Darf er auch in (F) am Sonntag?

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till11 Erstellt am Mo 03.04.2006
tja @Peter, soweit war ich auch schon, die 7,5T gelten aber nur für ein Fahrzeug ohne Hänger, mit Hänger und als LKW zugelassen gilt wohl das Fahrverbot, unabhängig von der Tonnage....irgendwie verwirrend das Ganze...
@Missus
um in den Süden zu kommen, buddele ich mir nochn Teich MIT HAFEN *fg*

Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am Mo 03.04.2006
ich würd's dir so gern sagen, aber ich weiß es nicht

Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am Mo 03.04.2006
das müsste doch die Polizei wissen, die halten einen ja schließlich auch an wegen sowas

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till11 Erstellt am Mo 03.04.2006
hab ich grad gefunden:
Betroffen sind Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen. Auch PKW, die aus steuerlichen Gründen als LKW zugelassen sind, unterliegen bei Mitführen eines Anhängers den Fahrverboten.
Tja, dann heißt es wohl verschieben....HEULLLLLLLLLL
kommt nämlich ziemlich teuer....

Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am Mo 03.04.2006
@till, da hat sich der Gesetzgeber nicht eindeutig ausgedrückt. Ich stöbere mal weiter im allwissenden Internet, vielleicht finde ich irgendwo eine Erläuterung. Im Münsterland fahren auch Sonntags Pickups mit Pferdeanhänger herum. Ob die das alle illegal machen?

Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am Mo 03.04.2006
ich würde einfach losfahren und gucken, was passiert. Notfalls doof stellen, hab damit gut Erfahrungen gemacht (oder kam da der Damenbonus zum Tragen ;-)
ich will mich ja nicht in euer Intimleben einmischen, aber warum fahrt ihr nicht einfach
Samstag?
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