Thema: Frage an die IT Experten

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McFly76 Erstellt am Di 15.01.2008
Tach zusammen,
ich bekomm seit einiger Zeit Pakete nach Hause geliefert, die ich gar nicht bestellt habe. Das ganze wär ja gar nicht so schlimm (man kann ja die Annahme verweigern), wenn ich nicht laufend Mahungen wegen der Bezahlung bkommen würd. Ich habe zwar schon einen Verdacht, aber wie sooft keine Beweise.
Deshalb meine Frage: Kann ich bzw. der Onlineshop oder meinetwegen auch die Polizei zurückverfolgen, von wo aus die Bestellung getätigt wurde, obwohl eine (mit Sicherheit) gefakte E-mailadresse angegeben wurde? Bin dankbar für jede Anwort.
Gruß Rolf


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Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am Di 15.01.2008
Sicher läßt sich das nachvollziehen.
Zunächst mal ist der Lieferant in der Beweislast. Wenn Du nicht zahlst, werden sie es ggf. vor Gericht gehen lassen. Spätestens hier muß der Lieferant alle Daten auf den Tisch legen.
Ich würde aber im Vorfeld den Lieferant anschreiben, vorsichtshalber vom 14-tägigen Rücktrittsrecht gebrauch machen, aber auch darlegen das Du gar nichts bestellt hast und um entsprechende Auskunft bitten.
Sprich, mit welcher Emailadresse, welche IP (wird registriert), Tag, Uhrzeit, usw., dann weitersehen.
;o) Uwe

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Spiritus_Rector Erstellt am Di 15.01.2008
Technisch gesehen:
Der Onlineshop speichert die IP adresse, die einem Adresspool eines Provider zugeordnet werden kann, dazu Datum und Uhrzeit. Der Provider selbst hat die info, welche IP er wann welchem Zugang erteilt hat. Die Verbindungsdetails muss er mittlerweile 6 Monate speichern (glaube ich). Soviel zur Theorie und Praxis _in Deutschland_.
Wenn man nun aber über einen Anonymizer oder spezielle Proxyserver (die evtl. noch im Ausland stehen) surft, der die zugewiesene IP verschleiert, wird der Aufwand des tracen der IP Adresse um das n-fache aufwändiger. Die Verbindungsinfos werden am Standort des Servers evtl. (abhängig von d. regionalen Rechtslage) nicht mehr gespeichert... oder die Betreiber müssen sie nicht herausrücken... in diesem Falle wird es schwierig bis unmöglich den Verursacher herauszufinden.
Wie dem auch sei... erst bei Anzeige vom Onlineshop (gegen dich)... oder von Dir gegen unbekannt, wird die man diesbezüglich aktiv werden können.

Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am Fr 13.09.2019
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Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am Mi 02.10.2019, Zuletzt bearbeitet am 24.02.2020 von Gelöschter Benutzer
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Mia234 Erstellt am Di 19.11.2019, Zuletzt bearbeitet am 24.02.2020 von Mia234
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