Thema: Frau am Steuer außer Rand und Band!
Gelöschter Benutzer
Erstellt am Di 16.05.2006
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Gelöschter Benutzer
Erstellt am Di 16.05.2006
*edit* natürlich muss es heißen "Amokfahrt" |
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Gelöschter Benutzer
Erstellt am Di 16.05.2006
...das wird teuer! (Das Frau am... habe ich mir verkniffen!) Peter |
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Gelöschter Benutzer
Erstellt am Di 16.05.2006
kommt drauf an, für wen! gesetzt des falles, die junge dame ist völlig pleite und kann nicht zahlen, sitzen die geschädigten auf ihrem schaden fest. am ende zählt dann noch schuldunfähigkeit wegen alkohol- oder drogenkonsums. kenne einen fall, da hatte ein 19jähriger nach der Feier zu seinem Geburtstag nachs 3 Uhr nochmal ne Spritztour mit seinem Auto gemacht. Mit 2,5 Promille. Fazit: 3 Jugendliche (es waren sogar Gäste seiner Feier, die auf dem Heimweg waren) in einer Kurve, aus der es ihn mit 120 km/h getragen hatte, überfahren. Einer der 3 sofort tot, einer seitdem querschnittsgelähmt und der andere wieder genesen. Fazit der Richter: 1 Jahr auf Bewährung + Seinerzeit 1000 DM Strafe. Das ist Deutschland! Hurra, ole! |
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Gelöschter Benutzer
Erstellt am Mi 17.05.2006
Bei mir war der Richter aber strenger! Dabei habe ich niemanden tot oder zum Krüppel gefahren. Nur mich mit 1,33 °/°° erwischen lassen... |
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Gelöschter Benutzer
Erstellt am Mi 17.05.2006
und den fehler macht man bekanntlich nur einmal... leider kann ich nich über die unterschiede deines falles und dem anderen sinnieren, da ich mich mit den rechtsvorschriften nich wirklich vertieft auskenne. vielleicht kann ja jemand anderes mehr dazu beitragen? |
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GypsyDjango
Erstellt am Mi 17.05.2006
Nicht ganz richtig. Die Haftpflichtversicherung - sofern der Pkw versichert war - zahlt. Das heißt, im Außenverhältnis tritt die Versicherung zum Schutz der Geschädigten ein. Im Innenverhältnis (Versicherungsnehmer-Versicherung) sind Regressansprüche denkbar und in dem genannten Fall auch wahrscheinlich. Verwechselt wird hier mal wieder die strafrechtliche und die zivilrechtliche Seite eines Unfalles. Nur weil jemand strafrechtlich nicht oder nicht im erwünschten Umfang zur Rechenschaft gezogen wird, heißt noch lange nicht, dass zivilrechtliche Ansprüche ebenfalls nicht befriedigt werden. Daher besteht auch in Deutschland das Pflichtversicherungsgesetz, nachdem die Fahrzeuge zu versichern sind. Der Schutz des Geschädigten ist im zivilrechtlichen Bereich deutlich besser asgeprägt, als im strafrechtlichen .... |
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Proppelerpilot
Erstellt am Mi 17.05.2006
Das werden weder Drogen noch Alkohol sein. Die wird SMS'en getippt haben. Dann ist so eine fahrweise völlig normal. Beobachtet man leider immer mehr. |
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Gelöschter Benutzer
Erstellt am Do 18.05.2006
Danke! |