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DvMf
Erstellt am So 21.11.2004
Er : "Ich bestell Pizza. Willst du auch was?"
Sie: "Nein."
Er : "Okay."
Sie: "...oder doch!?"
Er : "Was denn nun?"
Sie: "Ich weiß nicht."
Er : "Du weißt nicht, ob du was willst?"
Sie: "Nein."
Er : "Hast du Hunger?"
Sie: "Keine Ahnung, irgendwie schon."
Er : "Was heißt ´irgendwie´...?"
Sie: "Das heißt, dass ich mir nicht sicher bin."
Er : "Wenn ich Hunger hab, dann merk ich das."
Sie: "Vielleicht hab ich ja nachher Hunger."
Er : "Also bestell ich dir was."
Sie: "Und wenn ich später doch nichts mehr will...?"
Er : "Dann isst du es halt nicht."
Sie: "Das ist doch Verschwendung."
Er : "Dann heb´s dir eben für morgen auf."
Sie: "Und wenn ich morgen gar keinen Appetit auf Pizza habe?
Er : "Pizza kann man immer essen."
Sie: "Ich nicht."
Er : "Dann such´ dir was anderes aus."
Sie: "Ich will aber gar nichts anderes."
Er : "Also doch Pizza."
Sie: "Nein."
Er : "Also gar nichts."
Sie: "Doch."
Er : "Du machst mich verrückt."
Sie: "Warum bestellst du dir nicht schon mal was...?"
Er : "Wie du meinst...."
Sie: "Aber nimm die Pizza mit Schinken."
Er : "Ich mag aber gar keinen Schinken."
Sie: "Ich schon."
Er : "Ich dachte ich sollte MIR was bestellen...!?"
Sie: "Sollst du ja auch."
Er : "Und warum dann Schinken...?"
Sie: "Falls ich Hunger kriege, wenn dein Essen da ist."
Er : "Und?"
Sie: "Glaubst du, ich will was essen, was mir nicht schmeckt?"
Er : "Wieso du?"
Sie: "Wieso nicht?"
Er : "Moment... ich soll also MIR was bestellen, das DU dann essen kannst, falls du eventuell doch Hunger bekommen solltest...!?"
Sie: "Genau."
Er : "Und was bitte soll ICH dann essen?"
Sie: "Na, vielleicht hab ich ja nachher gar keinen Hunger..."
Anmerkung: Das Landgericht Frankfurt sprach IHN vom Vorwurf des Totschlags im Affekt frei und erkannte auf Notwehr.
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