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till11
Erstellt am Do 07.04.2005
los im zeitigen Frühjahr:
Polizeikontrollen in Frankfurt
Gestern Abend in den Vox Nachrichten gesehen:
Am Wochenende wieder verschärfte Kontrollen in Frankfurt die speziell auf "frisierte" Motorräder abgezielt waren. Die "Fakten": 8 Mopeds, 13 Anlagen beschlagnahmt. Im Bericht hat man eine Kawa Mean Streak, eine Sporty, eine BMW gesehen, die mit zur Dopingkontrolle mussten, einer mit ner Custom Trude durfte noch unter Eskorte zum Händler- ALLE wegen zu lauter /illegaler Tüten.
Ein Laubfrosch im Interview:" Wir ziehen alle raus, die sich vom Verkehrslärm abheben " (alle ausser Werksmässige BMW??).
O-Ton Vox: "Die Frankfurter Polizisten kennen alle Tricks..."
War jemand von den Kontrollen betroffen? Insbesondere würde mich interessieren, ob diesmal ein wenig mehr Augenmass an den Tag gelegt wurde oder ob wieder auf sämtlich TÜV-Einträge legaler Anlagen etc gesch.... wurde in der Annahme alle Prüfer und Hersteller seien Betrüger und alle die sowas am Moped haben Verbrecher.
Na dann viel Spaß beim
ANLASSEN in frankfurt-bockenheim
müßte ich meine ja AUSLASSEN.....
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Dweezle
Erstellt am Do 07.04.2005
geschweige denn nen Würstchenblinker ;o)
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Gelöschter Benutzer
Erstellt am Do 07.04.2005
So, hab mal im Net gesucht und bin fündig geworden... Die Genehmigung von bestimmten Bauteilen und Merkmalen von zwei- oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen wird auf internationaler Ebene in der EG-Richtlinie 97/24/EG (sog. "Multirichtlinie") geregelt. Sie ist eine zwingend vorgeschriebene Einzelrichtlinie der sog. Rahmenrichtlinie 2002/24/EG (ersetzt 92/61/EWG). In der Multirichtlinie werden "Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft" (Kapitel 5) oder "Zulässiger Geräuschpegel und Auspuffanlage" (Kapitel 9) geregelt. Die Genehmigung von Austauschschalldämpfern unterliegen dieser Richtlinie. So können Austauschalldämpfer bezüglich ihres Geräuschverhaltens gemäß Kapitel 9 der Multirichtlinie genehmigt und entsprechend gekennzeichnet werden.(Typgenehmigung -> EG-Betriebserlaubnis)
Grundsätzlich dürfen mit einer Kennzeichnung versehene nach EG-Richtlinien genehmigte Bauteile ohne weitere Nachweise an den im Verwendungsbereich genannten Fahrzeugen angebaut werden. Hier liegt ein Problem der Überwachungsbehörden; der Verwendungsbereich ist für den Ordnungshüter allein aus der Kennzeichnung am Schalldämpfer nicht ersichtlich. Es ist zulässig einen Austauschschalldämpfer (ausschließlich) bezüglich seines Geräuschverhaltens zu prüfen, zu genehmigen und zu
kennzeichnen, auch wenn der Originalschalldämpfer einen Katalysator beinhaltet, der zu genehmigende Austauschschalldämpfer aber keinen Katalysator besitzt. Die EG-Typgenehmigung beinhaltet ja ausschließlich die Bewertung des Geräuschverhaltens.
Ein Problem entsteht durch den Anbau eines so typgeprüften Austauschschalldämpfer an Motorräder in Deutschland, die bereits in bestimmte Abgas-Emissionsklassen eingestuft worden sind und die Einhaltung der Abgasgrenzwerte nur durch den Einsatz eines Katalysators gewährleist wird. Der Verordnungsgeber (Verkehrministerium, BMVBW) stellt klar, dass in diesem Fall durch die Montage des Austauschschalldämpfers, der lediglich die EG-Typgenehmigung bezüglich des Geräuschverhaltens besitzt, aber keinen (erforderlichen) Katalysator wie beim Originalschalldämpfer beinhaltet, die Betriebserlaubnis erlischt. (§ 19 Straßenverkehrszulassungs-Ordnung (StVZO) über die Wirksamkeit der Betriebserlaubnis)
Um die Wirksamkeit der Betriebserlaubnis des Kraftrades nicht zu gefährden, bietet das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) für solche o. g. Austauschschalldämpfer folgendes Verfahren an:
Das KBA kann (nationale) "Allgemeine Betriebserlaubnisse" (ABEŽsen) erteilen, die - fußend auf der europäischen Typgenehmigung für das Geräuschverhalten - die abgasmindernde Wirkung eines solchen Austauschschalldämpfers auf der Grundlage der - wie beim Originalschalldämpfer - anzuwendenden Prüfungen gemäß der Richtlinie 70/220/EWG oder der ECE-Regelung R103 bestätigt, quasi eine ABE für einen Austauschkatalysator.
Die Lücke in der Kennzeichnung der Schalldämpferanlagen soll durch die in Brüssel z. Zt. diskutierten Vorschriften über Austauschkatalysatoren an Krafträdern, die in Kapitel 5 der Multirichtlinie (97/24/EG) eingearbeitet werden sollen, geschlossen werden. (Doppelkennzeichnung). Der Zeithorizont für eine solche Umsetzung in Brüssel ist nur schwer abschätzbar, sicherlich nicht vor Ende 2004.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Reimer Speck
Kraftfahrt-Bundesamt
Abteilung Technik
24932 Flensburg In der Praxis bedeutet das, es kann gut gehen oder auch nicht.
Eben halt schwammig, da sich verschiedene deutsche und europäische Auflagen sich halt nicht decken, bzw. nicht konkret genug sind.
Kommt man einen pingeligen Polizeibeamten oder TÜV-Prüfer, dann legt er einem den Bock still.
Das wird teuer aufändug und ist in meinen Augen unnötiger und vermeidbarer Ärger...
;o) Uwe
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till11
Erstellt am Do 07.04.2005
ABER DIE SCHEIBEL IST LANGWEILIG !!!
Hab an der Suzuki auch ne Marvin *fg*
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BigBoy50
Erstellt am Do 07.04.2005
Jau Peter.
genauso seh ich das auch.
gruß Micha
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ChrisF650
Erstellt am Fr 08.04.2005
So isses. Guter Klang muß nicht zwangsläufig extrem laut sein. Ne keifernde Stimme nervt ebenso wie'n frisiertes Mofa. Ihr kennt den Akustikhorror der quäkenden Roller, die in Sommernächten nachts durch spanische Innenstädte brettern.
Wer ne Dröhnung braucht, der kann immernoch den St.Gotthard-Tunnel ein paarmal hin und her fahren.
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Sumisa
Erstellt am Sa 09.04.2005
@Katzenviech:
Das stimmt schon mal überhaupt nicht. Die sind ttsächlich auf der Suche nach umgebauten Bikes, nach Krawalltüten - bei einem Harley-Händler wie "Fiereck" sind zwar auch "schwere Jungs" in Bezug auf die Masse der Körper anwesend, jedoch nur ein Bruchteil, bzw. wahrscheinlich eher gar keine in Bezug auf "Verbrecher"!
Ich frag mich nur, warum man als Harley-Fahrer seine Umbauten beim TÜV eintragen lassen soll, wenn danach die Polizei eh wieder alles anzweifeln und beschlagnahmen darf!? Das Geld kann man sich doch nun wirklich sparen - Ärger hat man mit und ohne Eintrag in die Papiere.
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Gelöschter Benutzer
Erstellt am Sa 09.04.2005
Mußte nur die landestypisch 'krachlederne' oder wie die heißt, nebst Edelweis drauf anziehen. *g*
Und schon gehste als braver, CSU wählender Eidgenosse durch. *fg*
Ach ja... nicht den Schweineborstenpinsel am Braincap vergessen! ;)
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