Thema: Grundsatzurteil
schrat
Erstellt am Sa 31.03.2007
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GypsyDjango
Erstellt am Di 03.04.2007
Offensichtlich wird von vielen die juristische Ausdrucksweise mißverstanden bwz. mißgedeutet. Die Artikel des Grundgesetzes und sogenannte Grundsatzurteile beschreiben lediglich die Basis zu diversen Rechtsfragen. Da beide eben nur etwas Grundsätzliches beschreiben, kann man sich nicht in allen Situationen darauf berufen. "Grundsätzlich" heißt, dass es auch Ausnahmen gibt. Und diese en masse. Wenn all die bereits geprochenen "Grundsatzurteile" Anwendung erfahren würden, gäbe es keine Gerichtsverfahren, keine Mandanten und somit auch kein Anwälte mehr. Die Schizophrenie der deutschen Rechtssprechung kennt keine Grenzen und ist für den Otto-Normalverbraucher weder verständlich noch nachvollziehbar. Auch nicht nach einem entsprechenden Studium. Grundsatzurteile wie das o.g. sind lediglich dazu geeignet, in populistischer Form Meinungen zu polarisieren und/oder politische Tendenzen auszuloten. |
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Gelöschter Benutzer
Erstellt am Mi 04.04.2007
... und da war noch die Sache mit den vielen Instanzen. Welche Rechtssprechung ist schon richtig? Oder richtiger? Man orientiert sich letztendlich immer an Tendenzen. Mich interessiert da mal, ob und wie Du zur (auch oft verteufelten) amerikanischen Rechtssprechung stehst. Vielleicht auch im Vergleich zur Deutschen. Obwohl Vergleiche hier bekanntlich schwierig sind. |
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Prophet_Germanius
Erstellt am So 08.04.2007
Das schreit dann wohl nach Selbstjustiz ;-) Auch mal nett! |
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Prophet_Germanius
Erstellt am So 08.04.2007
"1) Motorradfahren verstoßt gegen das Sittengesetz :-)" Jetzt tu ich mal kurz absichtlich so d**f wie Du! Was heißt denn "verstoßt"? |
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