Thema: Grundsatzurteil

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schrat Erstellt am Sa 31.03.2007
DPA Meldung, gelesen heute 31.3.2007 aus der Frankfurter Rundschau
Grundsatzurteil
Biker bei Unfällen fast immer mitschuldig
Frankfurt - Das Landgericht Frankfurt hat die Klage eines Motorradfahrers auf Schadensersatz und Schmerzensgeld in einem Grundsatzurteil zurückgewiesen.
Der Motorradfahrer hatte sich bei einem Sturz verletzt, nachdem ein Radfahrer aus einem Waldweg heraus vor ihm auf die Landstraße eingebogen war. Laut Urteil hatte er den Unfall dennoch aus eigener Unachtsamkeit selbst verschuldet. In einem Ausflugs- und Wandergebiet müsse ein Verkehrsteilnehmer immer mit plötzlich auftretenden Spaziergängen und Radfahrern rechnen, begründete das Gericht. Darüber hinaus sei die "Betriebsgefahr" bei Motorradfahrern ungleich höher als etwa bei Autofahrern. Das Risiko, auf dem Motorrad getötet zu werden, sei sieben Mal höher als bei anderen Verkehrsteilnehmern. Diese Betriebsgefahr lasse sich bei Motorradfahrern daher "grundsätzlich als Verschulden gegen sich selbst begreifen". Unfallfolgen würden schon deshalb ganz bewusst in Kauf genommen und dürften daher "ganz überwiegend nicht auf den Unfallgegner abgewälzt werden".
Na denn, wenn ich noch etwas aus Wut dazu schreibe, werde ich wieder hier für eine Zeit gesperrt, also halte ich die Finger still
Schrat


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GypsyDjango Erstellt am Di 03.04.2007
Offensichtlich wird von vielen die juristische Ausdrucksweise mißverstanden bwz. mißgedeutet.
Die Artikel des Grundgesetzes und sogenannte Grundsatzurteile beschreiben lediglich die Basis zu diversen Rechtsfragen. Da beide eben nur etwas Grundsätzliches beschreiben, kann man sich nicht in allen Situationen darauf berufen. "Grundsätzlich" heißt, dass es auch Ausnahmen gibt. Und diese en masse.
Wenn all die bereits geprochenen "Grundsatzurteile" Anwendung erfahren würden, gäbe es keine Gerichtsverfahren, keine Mandanten und somit auch kein Anwälte mehr. Die Schizophrenie der deutschen Rechtssprechung kennt keine Grenzen und ist für den Otto-Normalverbraucher weder verständlich noch nachvollziehbar. Auch nicht nach einem entsprechenden Studium. Grundsatzurteile wie das o.g. sind lediglich dazu geeignet, in populistischer Form Meinungen zu polarisieren und/oder politische Tendenzen auszuloten.

Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am Mi 04.04.2007
... und da war noch die Sache mit den vielen Instanzen.
Welche Rechtssprechung ist schon richtig? Oder richtiger? Man orientiert sich letztendlich immer an Tendenzen.
Mich interessiert da mal, ob und wie Du zur (auch oft verteufelten) amerikanischen Rechtssprechung stehst. Vielleicht auch im Vergleich zur Deutschen. Obwohl Vergleiche hier bekanntlich schwierig sind.

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Prophet_Germanius Erstellt am So 08.04.2007
Das schreit dann wohl nach Selbstjustiz ;-)
Auch mal nett!

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Prophet_Germanius Erstellt am So 08.04.2007
"1) Motorradfahren verstoßt gegen das Sittengesetz :-)"
Jetzt tu ich mal kurz absichtlich so d**f wie Du!
Was heißt denn "verstoßt"?
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