Thema: Harley kaufen??

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bulldog Erstellt am Fr 16.03.2007
da hat der arme kerl aber pech,wenn er aus dem Urlaub kommt schätze ich mal.
Helft der Armen Frau doch
und nen langes Gesicht wird er machen.


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Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am Fr 16.03.2007
ich würd der frau ja gerne helfen - aber für ne h... geb ich nich einen cent aus ;-)

Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am Fr 16.03.2007
uuiiihhh, da werden Weiber zu Hyänen.....;-)

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torstenk Erstellt am Fr 16.03.2007
Zitat aus dem Verkaufsangebot "Ihr braucht keine Bedenken zu haben, die Harley gehört laut Brief mir."
Da hat die Verkaeuferin wohl keine Ahnung davon das der Brief kein Eigentumsnachweis ist.
Da kann man jedem nur raten die Finger davon zu lassen; im guenstigsten Fall fuer den Kaeufer ist es eine Unterschlagung, im schlimmsten Fall Diebstahl und dabei kann der Kauefer kein Eigentum daran erwerben.
Have A Nice Day
Torsten

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Stafford1965 Erstellt am Fr 16.03.2007
das nenn ich mal eine einstellung !! *respekt* ...
aber was die "noch" ehefrau da anstellt ist schon extrem !! finde ich milde gesagt scheisse ...
ABER man sieht sich ja immer zweimal im leben gell :))

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bulldog Erstellt am Fr 16.03.2007
naja,
wir wissen ja auch nicht WAS der Vogel alles so angestellt hat.
ich kanns verstehen..;o)

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bulldog Erstellt am Fr 16.03.2007
...das der Brief kein Eigentumsnachweis ist.
ähm?
WO steht das??
Sie schreibt doch das SIE sowieso im Brief Steht. ergo ist das ihre Karre.

- Eigentümer ist derjenige, dem ein Kfz juristisch "gehört", - Eintragung im Brief -???
- Halter, wer als solcher in den Papieren steht,
- Besitzer, wer die tatsächliche Verfügungsgewalt über das Kfz innehat,
- Führer, wer am Steuer sitzt und fährt.
Das kann alles eine Person sein, ebensogut vier verschiedene.
also, SIE steht im Brief, SIE hat ihn faktisch in händen..
So What?

Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am Fr 16.03.2007
da wir schon noch differenziert, siehe:
http://sfz-mainz.de/dateien/ab​handlungen/fahrzeugbrief.htm​
Sieht also doch so aus, als ob derjenige, der das Ding ersteigert, sich schon gleich mal ´nen brauchbaren Anwalt ausspähen sollte.
;-)

Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am Fr 16.03.2007
war´n Schnellschuß, also noch was hinzufügen:
Der Erwerber kann sich nicht darauf herausreden, er hätte von dem eigentlichen Besitzer nichts gewußt, denn die Tussi weist ja in der Auktion ausdrücklich darauf hin, dass sie ihrem Ollen ein´s auswischen will und SEINEN Hobel vertickt.

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bulldog Erstellt am Fr 16.03.2007
cooler Link
hmm,soweit ja ok.
Aaaber, warum dann überhaupt noch irgendwelche Namen im Brief eintragen.?? wenns eh angezweifelt wird von der Judikative ? so ´wie ichs da rauslese..:
..Da der Kfz-Brief ein Indiz für die Eigentumsverhältnisse ist, muss der Erwerber sich durch Vorlage des Kfz-Briefs davon überzeugen, dass der Veräußerer im Kfz-Brief steht. Zwar kommt dann immer noch die Möglichkeit in Betracht, dass der Veräußerer trotz der Eintragung im Kfz-Brief nicht Eigentümer ist (dann handelt es sich um eine Falscheintragung),
Also EINFACH mal so pauschal alles falscheintragungen???
jedoch hat der Erwerber dann alles getan, was unter normalen Umständen von ihm verlangt werden kann. Er ist gutgläubig und damit schützenswert. [b]Er kann deshalb auch vom Nichteigentümer Eigentum erwerben.

ALSO DOCH.
widerpricht sich das nicht irgendwie in sich..?
EIgentlich gehts schooon, aber auch wieder nicht,oder evtuell auch doch??
Erstaunlich die deutsche Rexsprechung...
*kopfkratz*
''';=))

Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am Fr 16.03.2007
lies Dir mal das Beispiel mit dem BUCH (einmal verliehen und einmal geklaut durch), dann wird´s evtl. einleuchtender.
Falls der Kaufvertrag für das Mopped durch den Ollen unterzeichnet wurde, dann hat seine zukünftige "Ex" verdammt schlechte Karten...., genauso wie der Erwerber...., da kann im Brief stehen, wer will.
Deswegen bei Gebrauchtfahrzeugekauf IMMER auch den Eigentumsnachweis in Form des Kaufvertrages vom VB nachweisen lassen.
;-)
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