Thema: Klappe halten

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Roof Erstellt am Di 11.11.2003
Nur nichts überstürzen , wenn ein Bußgeldbescheid in den Briefkasten fällt. Denn in fast allen Fällen ist Schweigen und Nichtstun die beste Verteidigung , meint Rechtsanwalt Ralph Andreß . Gelesen in der Motorrad ,07.11.03


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Kralli Erstellt am Di 11.11.2003
Das ist doch wohl hoffentlich hinreichent bekannt. Man muß nich mal Angaben zur Person machen auch wenns da anders geschrieben steht auf dem Bescheid.

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Blackhead Erstellt am Di 11.11.2003
Stimmt Kralli, bezahlen und Klappe halten ist das Beste.
Obwohl, die Angaben zu deiner Person hätte ich auch gerne gelesen Kralli ....blond, nett, zuvorkommend, zärtlich, klein und hilfsbereit ...ähh ...hilfebedürftig ...
*hehehe*

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Speedfreak Erstellt am Di 11.11.2003
Mensch, bei der Überschrift traue ich mich ja kaum, was zu schreiben....
Haste vielleicht mal ne kleine Erläuterung für die Nicht-Abbonenten ?

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Blackhead Erstellt am Di 11.11.2003
Auch wenn deine persönlichen Daten gefordert werden @Speedy ....ist das in der Regel nicht erforderlich ....einfach bezahlen ;-)

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tante_ju Erstellt am Mi 12.11.2003
Vermute mal (weil's letztens wer erzählte), die sprechen auf die 3 Monatige Verjährung an. Angeblich bekommen die das nicht gebacken rechtzeitig 'ne Mahnung zu schreiben und deswegen können die dann wegen Verjährung keine Klage erheben oder so.
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