Thema: Klappe halten
Roof
Erstellt am Di 11.11.2003
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Kralli
Erstellt am Di 11.11.2003
Das ist doch wohl hoffentlich hinreichent bekannt. Man muß nich mal Angaben zur Person machen auch wenns da anders geschrieben steht auf dem Bescheid. |
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Blackhead
Erstellt am Di 11.11.2003
Stimmt Kralli, bezahlen und Klappe halten ist das Beste. Obwohl, die Angaben zu deiner Person hätte ich auch gerne gelesen Kralli ....blond, nett, zuvorkommend, zärtlich, klein und hilfsbereit ...ähh ...hilfebedürftig ... *hehehe* |
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Speedfreak
Erstellt am Di 11.11.2003
Mensch, bei der Überschrift traue ich mich ja kaum, was zu schreiben.... Haste vielleicht mal ne kleine Erläuterung für die Nicht-Abbonenten ? |
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Blackhead
Erstellt am Di 11.11.2003
Auch wenn deine persönlichen Daten gefordert werden @Speedy ....ist das in der Regel nicht erforderlich ....einfach bezahlen ;-) |
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tante_ju
Erstellt am Mi 12.11.2003
Vermute mal (weil's letztens wer erzählte), die sprechen auf die 3 Monatige Verjährung an. Angeblich bekommen die das nicht gebacken rechtzeitig 'ne Mahnung zu schreiben und deswegen können die dann wegen Verjährung keine Klage erheben oder so. |