Thema: meckern ist einfach....
Gelöschter Benutzer
Erstellt am Mo 23.05.2005
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ChrisF650
Erstellt am Mo 23.05.2005
Die 2-jährige Gewährleistung ist gesetzlich geregelt, die Garantie ist eine umfassendere Leistung des Verkäufers. Im Einzelfall nachzuweisen, ob der Schaden vom Kunden verursacht wurde oder ein Mangel in der Sache ist, kann sehr müßig und kostenaufwendig sein. Ein Unternehmen, das Wert auf zufriedene Kunden legt, entscheidet unkompliziert und kulant. So war das in meinem Fall. |
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Gelöschter Benutzer
Erstellt am Mo 23.05.2005
*notizmacht* ich wusste doch das da nochwas war... ihr seid schuld *lach* |
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Megarider
Erstellt am Mo 23.05.2005
Pappnase! Die 2 Jahre sind serienmäßig laut Gesetz. Den Wisch, den Du da ausgegraben hast, der gilt für ein weiteres Jahr. Damit kannst Du deiner Gerantiezeit dann auf 3 Jahre verlängern. Der Grund ist natürlich klar. Du musst dann, als angenehmen Nebeneffekt für Yamaha, auch ein weiteres Jahr die sündhaftteuren Inspektionen löhnen. ;-) |
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Megarider
Erstellt am Mo 23.05.2005
Also Grisu, was folgt daraus: Keine Ossis zu Sasem Dusem einladen. *hehe* |
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Gelöschter Benutzer
Erstellt am Mo 23.05.2005
na also wenn ein zelt nich mal 3 stolpererer aushält... hält es denn wenigstens den inneren aktivitäten der besitzer(in) statt *g*? |
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Gelöschter Benutzer
Erstellt am Mo 23.05.2005
da waren wir ja auch nich onkel henry |
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Megarider
Erstellt am Mo 23.05.2005
Schon klar, Du redest von dem CT in der Nähe des Siegerlandes. Um aber ähnliche Pannen zu vermeiden, sollten eben Ossis erst gar nicht zu SD eingeladen werden. *hihi* |
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Gelöschter Benutzer
Erstellt am Mo 23.05.2005
stinkefinger stinkefinger grins grins |
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Gelöschter Benutzer
Erstellt am Mo 23.05.2005
Nö Henry, die Garantie ist für das 2. Jahr. Zwischen der gesetzlichen Gewährleistung von 2 Jahren und der freiwilligen Garantie eines Herstellers besteht nämlich ein kleiner, aber feiner Unterschied. *g* Einige der namhaften deutschen Hersteller haben sogar die freiwillige Garantie völlig gestrichen und den gesetzlichen Gewährleistungsanspruch auf die Händler abgewälzt. Hat leider den Nachteil, wenn der Händler Pleite geht oder nach einem halben Jahr kein Nachweis möglich ist, dass der aufgetretene Mangel bereits bei Übergabe des Fahrzeugs vorhanden war, gibt es keinen Anspruchsgegner mehr. Der Hersteller ist rechtlich nicht verpflichtet, kann aber kulanterweise aushelfen, wenn er denn will!? Es ist bekanntlich nicht alles Gold... ähemm... Garantie was glänzt. Woll? ;o) Uwe |
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volla2takterin
Erstellt am Mo 23.05.2005
Die entscheiden so, weil sie mit ner Gegenklage sowieso hintenrunter fallen würden. |