Thema: Motorrad-Strecke "Schladernring"

Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am Di 24.08.2004

Beliebte Motorrad-Strecke "Schladernring" wird nun auch werktags "entschärft"
(pl/24.8.2004-13:15) Waldbröl - Aufgrund der überdurchschnittlich hohen Zahl schwerer Unfälle unter Beteiligung von Motorradfahrern hatte der Oberbergischer Kreis im August vorigen Jahres die Strecke B256/Waldbröl im Bereich Grunewald/Spurkenbach für den Motorradverkehr – beschränkt auf die Wochenenden sowie die Sommermonate – gesperrt.

Durch diese Maßnahme soll der örtlichen Unfallproblematik begegnet und zugleich erreicht werden, dass sich der sogenannte Motorrad-Freizeitverkehr im gesamten Streckenabschnitt bis zur Kreisgrenze zum Rhein-Sieg-Kreis verringert, heißt es in einer Pressemitteilung des Oberbergischen Kreises.
Zusätzlich zu dieser Wochenendsperrung machen jedoch die Auswertungsergebnisse nach der Hälfte des versuchsweisen Sperrungszeitraumes – Unfallauswertungsdaten und Feststellungen über eine besonders hohe Risikobereitschaft der Motorradfahrer - eine generelle „Entschärfung“ dieser Motorradstrecke auch werktags erforderlich.
Das Straßenverkehrsamt des Oberbergischer Kreises hat daher inzwischen ab der Einmündung zur Gemeindestraße nach Seifen, cirka 300 m südlich der Kreuzung Nutscheid, in Fahrrichtung Schladern und ab der Kreisgrenze auf der B256 in Fahrtrichtung Waldbröl eine punktuelle Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h in den besonderen Gefahrenbereichen um Grunewald, Spurkenbach, Haus Mühlenbach und im Bereich der Ausfahrt Hahnenbach/Höhnrath von beiden Seiten kommend die Installierung des Verkehrszeichens „Gefahrstelle“ angeordnet.
Der Landesbetrieb Straßenbau NRW, Niederlassung Gummersbach, wurde gebeten, diese entsprechenden Beschilderungen zeitnah anzubringen.
Quelle: Oberberg Aktuell
Bin ja schier begeistert...
:o| Jojo


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Megarider Erstellt am Mi 25.08.2004
Danke für die Info, wußte ich auch noch nicht. War zum Glück noch nie in der Verlegenheit. ;-)

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tante_ju Erstellt am Mi 25.08.2004
Mittlerweile etwas schlauer, ist folgende Vorgehensweise zu empfehlen:
1. Widerspruch gegen die Einschränkungen nach Par. 45 StVO einlegen, hierbei auf Par. 45 , Abs. 9 verweisen und die _zwingende_ Notwendigkeit in Abrede stellen.
Frist für den Widerspruch: 4 Wochen nach Aufstellung der Schilder (wobei das nicht ganz eindeutig ist, es könnten auch 4 Wochen nach Kenntnisnahme sein ...).
Empfänger des Widerspruchs ist die zuständige Verkehrsbehörde (idR Kreis).
2. Der Widerspruch wird wahrscheinlich abgelehnt, dann gibt es eine Rechtsbehelfbelehrung (oder so), und dagegen kann man dann vor Gericht ziehen.
Risiko ist der Richter, denn der könnte den Streitwert hoch ansetzen und dann kann es teuer werden, sollte man also eine Verkehrsrechtschutz haben.
(Und nu formulier ich weiter an meinem Widerspruch ... )

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kdk11 Erstellt am Mi 25.08.2004
Das ist so nicht ganz richtig. Es wird eine Gesamtstrafe gebildet, welche im Regelfall geringer ist als die Einzelpostionen. Das kann aber auch anders ausgehen. Insbesondere dann, wenn man gegen den Bescheid widerspicht und ein Richter ganz eigene Vorstellungen von einer angemessenen Bestrafung hat.

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tante_ju Erstellt am Mi 25.08.2004
Dann kenne ich mindestens zwei Gerichtsverfahren, die ja quasi illegal waren.
In beiden wurde wegen "in Tateinheit mit" die anderen Sachen gar nicht erst behandelt und die Verfolgung diesbezüglich eingestellt.
Da ist dann nix mehr mit Summenbildung.
Das solche Sachen Einfluß auf den Spielraum geben, wenn einer da ist, da gehe ich von aus.
Der eine Fall war:
"Unterschlagung, Zechprellerei, KFZ-Diebstahl, Diebstahl in minderschwerem Fall(?), unerlaubter Grenzübertritt". Verhandelt und verurteilt wurde lediglich der KFZ-Diebstahl.

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macko Erstellt am Mi 25.08.2004
15 um genau zu sein, war eben noch in Waldbröhl ne
Schiri-Pfeife kaufen, da hab ich auf dem Rückweg mal mitgezählt.....

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Megarider Erstellt am Mi 25.08.2004
Sag ich doch. ;-) Sind mehr als 3-5 Kurven. Für jede Kurve nen Euro, passt doch. *fg*
Danke Guido für's nach schauen. ;-)
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