Thema: Polizeiwillkür
PittNapster
Erstellt am Mi 24.04.2002
Thema melden |
|
Vivo
Erstellt am Do 25.04.2002
Also wie man´s auch dreht und wendet, das Vorbeimogeln ist verboten. Der Seitenstreifen ist Notfälle, Pannen und dergleichen da. Er ist auch nicht für die Feuerwehr, Rettung oder Polizei gedacht. Sondern für die sollte die sog. Rettungsgasse zwischen der Spur links Aussen und der Spur rechts daneben sein. Da aber heute keiner mehr weiss wie man eine Rettungsgasse bildet, fahren die Rettungsfahrzeuge eben auf dem Seitenstreifen, mit der Gefahr steckenzubleiben weil diese durch einen liegengebliebens Fahrzeug blockiert ist. Wer sich in der Mitte durchmogelt der Überholt rechts! Oftmals mit nicht ausreichend Abstand zu den Überholten, egal ob links, rechts oder nach vorne. Wer sich nun aber in angemessener Geschwindigkeit in der "Rettungsgasse" durchmogelt, der wird wohl sehr selten den Ärger der Grünen auf sich ziehen. Und wenn man doch angehalten wird: Lächeln, freundlich sein und der Herr Wachtmeister wird ein oder zwei Augen zudrücken. -Vivo- *dersichimmerdurchstausmogelt* |
|
Speedfreak
Erstellt am Do 25.04.2002
Ja, Leute, das nennt man schmerzfrei. JBSSGWEK = jeder blamiert sich so gut wie er kann. |
|
Dragon47
Erstellt am Do 25.04.2002
Auf Nachfrage bei der Pirnaer Polizei und einem Gespräch mit einem Beamten der Dresdner Motorradstaffel wird das langsame! (Schrittgeschw.) Vorbeifahren am stehenden! Verkehr (Stau) toleriert. Heißt aber, es liegt immer im Ermessensspielraum des betreffenden Beamten. Wenn was passiert, ist man immer (mit) dran. Auf der Autobahn wirds nach eigener Erfahrung (zumindest auf ostdeutschen Bahnen) in der Rettungsgasse auch nicht unbedingt verfolgt, aber auch hier gilt langsam und stehender Verkehr! /me Wir sollten das "Privileg dieser Grauzone" möglichst nicht überstrapazieren, dann wirds vielleicht mal in die Stvo aufgenommen..........Bemühungen dazu laufen ja von verschiedenen großen Bikervereinigungen, jede Unterschrift zählt. *der sich auch schmal macht *g* Dragon47 |
|
Gelöschter Benutzer
Erstellt am Do 25.04.2002
Genau so sieht das aus. Ein Sheriff hat mir mal erklärt, daß strenggenommen selbst das grüßen geahndet werden kann! Dabei nimmt der Fahrer ja schließlich eine Hand vom Lenker und das ohne relevanten Grund. Armes Deutschland. Nur Verbote sind derzeit leider noch nicht verboten, aber wir arbeiten daran. *g* ;o) Jojo |
|
| |
Speedfreak
Erstellt am Do 25.04.2002
Wattt ? Wo steht denn, daß ich mit beiden Händen fahren muß ? Nachher erwarten die auch noch, daß ich aufm Sitz sitze, statt auf den Fußrasten zu voltigieren. Außerdem, wie soll ich mir denn da die Bierdose aufmachen ? Mit den Zähnen ? |
|
Plaggy
Erstellt am Do 25.04.2002
Hey Sporty, seit wann brauche ich beim Mopped fahren den rechten Fuß für Gas???? Bei mir ist da die Bremse und wenn ich die durchtrete, mache ich nen unfreiwilligen Abflug. Gruß Plaggy |
|
theo11
Erstellt am Do 25.04.2002
hi @ll, also, viele haben es ja bereits richtig geschrieben: ein krad darf auf der autobahn bei einem stau weder auf dem standstreifen, noch sonstwo vorbeifahren. § 5 STVO Jagusch/ Hentschel Kommentierungen ("5kg wälzer"...*gg) Verlag Beck Seite 418 dort ist das fett gedruckt aber es ist richtig, dass die polizei häufig ein auge zudrückt. und natürlich hat man mit freundlichkeit immer bessere karten.....(:o) so long theo - *gb mit fliegen zwischen den zähnen (;o) - |
|
Gelöschter Benutzer
Erstellt am Do 25.04.2002
Hi Plaggy, Du hast recht und gleichzeitig unrecht! *g* Sporty meinte 'Monchi soll den rechten Fuß durchtreten'! Da Monchi Auto fährt und nicht Mopped, war das soweit ganz korrekt. *fg* ;o) Jojo |
|
heike1303
Erstellt am Do 25.04.2002
Huhu Plaggy Da hast du wohl was nicht mitbekommen ... Monchi fährt kein Motorrad..... sie fährt ne D O S E Jaaaaa, ich weiss, sie redet immer mit wenn es um Motorrad geht, aber trotz allem ist es so. LG Heike |
|
Speedfreak
Erstellt am Do 25.04.2002
Stimmt, nach 400 "ichlachmichtot"-Postings darf man ja mitreden, wenns ums Biken geht. Speedfreak ~heute mal wieder gehässig~ |