Thema: Re[0]: Ich mag den Herbst

Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am Mi 25.10.2006
Da meine 2 Moppeds ständig Auslauf brauchen, kann ich mir eine "Weicheisaison" eh nicht leisten
;-/
*ggggg*
Selbst mir der fast 25 Jahre ollen SR steh´ ich keinem der "Second-Hand-Rossis"​ im Weg rum..., komisch...nä?!?!
Liegt wohl daran, dass denen bei weniger als 20° im Schatten zu kalt ...und bei mehr als 22° zu warm ist... und sie deswegen nur bei Idealwetter zu sehen sind *rofl*


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Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am Di 24.10.2006
100% Zustimmung! Pit, denk an mich, wenn Du mit Deinem Truck mal hier vorbeikommst!
Peter

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bulldog Erstellt am Di 24.10.2006
genau sooo iss das. ;o))
daber, heute war ja wohl nix.. wind wind wind MEGA windich findich....
und dann nass und glitsch blätter.. nää,DAS mussich aber auch net haben.
ok, so vor 20 jahren musste ich ,oder wollte , aber heute?? oochnöö, dann lieber schwupps inn die dosi.
naja, wenns weiter so pustet iss ende Oktober das laub wech, DANN gehst wieder besser mit dem fahrn.

Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am Di 24.10.2006
und ich bin ja auch von der Straße ;-)))))

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Stafford1965 Erstellt am Mi 25.10.2006
... ist ganz meine meinung !
die linke zum gruß
stafford

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Kralli Erstellt am Mi 25.10.2006
schiiiiieb.......

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tom_adams Erstellt am Mi 25.10.2006
Naja... Das hat auch ein wenig mit "Griffigkeit" der Asphalts zu tun, Reifentemperatur, und so weiter! Wenn du heutzutage im Herbst-Winter fährst, einen Unfall hast, erklärt dir die Versicherung, daß du mindestens eine Teilschuld von 20% hast weil die Wetterlage/Jahreszeit ein sicheres Fahren nicht gewährleistet...
Ich erinnere an die sogenannte "Schandensminderungspflic​ht"!!!​

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Kralli Erstellt am Mi 25.10.2006
Das darfst jetzt aber nich schreiben. Da stellste ja den Sinn für die harten Biker die das ganze Jahr fahren, egal bei was für einem Wetter, in Frage.

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tom_adams Erstellt am Mi 25.10.2006
Soll mir keiner sagen, er hätte es nicht gewußt!!!

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tom_adams Erstellt am Mi 25.10.2006
Ich sag nur : Schadensminderungspflicht! Die tritt z.B. auch in Kraft, wenn das Kind keinen Fahradhelm hatte, überfahren wurde, einen Bleibenden Hirnschaden erlitt... da sgat das Gericht : mit Helm währe der Schaden nicht so groß, daher 20% Teilschuld!!! EGAL wer Schuld wahr... Guckst du im ADAC juristisches Archiv!!!

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till11 Erstellt am Mi 25.10.2006
da haste Recht, obwohl ich lieber Sommer mag :-)
haben Sonntag ne größere Tour gemacht, kaum Moppeds auf den Straßen, schöne Luft, schöne Farben, nur braten geht nicht mehr so richtig, weils in Waldstücken doch recht nass und glitschig war.
Denke das war nicht die letzte dieses Jahr.......
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