Thema: Re[10]: Nicht mein Geschmack ...

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suzi1 Erstellt am Di 09.09.2008
@Jeck
Grundsätzlich ist es ja mal so, dass ein Gebäude nicht verhindern kann, wozu es genutzt werden soll. Es ist einfach eine Materie von Menschen mehr oder minder geschmackvoll erbaut, ausgestattet. Den "Atem des Guten oder Bösen" haucht der Mensch je nach seiner Bestimmung ein.
Wenn´s danach geht, dürfte sich ein Mensch/Tourist weder die eine noch die andere Sehenswürdigkeit anschauen, denn meist haben die historischen Gebäude keine rühmliche Vergangenheit.... stehen aber da noch rum und die Mensch erfreut sich der Kunst am Bau und bezahlt auch noch Eintrittsgelder.
Du dürftest in KEINE Kirche gehen, denn gerade die ist blutbefleckt durch ihre Inquisation und Hexenverfolgung und-was-weiß-ich-noch-alles.
Und..... der Mensch rennt hin, bewundert, setzt sich rein und hört zu, was das Pastörchen so mit aller Inbrunst, von seiner Menschenfreundlichkeit und Wohlgefälligkeit überzeugt, erzählt.... notfalls ünterstützt er mit seiner Predigt zum geeigneten Zeitpunkt auch noch eine Partei.
Nun... das Kirchengebäude kann ja nun wirklich nichts dazu.
Das war nur EIN Beispiel


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Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am Sa 06.09.2008
Klick Dich mal durch seine Beiträge und es dürfte klar sein, was er wählen wird. :)

Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am Sa 06.09.2008
Dann ersetz von mir aus 'menschenverachtend' durch 'zynisch', darauf kommt's nicht an.
Und wie isses mit 'ner Lösung zur Preisfrage? :)

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folding_bike Erstellt am Sa 06.09.2008
die kriegsbeteilung wird mit "kampf gegen den terrorismus" gerechtfertigt... insofern ist es kein angriff gegen einen expliziten staat, sondern gegen die gesinnung von personen... man kann es auch "selbstschutz" vor terrorismus bezeichnen, oder heroischer... befreiung der bevölkerung des invasierten staates...
richtig geraten??

Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am Sa 06.09.2008
Nö, leider falsch geraten. *g*

Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am Sa 06.09.2008
PS.
Wenn in ein Land einmarschiert wird, ohne das vorher die eigenen Grenzen von feindlichen Angreifern überschritten wurden, so ist es das zweifelsfrei ein Angriffskrieg.
Das sehen die Verfassungsrichter genau so.
Es ist also nicht strittig.
Die Tücke liegt im Detail, als Tipp...

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folding_bike Erstellt am Sa 06.09.2008
das einzige was mir noch einfällt wäre, dass zwecks "gefahrenabwehr" rechtsstaatliche mittel ausser kraft gesetzt werden dürfen...???

Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am Sa 06.09.2008
Dann lös ich mal auf:
Die Vorbereitung eines Angriffskrieges ist lt. Grundgesetz strafbar und wird gemäß dStGB mit lebenslänglicher Haft geahndet.
Die deutschen Streitkräfte haben diesen Angriffskrieg jedoch nicht vorbereitet. (das waren nur die Amis & die NATO)...
Sie machen nur mit!
Ist absurd, oder?
;o) Uwe

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folding_bike Erstellt am Sa 06.09.2008
bor.. darauf wär ich nie gekommen...
das heißt mit andern worten, wenn ich plane jemanden zu erschlagen, muss ich justitzia fürchten... wenn ich aber jemandem helfe einen zu erschlagen krieg ich vielleicht sogar noch n orden... das ist in der tat absurd

Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am Sa 06.09.2008
ja, isses!
Gilt das auch, wenn jemand einen Bruch vorbereitet und ich mach nur mit?

Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am Sa 06.09.2008
Leider Nein, aber die Mittäterschaft wurde im Grundgesetz nicht berücksichtigt. Insofern ist Krieg mitmachen völlig legal.
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