Thema: Scandal Urteil Betriebsgefahr jetzt im Volltext
bulldog
Erstellt am Fr 18.05.2007
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Gelöschter Benutzer
Erstellt am Sa 19.05.2007
Skandal? Wo? ist doch schön erklärt und begründet! und wenn man nicht immer einzelne Sätze aus diesem "Skandalurteil" hier reinsetzten würde gäbe es diese Diskusionen nicht immer... ich denke die "Sache" als Solche kann hier jeder rauslesen oder? Gruß BBB |
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bulldog
Erstellt am So 20.05.2007
...Danach lässt sich die Betriebsgefahr der Motorradfahrer grundsätzlich als Verschulden gegen sich selbst begreifen, so dass die Unfallfolgen schon deshalb als bewusst in Kauf genommen ganz überwiegend nicht auf einen Unfallgegner abgewälzt werden können.... und das ist für dich so Ok?? wenn man das weiterspint, ist jedes Moppedfahren dann ja vorsätzliche Schadensherbeiführung.. Ganz im Sinne der Versicherungen.. |
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Spiritus_Rector
Erstellt am So 20.05.2007
öhm...ich bin zwar kein jurist, aber ich lese als urteilsbegründung folgendes: Keinesfalls ist der Beklagte plötzlich und unvorhergesehen auf die Straße gefahren, wie dies der Kläger vorträgt. Das widerlegt die Aussage des Zeugen E., für den die Situation kein Problem darstellte, nicht etwa, weil er in dritter Position fuhr, sondern als erster den Beklagten gesehen hat. Ein Mitverschulden des Beklagten ist angesichts des durch die Beweisaufnahme festgestellten Sachverhalts nicht anzunehmen. da ist erstma nix einzuwenden... was allerdings dem "selbst wenn..." anhang betrifft mit dem zitieren und erläutern der einschlägige Veröffentlichung von Meewes/ Maier in der "Zeitschrift für Verkehrssicherheit", Heft 46 (2000), Seite 70 ff., scheint es mir werder begründung noch juristische rechtssprechung zu sein, sondern eine vom richter subjektive aussage welches er/sie sich getrost in den hintern schieben kann... aufjedenfall ist es _kein_ richterliches urteil für das automatische selbstverschulden von motorradfahrer... oder lese ich das so falsch? |
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Gelöschter Benutzer
Erstellt am So 20.05.2007
Das Problem besteht darin das keiner hier dabei war und sich aus der Distanz "gut" urteilen läßt. Man sollte sich vielleicht mal alle Beteiligten anhören und "dann" urteilen. BTW, das Gesetz mit der Betriebsgefahr gibt es ja auch erst seit ca. 10 Jahren. |
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Gelöschter Benutzer
Erstellt am So 20.05.2007
so isset, aber das scheint hier niemand zu begreifen. stattdessen werden wieder die "Skandalsätze" einzeln und aus dem Zusammenhang gerissen hier reingestellt siehe oben ;-) immer ne Handbreit .... und Gruß BBB |
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Gelöschter Benutzer
Erstellt am So 20.05.2007
Natürlich, ist doch aber schon so. Deswegen ist doch die Vollkasko (wer hat die schon?) fürs Mopped so teuer... |