Thema: Anmeldung ohne Nummernschild und Abmeldebescheinigung
bigtwin
Erstellt am Sa 25.10.2014
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Gelöschter Benutzer
Erstellt am Sa 25.10.2014
Hallo, wichtig Doppelkarte bzw. gibt es auch nur noch eine Nummer von er Versicherung mitführen. Zum Tüv kannst du sogar ohne Nummernschild wenn das Moped danach gleich zugelassen wird, alles aber nur auf direktem Weg ! Also nicht vorher noch 10 Km zur Videothek oder Kneipe fahren. Was du dann halt brauchst ist Brief und Schein (dürfte klar sein) teilweise reicht sogar nur der Schein. Kaufvertrag würde ich noch mitnehmen, obwohl das die Leute von der Zulassungsstelle bei mir auch noch nie jemand sehen wollte. Wenn dir das zu heikel ist Kurzzeitkennzeichen gibt es für ein paar Euro Versicherungskarte von der Versicherung holen, wenn das Fahrzeug dann bei der Versicherung versichert wird wollen die eigentlich kein Geld. Vorteil Kurzzeitkennzeichen gilt ja für 5 Tage. Sollte es Probleme beim TÜV geben hast du noch Luft zum nachbessern. |
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Mopedjeck
Erstellt am Sa 25.10.2014
Die neuen Briefe gibt es ab 2005. Wenn ab 2000 abgemeldet also kein Problem. Abmeldebescheinigung sollte kein Hindernis sein. Wurde früher wegen Tüv benötigt. Wenn du die neuen Papiere hättest, nach 2005, wäre es schwieriger den Hobel wieder in Verkehr zu bringen. Tüv vollabnahme und neuen Brief ist klar. |
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Gelöschter Benutzer
Erstellt am Di 28.10.2014
Ohne abgestempeltem Kennzeichen zum TÜV? Lass es. Eine Vollabnahme gibt es nicht mehr. Und der TÜV hat mir der Abmeldebescheinignung und dem Kennzeichen nix am Hut. |
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Mopedjeck
Erstellt am Mi 29.10.2014
Ohne abgestempeltem Kennzeichen zum TÜV? Lass es. Du hast aber schon gelesen wo es drum geht? Fahrzeug seit 2000 abgemeldet. D.h. die Betriebserlaubnis ist erloschen. Ohne Betriebserlaubnis keine Zulassung. So muss das Moped ohne Zulassung mit dem alten Brief zum Tüv, zur "Vollabnahme", Vollgutachten (§21 StVZO). Mit den erhaltenen Unterlagen geht es zum Straßenverkehrsamt. Die stellen dann die neuen Zulassungsbescheinigungen aus. |
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Gelöschter Benutzer
Erstellt am Mi 29.10.2014,
Zuletzt bearbeitet am 27.09.2015 von Gelöschter Benutzer
http://www.tippscout.de/stillgelegtes-fahrzeug-wieder-anmelden_tipp_5921.html Also gilt auch ohne Kennzeichen fahren nicht mehr, wusste ich auch nicht ! |
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gutfra
Erstellt am Mi 29.10.2014
Nein Du hast keine Probleme da Du im Besitz des KFZ Scheins Teil 2 bist hol Dir eine EVP Nummer und gehe damit zur Zulassungsstelle fertig |
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Gelöschter Benutzer
Erstellt am Mi 29.10.2014
Nein Du hast keine Probleme da Du im Besitz des KFZ Scheins Teil 2 bist hol Dir eine EVP Nummer und gehe damit zur Zulassungsstelle fertig 2000 abgemeldet ! KFZ Schein Teil 2 gibt es erst seit 2005. |
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oldschool
Erstellt am Mi 29.10.2014,
Zuletzt bearbeitet am 29.10.2014 von oldschool
das ist doch immer das Gleiche hier im Netz. Alle geben ihren Senf ab, aber keiner weiß wirklich Bescheid. Der dicke Zwilling weiß jetzt genau so viel wie vorher. Folgendes kann ich aber ganz sicher sagen: Für den TÜV braucht man kein Kennzeichen. Aber für den Weg dort hin! Also pack das Moped auf nen Hänger oder schieb es hin. Wenn der Originalbrief vorhanden ist, dann entfällt eine kostenpflichtige Recherche der technischen und anderen Daten, und die Vollabnahme ist reine Formsache. Du musst halt einfach etwas mehr bezahlen als sonst. Mit Tüv-Papieren und dem Originalbrief dürfte dir das Landratsamt auch keine Schwierigkeiten mehr machen. Das frühere Kennzeichen und der Tag der Abmeldung sind ja im Brief vermerkt. Die stellen dir nen neuen Brief und Schein aus. Du musst halt wieder bezahlen und dir ein neues Kuchenblech fertigen lassen. Fast vergessen: Doppelkarte brauchst Du natürlich auch. Aber auch hierfür reicht der alte Originalbrief |
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Gelöschter Benutzer
Erstellt am Mi 29.10.2014
In dem link oben steht alles, das mit dem ohne kennzeichen fahren war mir jetzt aber auch neu, tja lernt eben nie aus |
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Mopedjeck
Erstellt am Do 30.10.2014
das ist doch immer das Gleiche hier im Netz. Alle geben ihren Senf ab, aber keiner weiß wirklich Bescheid. Der dicke Zwilling ist wohl schon längst in anderen Themen. Sonst hätte er an seinem eigenen Thema auch noch mitgewirkt. In einem solchen Fred auch noch zu erklären, wie das bike nun zum Tüv kommt, evt. erklären das dieses zu dem Zeitpunkt auch betriebsfähig sein soll, sollte sich selber erklären. Wenn nicht, wird dieses hier nachgereicht. |
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