Thema: EU-Komission, Vorschläge zur Neuregelung v. KRAD-Technik, Bekleidung ...

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coffe Erstellt am 01.11.2011 , Zuletzt bearbeitet Di 01.11.2011 von coffe
Hallo Leute,
wie vieleicht schon manch einer weiss, sollen einem Vorschlag durch eine EU-Kommision die Zulassungsbestimmungen für Krad u. Bekleidungsvorschriften europaweit eingeführt werden.
Am 29. Okt. fanden in Irland nation-wide Protestveranstaltungen statt, an denen ich ebenfalls in Dublin teilnahm.
Diese Vorschläge unterbinden jede Art von Customizing unserer Bikes, Leistungsbeschränkungen, .., bis hin zur (fast) Einheitbekleidung.

Unter meinen Photos habe ich nunmal das aktuellste dazu abgelegt, schaut einfach mal rein (leider alles noch in English). Alle Artikel bzw. Originaltext kann bei mir angefragt werden, sende es euch gerne zu.

Aktualisierungen folgen ...

Left Hand Up...

Coffe


Links:
www.righttoride.eu
www.unitedbikersofireland.com
www.youtube.com/watch?v=yjjiWs​qAalc​


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WilderKerl Erstellt am Di 27.11.2012, Zuletzt bearbeitet am 27.11.2012 von WilderKerl
die oben zitierten vorschläge sind doch bereits beschlossen, am 14.11.2012 vom eu-parlament, im zuge der eu-weit einheitlichen zulassungsbestimmung für zweiräder (einschliesslich quads und krädern mit beiwagen).
im einzelnen:
"Einführung einer Reihe von Maßnahmen für die funktionale Sicherheit von Fahrzeugen, z. B. der obligatorische Einbau fortschrittlicher Bremssysteme"
abs-pflicht über 125 ccm ist beschlossen. von 51 - bis 125 ccm muss ein kombiniertes bremssystem (cbs) verbaut sein, das auf vorder- und hinterräder gleichzeitig wirkt.
"automatisches Einschalten der Scheinwerfer" ist beschlossen, gilt auch ab 2016. "und aktualisierte Maßnahmen gegen unbefugte Eingriffe am Fahrzeug (so dass Geschwindigkeitsbegrenzer nicht entfernt werden können) für bestimmte Klassen motorisierter Zweiräder." das weiss ich nicht, das müsste ich nachlesen.
"Ausweitung der EU-Vorschriften für die technische Überwachung/Prüfung auf Motorräder und andere motorisierte Zweiräder (die es derzeit nicht gibt)." ist ebenfalls geschehen, gilt auch ab 2016. hier zitiere ich mich mal selbst "und der kleine fiese diagnosestecker muss ab 2016 ebenfalls an bord sein. wer mit ihm wann was wird wird abgreifen dürfen, der tüv ab und an oder die bullizei jederzeit, das wird die eu-kommisson in einem sogenannten deligierten rechtsakt unter ausschluss einer parlamentsentscheidung noch zu einem späteren zeitpunkt festlegen."
zur schutzkleidung: steht nix im gesetz, soweit ich das mitbekommen habe, korrigiere mich bitte, coffe, so ich hier falsch liege, sind die vorschriften dazu ein irischer alleingang. noch.



Aus meiner ganz persönlichen Sicht :

Na und ?!

In der Garage steht ein '86er Rahmen, daneben ein 0-km-Motor; ich baue eine K100 neu auf, nutze dafür die Technik meiner K1100, also Evo-Stufe 3 der K100 in Sachen Fahrwerk und Bremse.

Da meine erste K100 bisher 370.000 km seit '86 gelaufen hat, werde ich mit diesem neuaufgebauten Moppät, gleiche Laufleistung in gleicher Zeit vorausgesetzt, ca. bis zu meinem 77. Lebensjahr meinem Hobby fröhnen können, so ich denn so alt werde.

So what :)

Übrigends Jens, der Neuaufbau wird selbstverständlich das ABS der 11er erhalten.
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