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Paul-Baumann
Erstellt am Mi 29.06.2011
Am 8. Mai 2011 war ich auf dem Feldberg bei den Hessen im Taunus.
Mein Motorrad parkte ich auf der linken Seite - also gegenüber vom Funkturm, vor den Hinkelsteinen, die das Areal zum Café Waltraut abgrenzen am Fahrbahnrand, noch vor der Einmündung, zwischen der Waltraut und dem Aussichtsturm.
Andere Biker machten mich darauf aufmerksam, dass das Ordnungsamt mein Bike fotografiert hätte und ich machte eigene Bilder.
Naja, da hatte ich dann einen Schmerz mit der Welt, weil ich davon ausging, ich hatte mich korrekt verhalten und auf einem Motorradparkplatz geparkt.
Dafür wollte die Gemeinde Schmitten tatsächlich 25 Euro.
Begründung: OWI, weil ich auf dem Gehweg geparkt hätte.
Daraufhin führte ich einen Schriftwechsel mit der Gemeinde Schmitten und heute, also am 29.06.2011, wurde die OWI eingestellt, weil die Beschilderung tatsächlich falsch war und die OWI zu Unrecht veranlaßt wurde.
Noch - mit Datum vom 24.06.2011 - erhielt ich Post aus Schmitten, mit der dienstlchen Erklärung der beiden Beamten vom 13.06.2011, ich hätte auf dem Gehweg geparkt.!!!
Ich weiß nun nicht, seit wann diese Beschilderung dort steht, aber, jeder Biker, der ebenfalls 25 Euro abgedrückt hat, bzw. noch abdrücken soll, sollte bitte bei der Gemeinde Schmitten ggf. um Einstellung der OWI oder Erstattung der 25 Euro bitten.
Meine Argumentation war eben diese fehlerhafte Beschilderung und eine fehlende weiße Bodenmarkierung.
Joah, und nun sollte jeder Betroffene was draus machen.
Auf Wunsch stelle ich die Bilder vom 8. Mai gerne zur Verfügung.
dLzG
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