Thema: Hauptständer eintragungspflichtig?
Jan_61
Erstellt am Fr 21.11.2003
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Gelöschter Benutzer
Erstellt am Sa 22.11.2003
Hallo Jan, der Hauptständer muß entweder eine ABE besitzen oder ein Teilegutachten. Wenn der Hauptständer eine ABE hat, so muß diese stets mitgeführt werden. Gehört zu diesem Ständer ein Teilegutachten, so muß das Fahrzeug beim TÜV oder der Dekra vorgeführt werden. Dort wird dann der Anbau des Zubehörteils überprüft, anschließend wird eine Bestätigung ausgestellt. Diese Bestätigung muß dann mitgeführt werden und beim nächsten Gang zum Straßenverkehrsamt (z.B. Ab-oder Anmeldung)muß die Änderung dann in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Die Hauptständer z.B. von SW-Motech werden mit ABE ausgeliefert, das erspart einem Kosten, da die Prüfung bei ca. 30 € liegt zzgl. Eintragungsgebühren beim Straßenverkehrsamt. Ich hoffe die Info reicht Dir. Gruß Norbert |
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Jan_61
Erstellt am Sa 22.11.2003
Hallo Jörg, Dank für die Info, werde mal in meinen Unterlagen gucken was ich so finde, Gruss Jan |
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Jan_61
Erstellt am Sa 22.11.2003
Hallo Norbert, besten Dank für die Information, mal sehen was ich in meinen Papieren so finde, Gruss Jan |
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Gelöschter Benutzer
Erstellt am Sa 22.11.2003
Hi Jan, Du machst Dir aber auch immer nen Kopp. *g* Wenn irgendwo ne 'e'-Nummer drauf steht, dann brauchste es nicht eintragen zu lassen. Wenn Du ne ABE hast auch nicht. Du kannst zwar, würde ich aber nicht tun. Wenn überhaupt, dann laß Dir so'n Extrawisch vom Tüv ausstellen. Ich weiß im Moment nicht wie der heißt. *gg* Denn alles was Du in den Brief eintragen läßt, mußt Du auch wieder austragen lassen, wenn Du es abschrauben solltest. Das freut jedesmal den TÜV. *fg* Aber mal ehrlich. Einen Hauptständer prüfen die Sheriffs nie. Nicht mal der TÜV merkt das für gewöhnlich, es sei denn Du gerätst an einen TÜV-Onkel der selbst ne Dakar fährt und zufällig weiß, daß das Teil nicht Serie ist.... Also vergiß es! ;o) Jojo |
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Gelöschter Benutzer
Erstellt am Di 25.11.2003
Also...der TÜV merkt schon, ob das Teil original ist oder Zubehör...sollten diese Teile nicht eingetragen sein, verliert man die Zulassung des Fahrzeuges, daher würde ich niemals jemandem raten, dies zu vernachlässigen |
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till11
Erstellt am Di 25.11.2003
Also wenn ich mir immer Gedanken machen müßte was ich an meinem Mopped haben darf und was nich, da blieb ich dann doch zuhause...... |
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Gelöschter Benutzer
Erstellt am Di 25.11.2003
Hi Nobbi, ich fahr seit 1976 Mopped und bei diversen TÜV-Besuchen hat nie niemals nicht ein TÜV-Prüfer den Hauptständer ausgeklappt und überprüft. *fg* Und so schnell erlischt die Betriebserlaubnis auch nicht, es sei denn man verändert Dinge die die Verkehrssicherheit betreffen. Z.B. Manipulation an der Motorleistung, den Bremsen, Fahrwerk im allgemeinen, etc.. Aber 1,5 Kg Altmetall, die während der Fahrt überhaupt keinen Einfluß ausüben? *g* Eher nicht..... ;o) Jojo |
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Gelöschter Benutzer
Erstellt am Mi 26.11.2003
Hi Jojo, also...die Fahrzeuge sind so homologiert, wie sie in den Verkauf kommen. Alle, wirklich alle Änderungen, welche eine ABE oder ein Teilegutachten benötigen sind zusätzlich montierte Teile und müssen diverse Bestimmungen erfüllen. Bei Teilen mit ABE muß man lediglich diese mitführen und auf Verlangen vorzeigen, natürlich muß das Fahrzeug in der ABE aufgelistet sein. Anbauteile mit Teilegutachten müssen von einer Prüforganisation abgenommen werden, dort wird dann der korrekte Anbau geprüft, auch hier muß das Fahrzeug im Gutachten beschrieben sein. Das es sich teilweise um nichtrelevante Teile handelt, ist uns allen klar, aber leider sind die Bestimmungen so. Und es heißt noch lange nicht, das eingetragene Teile auch zugelassen sind. Es kann auch wieder vom TÜV ausgetragen werden, wenn die Richtlinien nicht erfüllt sind. Es sind halt scheiß Paragraphenreiter. Gruß Norbert |
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till11
Erstellt am Mi 26.11.2003
mag ja sein wenn man zum regulären TÜV fährt. in den Werkstätten sind sie da weit kulanter, sonst müßt ich ja bei jeder Fahrt nen Aktenordner mitführen..... am Besten man fährt ein Bike wo keiner so richtig durchblickt ! :-) |