Thema: ist das wahr??????

Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am Sa 31.01.2009
mir wurde kürzlich zugetragen, dass auf AB eine Richtgeschwindigkeit von 130 vorgegeben ist.
Ist man schneller trotz Passieren des geliebten schwarz/weißen Schildes mit den beiden Streifen, das (endlich) freie Fahrt signalisiert, und wird unverschuldet in einen Unfall verwickelt, muss man 30 % des Schadens tragen!?^^
habsch noch nie gehört....


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Stefan197 Erstellt am Sa 31.01.2009
Doch das gibt's
http://de.wikipedia.org/wiki/R​ichtgeschwindigkeit​
und
http://bundesrecht.juris.de/ba​brigeschwv_1978/BJNR018240978.​html​
Und so wird es dann interpretiert wegen der Mithaftung bei Überschreitung
http://www.abc-recht.de/ratgeb​er/auto/urteile/richtgeschwind​igkeit.php​

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Mopedjeck Erstellt am Sa 31.01.2009
Der Passus:
Wenn nun ein anderer Kraftfahrer einen bedeutenden Fahrfehler begeht und es dadurch zum Unfall kommt, so entfällt jegliche Mithaftung des anderen Fahrers, auch wenn er zu schnell gefahren ist. Dies allerdings unter der Voraussetzung, dass der Unfall sich auch ereignet hätte, wenn die Richtgeschwindigkeit eingehalten worden wäre.

Erklärt einiges! Wenn nachgewiesen wird, das ein Unfall, bei 130 hätte vermieden werden können, hast´e die Arschkarte bei der Versicherung.
Da würde ich auch nicht auf 30% setzen. Das könnte noch schlimmer werden.

Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am Sa 31.01.2009
Auf die Gefahr hin mich unbeliebt zu machen: Ich halte nichts von immer höheren Motorleistungen und immer höheren erreichbaren Geschwindigkeiten. Das ist zwar ein Werbeargument, aber ein höchst fragwürdiges. Bei der PKW-Werbung wird schon lange nicht mehr mit PS und Höchstgeschwindigkeit geprotzt. Wer unbedingt über 200 fahren will, was viele Motorräder ja können, muß wissen worauf er sich da einläßt. Das Risiko ist fast unkalkulierbar. Denke nur an den mehr als 200m langen Bremsweg! Daß da die Versicherungen nicht mehr mitspielen wollen ist eigentlich klar.
Peter

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Mopedjeck Erstellt am Sa 31.01.2009
:)
Naja, vor ein paar Jahren habe ich dem Limbischen System ja auch noch ab und an freien Lauf gelassen. Habe auch mindestens tausendmal Glück gehabt. Mann wird älter und sieht ein...

Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am So 01.02.2009
also mal wieder so schlüppergummimäßig......,Gena​ues​ weiß man nicht :-(

Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am Mo 02.02.2009
ach - das soll mal wieder schuld sein.....
"Einige Krankheiten lassen sich auf Störungen des limbischen Systems zurückführen, so vermutlich die Unfähigkeit, emotionale Situationen einschätzen zu können."
Dann kann ich also gar nix dafür, wenn ich auf der AB gern mal den Hahn aufreiße? *g*

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xxmagic Erstellt am Mo 02.02.2009
logisch wärs schon, vonwegen mitschuld und so.....wär man nicht, hätt man man nicht und so weiter....halt der deutsche klugschiss.
generell gilt:"wer sich erwischen lässt ist immer schuld!" wobei? ist eigentlich so ziemlich wurscht.*g*

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Mopedjeck Erstellt am Mo 02.02.2009
wie?
Gibt´s da etwa Tropfen für...
:)

Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am Di 03.02.2009
für oder gegen? ;-)
Yupp! von Ratio pharm
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