Thema: Petition zur Winterreifenpflicht - macht mit !!! es geht uns ALLE an

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Kely Erstellt am Do 06.01.2011
Hallo Leute,
im Petitionsausschuss des Bundestages wurde eine Petiton eingereicht, bei der Winterreifenpflicht die Motorräder außen vor zu lassen. Ende der Mitzeichnungsfrist ist der 27.01.2011, also bald. Falls jemand von euch gegen die Wintereifenpflicht sein sollte ist dies eine Chance auf Mitbestimmung:



Nr.:15595

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass der Gesetzesbeschluss der "Winterreifenpflicht"​;​ überarbeitet werde. Die Winterreifenpflicht gilt für PKW, aber auch für Motorräder, Leicht/Kleinkrafträder und Mofas. Die Pflicht, dass motorisierte Zweiräder mit speziell gekennzeichneten "Winterreifen" mit M&S Symbol o.Ä. ausgestattet sein müssten, sollte aufgehoben werden oder zumindest so geändert werden, dass nur "geeignete" Reifen (Enduro-Profil) für motorisierte Zweiräder Pflicht seien.
Begründung

Die Überlegung, Winterreifen per Gesetzesbeschluss verpflichtend für alle Führer von Kraftfahrzeugen festzulegen, erscheint sinnvoll. Jedoch stellt es Fahrer von motorisierten Zweirädern vor das Problem, dass es für diese Fahrzeuge kaum Reifen gibt, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. (Winterreifen-Kennzeichnung mit "Schneeflockensymbol"​;​ oder M&S-Kennzeichnung) Viele Fahrer von Krafträdern benutzen im Winter Reifen mit grobstolligem Profil (sog. "Enduro-Profil"), welches sich gut für den Wintereinsatz eignet, allerdings sind diese Reifen nicht gesetzeskonform gekennzeichnet und der Fahrer des Kraftrades müsste dementsprechend mit einem Bußgeld bestraft werden, obwohl er mit den, für den Wintereinsatz mit Zweirädern, am ehesten geeigneten Reifen gefahren ist und diese Reifen mit der Absicht, wintertaugliche Reifen zu benutzen, ausgewählt hat!
Für viele Mofas mit bestimmten Reifengrößen (die im übrigen auch gesetzlich in der ABE festgelegt ist) gibt es gar keine Winterreifen, da mit Mofas aber vor allem auch auf Radwegen gefahren wird sollte man darüber nachdenken, wie sinnvoll es überhaupt ist, hierfür Reifen festzulegen, wenn eine Behinderung des Straßenverkehrs ohnehin nicht in Aussicht ist. Fahrradfahrer sind von dieser Pflicht schließlich auch nicht betroffen und bewegen sich ebenso im Straßenverkehr, auch häufig auf Straßen zusammen mit PKW! Zudem sind viele Bürger auf ihr Kleinkraftrad/Mofa angewiesen, um beispielsweise Einkäufe zu erledigen, da sie selbst keinen PKW besitzen und zum Radfahren nicht in ausreichender, körperlicher Verfassung sind. Nun wird diesen deutschen Bürgern verboten, mit ihrem Fahrzeug Nahrungsmittel zu kaufen, oder besser gesagt werden ihnen Reifen vorgeschrieben, die in der Realität gar nicht existieren und ihr Fahrzeug deshalb für einige Monate zwangsweise stillgelegt wird! Und für diese Periode wurde das Fahrzeug natürlich auch versichert, nun kommt auf einmal der Beschluss über Winterreifen und der Bürger wird durch unrealistische Vorstellungen von der Verfügbarkeit von Winterreifen dazu gezwungen, seine Mobilität einzuschränken und sein Fahrzeug still zu legen, für das er eine nicht unerhebliche Versicherungssumme bezahlt hatte, wobei zum Abschluss der Versicherung noch nicht Abzusehen war, dass es ihm mit seinen Reifen im Winter verboten sei, das Fahrzeug zu benutzen! Der wirkliche Nutzen von Winterreifen bei Zweirädern sei sowieso dahingestellt, geprüft ist dies nicht und vor allem wäre die Verbesserung zu gewöhnlichen, nicht gekennzeicheten Ganzjahresreifen, so marginal, dass es Zweiradfahrern ja gleich verboten werden könnte, ihr Fahrzeug bei Schnee zu benutzen, wobei eine sichere Benutzung von Zweirädern bei Schnee nicht von einer irrsinnigen Kennzeichnung an der Reifenwand abhängt, sondern von dem tatsächlichen Nutzen der Reifen ("Enduroreifen"), Erfahrung des Fahrers und Sicherheitsbewusstsein bzw. einer, den Bedingungen angemessenen, Fahrweise.

https://epetitionen.bundestag.​de/ind...petition=15595​



DLzg


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t300 Erstellt am Do 06.01.2011
ich bin seit über 30 jahren unfallfreier ganzjahres MOTORRAD- und seit 3 jahren GESPANNFAHRER

die kommentare div. autofahrer/Innen, auch dosen o. bürgerkäfig genannt, sind zum haare raufen.
was ist mit den menschen die, obwohl sie ein winterbereiftes kfz nutzen, ihr hirn zuhause lassen und glauben sie seien in der lage, die physik gelte nur für die anderen?

ein beispiel von gestern abend 20.30 uhr:
bin auf der bab unterwegs als mein 3rad wegen vergaservereisung muckt.
mitten in der ausfahrt bleibt sie stehen
warnblinker an, gelb-blinkende warnlampe ca. 20 meter zuvor auf die leitblanke gestellt und noch bevor ich die warnweste - ich hasse diese teile- anziehen konnte, kommt ein rot-schwarzer mini angerauscht.
völlig überrascht macht der fahrer die bremse zu, aber nicht mehr auf, und rutscht auf mein gespann zu.
hat nicht viel gefehlt und er hätte sie getroffen.

NUR WENIGE MINUTEN später fast das gleiche bild mit einen fiesta.
dieser wäre umhaaresbreite ins schleudern geraten, angepasste fahrweisse - weit gefehlt.
was nutzen da winterreifen???

ach ja, ich hätte es fast vergessen, mein motorrad stand soweit rechts , dass der beiwagen komplett im "grün"streifen war.

schafft das gesetz ab.

DLzG

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Orion-8 Erstellt am Fr 07.01.2011
Sorry das mit der Petition ist genauso Blödsinn wie das Winterreifengesetz selbst.

Bitte lasst das Gesetz so wie es ist .... so hat es nämlich keinen Bestand vor Gericht angewendet werden zu können.

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Kely Erstellt am Fr 07.01.2011
Sorry das mit der Petition ist genauso Blödsinn wie das Winterreifengesetz selbst.
Bitte lasst das Gesetz so wie es ist .... so hat es nämlich keinen Bestand vor Gericht angewendet werden zu können.


moin moin,

wie wäre es mit einer fundierten begründung?

sonst hat deine aussage kein o. nur sehr wenig gewicht.

schönes woe + dlzg

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t300 Erstellt am Fr 07.01.2011
nochmal der link!

https://epetitionen.bundestag.​de/index.php?action=petition;s​a=details;petition=15595​

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Gelöschter Benutzer Erstellt am Fr 07.01.2011, Zuletzt bearbeitet am 18.10.2016 von Gelöschter Benutzer
Also der BVDM sieht das ganze folgendermassen:


Die Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) unter dem Stichwort „Winterreifenpflicht“ hat viele Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer einschließlich uns als Bundesverband der Motorradfahrer dahingehend überrascht, dass wir nach den Verlautbarungen des Bundesverkehrsministeriums offensichtlich und völlig praxisuntauglich von der Winterreifenpflicht erfasst werden sollen.

Ein Fehler im Verordnungsgebungsverfahren, welches ja wegen eines Gerichtsurteils zur Untauglichkeit der bisherigen Winterreifenverordnung und auf die Schnelle durchgeführt wurde, scheint aber die Anwendung des neuen § 2 Abs. 3a der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) auf motorisierte Zweiräder nicht zwingend vorzuschreiben.

Durch entsprechende Verweise auf Verordnungen der Europäischen Union bezieht sich der Verordnungstext ausschließlich auf vierrädrige Kraftfahrzeuge und deren Bereifung. Dies war sicherlich von Seiten des Verordnungsgebers so nicht gewollt, aber der Wille ersetzt nicht einer saubere Gesetz- und Verordnungsgebung und die liegt hier unserer Meinung nach nicht vor, so dass entgegen allen Meldungen zur Winterreifenpflicht auch für motorisierte Zweiräder diese juristisch wohl nicht zu halten sein wird. Andererseits ist uns auch klar, dass dies nicht ohne Stress, Ärger, Diskussionen bei Verkehrskontrollen und letztendlich gerichtlichen Entscheidungen abgehen wird, denn wer gibt schon Fehler und Versäumnisse gerne zu.

Diese juristische Diskussion geht aber für den Bundesverband der Motorradfahrer an der Tatsache vorbei, dass die sicherlich begrüßenswerte Forderung nach wintertauglicher Ausrüstung von Pkw und Lkw völlig an der Praxis der möglichen Bereifung für Motorräder scheitert.

Eine Beteiligung unseres Verbandes im Zuge des Verordnungsgebungsverfahrens, wie sie ansonsten bei zahlreichen anderen Gesetzgebungsverfahren erfolgt, ist hier leider nicht geschehen, sonst hätten wir auf folgende Tatbestände hingewiesen:

Es werden praktisch keine „Winterreifen“ für Motorräder auf dem Markt angeboten. Die wenigen mit einer M+S-Kennzeichnung angebotenen Winterreifen sind so gut wie alle für die Bereifung von Enduros und Geländemaschinen vorgesehen. Sie sind für eher leistungsschwächere Motorräder mit entsprechend geringer Tragkraft und stark eingeschränktem Geschwindigkeitsbereich konzipiert und werden nur in wenigen Größen produziert, welche nicht den gängigen und in größeren Stückzahlen verkauften und am Markt befindlichen Motorrädern entsprechen. Zudem gibt es nur eine geringe Produktion und diese Reifen sind im Handel folglich nur schwer erhältlich.

Hinzu kommt das deutsche Spezialproblem der praktizierten Reifenbindung.

Die Benutzung dieser „Winterreifen“ ist selbst bei passender Größe, Traglast und Geschwindigkeitsindex wegen der nicht EU-Konformen Reifenbindung für Motorräder in Deutschland praktisch für die allermeisten Motorräder verboten oder wenn überhaupt nur mit einer kosten- und zeitintensiven Einzelabnahme durch den TÜV und Eintragung in die Fahrzeugpapiere möglich.

Selbst das klimatisch sicherlich noch mehr auf Winterreifen angewiesene Österreich hat Motorräder von der Winterreifenpflicht ausgenommen, obwohl dort noch nicht einmal eine Reifenbindung existiert.

Wir müssen deshalb feststellen, dass eine Umsetzung der Winterreifenpflicht, wie in den Veröffentlichungen beschrieben, einem Fahrverbot für Motorräder bei den dort beschriebenen Witterungsbedingungen gleichkommt.

Rechtsfehler als Grundlage der Nichtanwendbarkeit der „Winterreifenpflicht“ für motorisierte Zweiräder

Die geänderte StVO ist nach unserer Auffassung jedoch in Hinsicht der „Winterreifenpflicht“ auf Motorräder aus folgenden rechtsfehlerhaften Verweisen nicht anwendbar:

§ 2 Abs. 3a StVO lautet in der neuen Fassung:

„Straßenbenutzung durch Fahrzeuge. Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nr. 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen).“

Die aufgeführte Richtlinie 92/93/EWG ist nicht anwendbar für Motorräder. Die Richtlinie 92/93 des Rates vom 31. März 1992 handelt über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage.

Die Verordnung regelt klar ihren Geltungsbereich: „Der Rat der Europäischen Gemeinschaften -
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 100a, auf Vorschlag der Kommission (1), in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament (2), nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses (3), in Erwägung nachstehender Gründe: hat folgende Richtlinie erlassen:
Artikel 1, Im Sinne dieser Richtlinie
- sind "Fahrzeuge" alle Fahrzeuge im Sinne der Richtlinie 70/156/EWG des Rates.
Richtlinie des Rates vom 6 . Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger

( 70/156/EWG ).“
Die Richtlinie 70/156 des Rates lautet: “Der Rat der Europäischen Gemeinschaften - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft , insbesondere auf Artikel 100, auf Vorschlag der Kommission , nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments ( 1 ), nach Stellungnahme des Wirtschafts - und Sozialausschusses ( 2 ), in Erwägung nachstehender Gründe: hat folgende Richtlinie erlassen:

Kapitel I Begriffsbestimmungen, Artikel 1:
Als Fahrzeuge im Sinne dieser Richtlinie gelten - mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen sowie landwirtschaftlichen Zug - und Arbeitsmaschinen - alle zur Teilnahme am Strassenverkehr bestimmten Kraftfahrzeuge mit oder ohne Aufbau, mit mindestens vier Rädern und einer bauartbedingten Hoechstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h , sowie ihre Anhänger.“

Damit erfasst der § 2 Abs. 3a StVO nicht motorisierte Zweiräder.

Nachrichtlich sei erwähnt, dass Motorradreifen in der Richtlinie 97/24 unter teilweisem Bezug auf die Richtlinie 92/61 behandelt werden. Beide Normen werden im neuen § 2 Abs. 3a StVO aber weder erwähnt noch über Verweise mit einbezogen.

Jenseits einer juristischen Diskussion und Auseinandersetzung streben wir durch Gespräche mit dem Bundesverkehrsministerium eine inhaltliche Klarstellung an, welche der Wirklichkeit für Motorräder auf Deutschlands Straßen Rechnung trägt. Dazu ist möglichst schnell eine offizielle Klarstellung für eine Ausnahmeregelung für Motorräder wegen praktisch komplett fehlender Umsetzungsmöglichkeit herbeizuführen.

Über Neuerungen werden wir euch hier auf dem Laufenden halten.

Quelle: BVDM


Also danach scheint eine Petition überflüssig !

Offline

Tommytomcat Erstellt am Fr 07.01.2011
Petition: Sicherheit im Straßenverkehr - Regelungen zur Winterreifenpflicht für motorisierte Zweiräder (470)
Bestätigung der Mitzeichnung

Sie haben erfolgreich die Petition Sicherheit im Straßenverkehr - Regelungen zur Winterreifenpflicht für motorisierte Zweiräder mitgezeichnet. Ihre Stimme wurde vom System unter der Mitzeichnungsnummer 478 erfasst.
Zur Sicherheit wird diese Bestätigung zusätzlich an Ihre im System hinterlegte E-Mail Adresse gesendet.

Sollten Sie die Mitzeichnung der genannten Petition nicht beabsichtigt haben und dennoch diese E-Mail erhalten, so bitten wir Sie, uns unter post.pet@bundestag.de zu kontaktieren.

GEZEICHNET!!!!!!

Sehr gut aufgepasst Kely.

Gruß
Tom

Offline

Tommytomcat Erstellt am Fr 07.01.2011
Petition: Sicherheit im Straßenverkehr - Regelungen zur Winterreifenpflicht für motorisierte Zweiräder (470)
Bestätigung der Mitzeichnung

Sie haben erfolgreich die Petition Sicherheit im Straßenverkehr - Regelungen zur Winterreifenpflicht für motorisierte Zweiräder mitgezeichnet. Ihre Stimme wurde vom System unter der Mitzeichnungsnummer 478 erfasst.
Zur Sicherheit wird diese Bestätigung zusätzlich an Ihre im System hinterlegte E-Mail Adresse gesendet.

Sollten Sie die Mitzeichnung der genannten Petition nicht beabsichtigt haben und dennoch diese E-Mail erhalten, so bitten wir Sie, uns unter post.pet@bundestag.de zu kontaktieren.


GEZEICHNET!!!!!!

Sehrgut aufgepasst Kely. Prima Aktion.

Gruß
Tom

Deaktiviert

Kely Erstellt am Fr 07.01.2011
Sporty-Mike, Also danach scheint eine Petition überflüssig !



tja, es scheint ist mir zu wenig!!!

es würde sich ja auch niemand mit "es scheint was in der lohntüte zu sein" zufrieden geben, ODER?

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Kely Erstellt am Fr 07.01.2011, Zuletzt bearbeitet am 07.01.2011 von Kely
GEZEICHNET!!!!!!
Sehr gut aufgepasst Kely.
Gruß
Tom



DANKE + schönes Wochenende

Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am Fr 07.01.2011
Sporty-Mike, Also danach scheint eine Petition überflüssig !
tja, es scheint ist mir zu wenig!!!
es würde sich ja auch niemand mit "es scheint was in der lohntüte zu sein" zufrieden geben, ODER?


Zum Glück gibt es ja keine Lohntüten mehr. Aber mal Spass beiseite, die Paragraphen und Richtlinien die da zitiert werden, sind doch eindeutig, wie ich finde. Also für mich steht fest, das kein Biker Winterreifen benötigt. Und wie t300 beschrieben hat, nützen die besten Winterreifen nichts wenn einer meint er könnte mit diesen Reifen fahren als wären die Strassen furztrocken. Und selbst wenn ihr mit der Petition Erfolg habt, bezweifle ich das sich Vater Staat nicht etwas neues einfallen lässt. Hier geht es wieder einmal um Geld und nichts anderes. Autofahrer und Biker sind und bleiben die Melkkühe der deutschen Nation und das wird fü alle Zeiten so bleiben.
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