Thema: Spielstraße

Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am Di 07.07.2009
Eine Frage an die Experten. Ich wohne in einer verkehrsberuhigten Zone, einer so (fälschlicherweise) genannten Spielstraße. Es ist eine Sackgasse. Nun steht am Anfang dieser Straße das Verkehrschild 325 (Spielstraße). Alle Straßen, die in die Hauptstraße einmünden haben ein Stopschild. Was ja auch sinnvoll ist. Nur hier, an meiner Straße wurde das vorher vorhandene Stopschild abmontiert. Nicht etwa durch Bauarbeiten verloren gegangen. Also gilt doch rechts vor links! Es sind ja keine vorfahrtregelden Schilder mehr da. Oder irre ich mich da so?
Nun kommt die erstaunliche Stellungnahme des Pressesprecher der Stadt Grevenbroich, ich zitiere wörtlich:
"Falsch, sagt der Pressesprecher Norbert Häke, die Eintrachtstraße ist eine verkehrsberuhigte Straße und als Spielstraße gekennzeichnet, so dass klar ist dass sie untergeordnet ist....... Kein Handlungsbedarf."
Ende des Zitates. Quelle: Erftkurier
Hat denn das Schild 325 überhaupt eine vorfahrtregelde Bedeutung? In den Verkehrsregeln, wo ich mich per Internet schlau machen wollte, habe ich nichts entsprechendes gefunden.
Bevor ich ein großes Buhei loslasse, Wer kennt sich da aus?
Peter


Thema melden

Offline

McFly76 Erstellt am Di 07.07.2009
Moin Peter,
euer Pressefutzi Norbert hat Recht. Ein verkehrsberuhigter Bereich ("Spielstraße" oder auch eine Fußgängerzone) ist grundsätzlich untergeordnet und somit mußt du bei Ausfahrt von dieser die Vorfahrt gewähren.
Quelle: mein Fahrlehrer ;-)
Gruß

Offline

McFly76 Erstellt am Di 07.07.2009
fast vergessen: ein Fußgängerbereich wird natürlich durch ein anderes Verkehrsschild gekennzeichnet, hat aber vorfahrtstechnisch die gleichen Regeln.

Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am Mi 08.07.2009
Mag ja sein, nur warum finde ich das denn in den Verkehrsregeln nicht wieder? Da hat doch glatt unsere Legislative versagt! Wofür kriegen die denn das viele Geld?

Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am Mi 08.07.2009
Frag doch mal in einer Fahrschule nach ;)

Offline

suzi1 Erstellt am Mi 08.07.2009
Wenn ich nicht irre, sind verkehsberuhigte Zonen mit einem abgesenkten Bordstein versehen. Damit trifft auch hier die Regel für untergeordnete Straßen zu.
Moin Moin

Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am Mi 08.07.2009
frag doch mal die Exekutive - die müsste das eigentlich wissen....

Offline

schrat1 Erstellt am Mi 08.07.2009
Tztztztz..............
beherzige einfach folgendes, das schafft jeder in einer Verkehrsberuhigten Zone in der die Höchstgeschwindigkeit 7 km/h beträgt,>>>>
STVO § 1
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

ich sach immer, "nicht denken , sondern handeln".
Schrat1

Offline

suzi1 Erstellt am Mi 08.07.2009
Gezz muß ich aber lachen...
Dieser Passus der StVo dürfte in keiner Theorie-Ausbildung mehr gelehrt werden, da ihn scheinbar niemand kennt, sonst würde es auf unseren Straßen erheblich rücksichtsvoller zugehen.

Offline

Ductreiber Erstellt am Do 09.07.2009
zu (2)
Wo steht da wer entscheidet wer wen gefährdet oder behindert der Raser den Schleicher oder der Schleicher den Raser???
Was ist der Normalzustand Schleichen oder Rasen?
:-)

Offline

suzi1 Erstellt am Do 09.07.2009
Ich denke mal, wenn man die vorgeschriebene Höchst-Geschwindigkeit fährt, wird niemand behindert.
Übel ist es erst, wenn einer tatsächlich unter den gegebenen kmh´s bleibt und somit möglicherweise zum riskanten Überholen herausfordert.
Ich hätte auch keine Lust, mit 70 oder 80 jemanden hinterherzuzockeln, wenn 100 sein dürfen, nur weil der Typ in seiner Dose unsicher oder unerfahren ist. Dann sollte derjenige wenigstens dem Nachverkehr Möglichkeiten zum Überholen einräumen, da er ja eh´ schon langsamer als gestattet ist.
Aber DAS dürfte die zweifelhafte Ehre eines Autofahrers erheblich kränken, jemanden den Vortritt zu lassen.
Eher friert die Hölle zu!!!!
[Anzeige]