Thema: Strafzettel mit zu lauten Tüten im Badner Land
jabadabadu
Erstellt am Di 22.06.2004
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Kralli
Erstellt am Di 22.06.2004
@ Jabadingens liest du ab und zu mal im Forum? Dann hättest du das Thema schon 397 mal nachlesen können |
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Gelöschter Benutzer
Erstellt am Di 22.06.2004
Bei einem zu lauten Auspuff verliert das Fahrzeug doch seine Zulassung oder Betriebserlaubnis. In diesem Fall greift dann die lfd. Nr. 178 des aktuellen Bußgeldkataloges: "Kraftfahrzeug [...] ohne die erforderliche Zulassung oder Betriebserlaubnis [...] auf einer öffentlichen Straße in Betrieb gesetzt" = 50 Euro und 3 Punkte. Ob das ohne Phonmessung greift, kann ich Dir nicht sagen. Mußte den Bock noch vorführen? ;o) Jojo |
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jabadabadu
Erstellt am Di 22.06.2004
Siehst du Kralli, weil es halt so Leute gibt wie du, die so viel Zeit haben, sich erst mal stundenlang duch irgend welche Seiten zu wühlen und dann auch noch auf der Klugscheisserschule waren lese ich diese Seiten nicht !?! Viel Spass beim "durch die Kurve laufen" |
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Kralli
Erstellt am Di 22.06.2004
@Jabadingens auf welche Schule du gehst interissiert mich eigentlich wenig |
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jabadabadu
Erstellt am Mi 23.06.2004
Ich danke Dir. Gruss Denny |