Thema: Streit mit online Händler

Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am Mo 03.05.2010
über Amazon market place hatte ich einen Artikel zwei Mal bestellt. geliefert wurde er nur einmal und da er mir nicht gefiel, setzte ich den Verkäufer davon in Kenntnis und dass ich den zurückschicke und eine Gutschrift über Warenwert PLUS Versandkosten erwarte. Da er sich weigerte, verwies ich ihn auf ein Urteil des OLG Karlsruhe und einen entsprechenden Artikel in Spiegel Online zu dem Thema. Die Rücksendekosten muss ich tragen, da Warenwert unter 40,--, ist ja auch in Ordnung.
Der Verkäufer reagierte in einem unverschämten Ton und unterstellte mir, nicht die Wahrheit zu schreiben (inzwischen hat er zugegen, dass nur 1 x versandt wurde, ohne Entschuldigung, immerhin 2 x kassiert....). Jetzt droht er mir mit Anwalt, falls ich den Betrag durch meine Bank zurückbuchen lasse. Dies ließ ich durchblicken, falls er sich weiter weigert, die Versandkosten zu mir zu erstatten.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass die Rechtslage so ist, wie mein Kenntnisstand. Oder? Weiß da jemand was anderes/mehr?
Habt ihr auch schon mal so was erlebt????


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Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am Mo 03.05.2010
ja, habe ich. allerdings kam ich ohne gerichtsentscheid aus. es waren t shirts und ich habe dem verkäufer klar gesagt was sache ist, die drohung würde mich kalt lassen. wenn er sich weigert und mit anwalt droht ..kannst du doch ganz gelassen bleiben. es handelt sich meist eh um luftdrohungen. wenn das geld nicht rückbuchbar ist, der beste weg um die sache für dich zu erledigen ist eine anzeige bei der polizei, wegen betrug. auch das habe ich schon erlebt..die staatsanwaltschaft klärt das für dich.

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Mopedjeck Erstellt am Mo 03.05.2010
Die Staatsanwalt lässt sich vielleicht von medienriesen zum Handlanger machen, aber ich glaube nicht von einem Bürger für 2x 40,-

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Mopedjeck Erstellt am Mo 03.05.2010
Wer schreibt der bleibt.
Einen Brief aufsetzten in dem du für einen dritten verständlich die Situation schilderst. Den Schickst du per E-Mail und/oder Fax vorab und per Einwurfeinschreiben.
Gleiches auf nach Amazon, such dir die passenden Leute aus.
In dem Schreiben setzt du ihm eine Frist. Nach dem Ablauf der Frist den angekündigten Schritt.
Er kann dich sicher trotzdem verklagen, da du das jedoch sauber dokumentiert hast, wird er sich das Überlegen. Du hast für dein Handeln einen Grund. Es bleibt ihm eigentlich nur, gegen dich einen Mahnbescheid zu erlassen, mit der Gefahr das er den ganzen kladeradatsch an den Arsch kriegt.
Lass dich nicht einschüchtern!
Amazon wird sich bei dem schon melden.

Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am Di 04.05.2010
oh doch ..du wirst dich wundern, was die alles machen. betrug bleibt betrug..der betrag spielt dabei keine rolle !

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suzi1 Erstellt am Di 04.05.2010
Wenn es die Verbraucher-Verbände und deren Veröffentlichungen nicht gäbe, wäre es noch dusterer um uns Bürger bestellt.
So mancher Profit-Riese hat schon zuweilen die A....-Backen zusammengekniffen und sich zugänglich gezeigt, aber wohl eher nur, wenn ein Fernseh-Sender sich eines Streites angenommen hat.
Ich möchte nicht wissen, wie hoch die Dunkelziffer bei wissentlich-beabsichtigten Betrügereien von Online-Händlern ist, die sich weder kulant noch gerecht dem Kunden gegenüber verhalten und den Kunde auf seinem Schaden hocken lassen.
Ich bin den Online-Geschäften gegenüber nicht sehr aufgeschlossen. Wohl habe ich mir letzte Woche einen Compi bei Conrad bestellt und gestern erhalten. Gottlob war bis jetzt alles in Ordnung....was ich so in kurzer Zeit feststellen konnte.
Im Voraus bezahlt und prompt ordnungsgemäß geliefert mit angekündigten Inhalten.
Jetzt muß nur noch das Produkt als solches 100 Pro ok sein und laufen.

Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am Di 04.05.2010
Inzwischen musste der Verkäufer zugeben, dass er den Artikel nur 1 x versandt hatte. Nun geht es noch um die Portokosten zu mir hin.
Ich habe mich gestern an Amazon gewandt, heute war schon Antwort da, sie werden sich mit dem Kerl in Verbidung setzen und er muss auch die Portokosten erstatten (die Kosten für die Sendung zu mir hin). Eine Rückbuchung durch meine Bank soll ich nicht vornehmen. Falls er sich weiter weigert, bekomme ich die wohl von Amazon zurück.
Ich habe auch keinen Bock mehr auf Online Handel....Wenn es schief geht, haste ne Menge Arbeit und Ärger. Mich hat vor allem der freche Ton dieses "Händlers" geärgert.
Ich kenne eigentlich nur Höflichkeit, wenn mal was schief läuft, das kann ja immer mal passieren.
Bei Conrad ist sicher kein Risiko, da steht ja ein bekannter Konzern hinter, aber diese Wohnzimmertrader, die sind riskant.....

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Mopedjeck Erstellt am Di 04.05.2010
Wobei du den guten Ton nicht einklagen kannst. ;)

Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am Di 04.05.2010
stimmt absolut..wenn du viel pech hast, hat er nix ausser das minimum zum leben und evtl auch schon die hand gehoben..das kann in deutschland ganz schnell gehen.

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xxmagic Erstellt am Di 04.05.2010
ich hatte auch schon mal ärger mit so einen power-heini. allerdings bei ebay. er dachte er könnte mir etwas vom pferd erzählen. also hab ich einfach einen mahnbescheid ausgefüllt und siehe da, nach ein paar tagen hatte ich einen anruf von einer netten dame, die sich x-mal entschuldigt hat. das geld war dann auch fix auf meinem konto. lasst dich nicht veräppeln, gerade im online-handel ist der kunde könig!!!
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