Thema: Vorsicht bei Sperberbräu Sulzbach (Bayern)
Tommy474
Erstellt am Di 18.01.2011
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Mopedjeck
Erstellt am Mi 19.01.2011
das nächste mal vor dem buchen das kleingedruckte studieren... |
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Tommy474
Erstellt am Mi 19.01.2011
Gibt es da nicht! |
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roterhabicht
Erstellt am Mi 19.01.2011
merk ich mir 100pro. Drücke Dir die Daumen, daß Du Recht bekommst. Wir haben voriges Jahr auf unserer Kroatien-Tour auch kurzfristig umgebucht, alles no problem..geht alles....LG Manuela |
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Gelöschter Benutzer
Erstellt am Mi 19.01.2011
Das der Gastronom sich damit keine Freunde macht ist die eine Sache, Juristisch kann ich es wegen Unkenntnis der seiner AGB nicht beurteilen....aber die wahrscheinlichleit, das DU bezahlen musst ist hoch. Ein Rücktrittsrecht bei einer Hotelbuchung muss im Vertrag (oder AGB) vereinbart werden. Ist das nicht der Fall, ist die Buchung juristisch bindend, bei Storno hast Du dem Ihn entstandenen Schaden zu zahlen. Ist ein Rücktrittrecht vertraglich eingeräumt, kannst Du nur innerhalb der dort vereinarten Grenzen Stornieren, ggf. mit teilweisem Schadenersatz/Stornokosten. Bei großen Hotels in Großstädten vereinbaren in der Regel die Stornomöglichkeit bis kurz zum Anreisetag selbst....kostenfrei. Bei kleineren Hotels und Gasthöfen ist das jedoch selten der Fall..........wie wohl hier in diesem Fall. Kannst Dich ja mal beim DEHOGA erkundigen........... |
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Tommy474
Erstellt am Do 20.01.2011
Halllo und danke für Deinen Beitrag. Rechtlich mag der Hotelier Recht haben oder auch nicht; wir wir werden sehen. Die Frage ist halt, ob er mit dieser Einstellung als "Motorradhotel" akzeptabel ist. Dies muss natürlich jeder Biker für sich entscheiden. Eine Gruppenbuchung hat er sich auf jeden Fall schon verscherzt. Und das für € 45..... |
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Chris1902
Erstellt am Do 20.01.2011,
Zuletzt bearbeitet am 20.01.2011 von Chris1902
Bei einem Storno den vollen Übernachtungspreis zu verlangen, ist ja ohnehin daneben. Schließlich spart er sich ja auch die Leistung, die er nicht erbringen muss. Also kann er allenfalls den entgangenen Gewinn geltend machen, und den muß er nachweisen. Ich würde ihm grundsätzliche Bereitschaft zur Erstattung dieser Kosten signalisieren, aber ihn erstmal auffordern nachzuweisen, wie hoch sein Ausfall tatsächlich ist. Das hält ihn erstmal beschäftigt, denn wenn er hier mit wischiwaschi antwortet, kann man wunderbar den Hebel ansetzen und die Glaubwürdigkeit bezweifeln. Good luck! |
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Gelöschter Benutzer
Erstellt am Do 20.01.2011
Bei einem Storno den vollen Übernachtungspreis zu verlangen, ist ja ohnehin daneben. Schließlich spart er sich ja auch die Leistung, die er nicht erbringen muss. Also kann er allenfalls den entgangenen Gewinn geltend machen, und den muß er nachweisen. Leutz, so leid mir das tut, aber Ihr liegt leider daneben. Ich hatte es ja schon oben schon erläutert.... Im Netz lässt sich es gerne noch näher nachlesen.....sogar mit Stellungnahme des Leiters der DEHOGA: http://www.zeit.de/2004/32/Hotelstorno Übernachtungspreis ist zu erstatten, lediglich das Frühstück ist abzuziehen (was ja nicht verzehrt worden ist). Ob er sich bei seiner potentielen Kundschaft damit Freunde macht ist wirklich ne andere Sache....... |
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Gelöschter Benutzer
Erstellt am Mo 28.03.2011
Ihr würdet das anders sehen, wenn das Hotel mit 30% Bikern ausgebucht ist und genau diese "Spezis" kurzfristig absagen, weil das Wetter nicht genehm ist. Ich weiß nicht, womit ihr euer Geld verdient, aber was würdet ihr sagen, wenn man euch als Handwerker kurzfristig absagt, nur weil irgendwas nicht passig ist. Das passiert 5 Mal hinter einander und dann habt ihr keinen Bock mehr. Unabhängig von den vertraglichen Gegebenheiten, die wir hier nicht kennen, sei die Frage erlaubt, wer denn dieses Wetterrisiko trgen soll. Der Biker oder der Wirt? |
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Gelöschter Benutzer
Erstellt am Di 29.03.2011,
Zuletzt bearbeitet am 18.10.2016 von Gelöschter Benutzer
Ich hatte wenige Tage vor der geplanten Ankunft für eine Nacht reserviert, wegen schlechten Wetters aber einen Tag vorher storniert. Tolle Wurst ! Warum buchst Du denn Zimmer, wenn Du nicht weisst ob Du wegen schlechten Wetters vielleicht nicht fährst. Also ich wäre als Hotelbetreiber auch sauer wenn das womöglich ständig passiert. Da darf man sich nicht wundern, wenn manche Hotels aus solchen Gründen dann schlecht auf Biker zu sprechen sind. Eventuelle Übernachtungsinteressenten habe ich sicherlich nicht durch die kurzfristige Buchung blockiert, so dass das Zimmer mit Sicherheit eh frei geblieben wäre. Vielleicht musste er ja auch jemandem Absagen, der kurz nach Dir buchen wollte, weil das Zimmer ja an Dich vergeben war. Wenn das z.B. der Fall wäre, dann hätte er auf jedenfall Verdienstverlust. |
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suzi1
Erstellt am Mi 30.03.2011
Die Erfahrung aus diesem Vorfall lehrt zumindest, bei Buchungen die Folgen einer eventuellen Stornierung nachzufragen. Einen Teil der Kosten selbst zu tragen, würde ich verstehen, aber nicht den gesamten Betrag. Es hätten ja auch Gründe für Krankheit oder gar schlimmeres vorliegen können, eine Buchung zu stornieren. Jedenfalls hat das für mich etwas von Abzocke und wirkt nicht zwingend seriös. Moin Moin Uschi |