biker.de - Blitzer um Löwenstein

Gruppe: Freunde des Bikertreff Löwensteiner Platte

Gruppengründer: Graf

Mitgliederanzahl: 25

Ort: 74245 Löwenstein B39

Diese Gruppe richtet sich an alle Freunde, Besucher und Fans der "Platte", um sich zu verabreden oder austauschen zu können.

Die Aussichtsplatte ("Platte") ist einer der größten Motorradfahrertreffpunkte im Süden!
Es findet sich immer jemand, um nett Benzin zu reden, auch unter der Woche oder im Winter an einem tockenen, sonnigen Tag:-)

Es gibt einen kleinen Imbiss mit Brotzeit und Getränken, die Aussicht ist genial und besonders am Wochenende, wird die Platte sehr stark besucht.

Kiosk geöffnet in den Monaten:
Mai, Jun, Jul, Aug, Sep, Okt

09:00 - 21:00



Blitzer um Löwenstein

Offline

Graf Erstellt am 05.04.2011 , Zuletzt bearbeitet Di 05.04.2011 von Graf
Hallo Ihr Motorsportler:-)

Sonntag haben die Kollegen von der Rennleitung wieder Ihre Waffen auf uns gerichtet.
B39 aus Richtung Hall kommend im Waldstück vor Hirrweiler, wurde mittels Radarpistole gemessen. Keine Chance, wenn man nicht vorgewarnt wird oder zu schnell ist!

Ob dort zu messen richtig oder falsch ist, sei dahin gestellt!
An dieser Stelle dient es jedenfalls nicht dem Lärmschutz!

Meinereiner hat jedoch durchaus Verständnis, wenn sich die Anwohner der Strecken von und zur Platte beschweren...nehme in Orstschaften Gas raus!

Hoffen wir, dass wir noch möglichst lange zum Treff fahren "dürfen"...

Und Ihr? Eure Erfahrungen mit der grünen Rennleitung?:-)

Grüßle an alle! wolfgang


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Deaktiviert Gixxersuchti Erstellt am Di 05.04.2011, Zuletzt bearbeitet am 05.04.2011 von Gixxersuchti
Tach auch....
Wir waren Samstag da, auch dort Laser.... letztes Jahr jedoch der Abschuss....Rennleitung stand richtung Sulzbach zwischen zwei Scheunen und laserte mich während eines Überholvorgangs in einer Kurve, nach Abzug Toleranz blieben 156 km/h übrig. In der Kurve darf grundsätzlich nicht gelasert werden, da die Geschwindigkeit dort immer höher gemessen wird. Den netten Beamten darauf angesprochen lautete die Aussage, er hätte nach dem Überholvorgang gelasert (dann is wohl mein Tacho kaputt). Eigentlich ist dieses Vergehen mit 240 Euro, sowie Fahrverbot dotiert. Als der Brief kam stand da dann was von Vorsatz ("über 152 km/h ist die Geschwindigkeit so hoch, daß jeder dies bemerkt habem muss"), Strafe wurde verdoppelt, 480 Euro und 1 Monat. ABZOCKER !! Schöne Grüße an das Landratsamt Bußgeldstelle Rems Murr .... anscheinend net nur ein armer Landkreis, sondern auch noch armselige Verfahrensweisen.
Das nächste mal schau mer mal, was das Potzelistenmopped an Vmax leistet....hoffe ihr habt auch nen weißen Speer Aufkleber, sonst könnts eng werden ;-) So long
Acht Cola Acht Bier
Offline Graf Erstellt am Di 05.04.2011
Hi AchtCola...;-)

ja, in Kurven darf nicht gemessen werden...hoffe Du bist dagegen angegangen!? Dürfte allerdings schwierig sein...die Messgeräte Speichern ja nicht mal ein Bild, wenn ich das richtig in Erinnerung habe...eizefix sehr hinterhältig...um so wichtiger, dass Wir uns mit den anderen Verkehrsteinehmern "solidarisieren" ;-)
Sonntag jedenfalls, hatte das prima funktioniert:-)

Trotzdem möcht ich betonen, dass ich die Anwohner in Ortschaften verstehe und wir uns entsprechend verhalten sollten!

Sooo Lang;-)

wolfgang
Deaktiviert Gixxersuchti Erstellt am Di 05.04.2011, Zuletzt bearbeitet am 05.04.2011 von Gixxersuchti
Huhu....
Konnte zu diesem Zeitpunkt nicht dagegen angehn weil Rechtsstreit teuer......Seit diesem Ereignis bin ich nun aber Advocards Liebling, ich hab 30 Jahre keine Rechtsschutz gebraucht und hatte auch keine. Nu sieht das allerdings anderst aus. Frisch bepackt mit Rechtsschutz in die neue Saison. Ich muß dazu auch noch sagen, daß dies meine allerersten Punkte sind, soviel also zu Gewohnheitsraser........ Wir wurden am WE allerdings auch rechtzeitig gewarnt....Danke an alle Lichthuper ;-) Ich hab mir meinerseits auch als Student das Recht rausgenommen die 480 Ocken mit 25 Euro / Monat abzustottern und überweise monatlich einmal 24,99 € und den nächsten dann 25,02 €, den nächsten Monat dann wieder 24,99 € ... ich hoffe die ABM - Maßnahme fruchtet ;-) Viel Spaß beim buchen !
Was den Geräuschpegel angeht, so fahr ich durch die Ortschaften mit 3000 U /min (das geht mit 1127 ccm ;-)) und außer einer kleinen Leistungssteigerung ist an meinem Moped alles Original, selbst die Tüten.
Gruss
der Suchti
Offline Graf Erstellt am Mo 18.04.2011
Wurde letztes WE angehalten!!

...weil ich dem "Bedienpersonal" ;-) schon aus 300 m Entfernung gewunken hatte... was ein Spaß :-)

Grüßle! wolfgang
Offline lioni Erstellt am Mi 13.07.2011
Dieser Beitrag wurde gelöscht
Offline lioni Erstellt am Do 14.07.2011
Hallo,
also mich hat die Rennleitung letztes Jahr auf der B14 Richtung Großerlach an der Bushaltestellt mit 115 km/h statt 70 gelasert. In der Talsenke haben die mich dann heraus gezogen. In dem Gespräch fragte ich nach den Folgen dafür. Der Grüne meinte, macht 160€, 3 Punkte und ein Monat laufen.
Ein Monat später kamm dann auch der Bescheid und genau wie beim Gixxersuchti wurde mir dann ein Vorsatz unterstellt, was bedeutet 320€.
Nach zwei Einsprüchen gegen den Bescheid hies es dann. Wir haben Ihren Eispruch nochmals geprüft und sehen vom Vorsatz ab.
Glück gehabt, da ich bis zu diesem Zeitpunkt auch keinen Rechtschutz hatte.
Es wird vom Vorsatz im allgemeinen ausgegangen, wenn mehr als zwei Schilder nicht beachtet wurde.

Gruss
Offline Graf Erstellt am Fr 15.07.2011
Hallo zusammen,

gut zu wissen!!

Scheint also eine pauschale Unterstellung zu sein!? Frechheit!
Womöglich gibt’s ne Order (Dienstanweisung) von Oben für diese Vorgehensweise…grübel wenn man das nachweisen könnte…

Das mit dem Vorsatz, dürfte aber schwerlich zu beweisen sein!?
Es müsste ja mehrmals geblitzt werden oder per Stoppuhr die Zeit von A nach B genommen werden bzw. Videomaterial!?

Nix gefallen lassen! Gut wenn man Rechtschutz hat…

Grüßle!

Wolfgang
Offline lioni Erstellt am Fr 15.07.2011
Hallo zusammen,
gut zu wissen!!
Scheint also eine pauschale Unterstellung zu sein!? Frechheit!
Womöglich gibt’s ne Order (Dienstanweisung) von Oben für diese Vorgehensweise…grübel wenn man das nachweisen könnte…
Das mit dem Vorsatz, dürfte aber schwerlich zu beweisen sein!?
Es müsste ja mehrmals geblitzt werden oder per Stoppuhr die Zeit von A nach B genommen werden bzw. Videomaterial!?
Nix gefallen lassen! Gut wenn man Rechtschutz hat…
Grüßle!
Wolfgang


Hallo Wolfgang,

ich denke auch, da steckt eine Anweisung zur Abzocke dahinter.

Mit dem Vorsatz wird das so gehandelt, dass wenn es mehrere Schilder für die gleiche Begrenzung gibt, und du jetzt nach der 3. Warnung gemessen wirst, wird vom Vorsatz ausgegagen.

Gruß

Gerhard
Offline Graf Erstellt am Fr 15.07.2011
neenee!! Gerhardt das gilt nicht:-)...ich könnte ja erst nach dem 3. Schild beschleunigt haben...mit mir nicht!;-)

Rennleitung!...mit uns nicht! :P

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