Blockiergrenze

30. September 2011 Diesen Begriff wird man allenfalls mal auf einem TÜV- oder Werkstattprüfbericht unter „Bemerkung“ lesen können: erreicht ein Fahrzeug auf einem Rollenprüfstand beim Bremsenfunktionstest die Blockiergrenze, so heißt das, dass die Räder blockiert, die Rolle des Prüfstandes aber weitergedreht hat. Dabei wirken mehrere Faktoren, z.B. das Gewicht das Fahrzeugs, Zustand der Reifen oder die Griffigkeit der Prüfstandrollen.

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Alle Faktoren haben im Zusammenwirken also keine höhere Bremswertermittlung zugelassen, „die Blockiergrenze wurde erreicht“. Man kann dem Vermerk „Blockiergrenze erreicht“ nicht generell eine positive, oder negative Aussagekraft zuschreiben.

Wichtig ist viel mehr, dass die gesetzlich geforderten Bremswerte erreicht werden. Wurde die Blockiergrenze erst weit oberhalb dieser Bremswerte erreicht, umso besser.

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