Helmpflichtbefreiung

17. October 2011 In besonderen, gesundheitlich bedingten Fällen kann sich ein Motorradfahrer bei seinem zuständigen Straßenverkehrsamt von der Helmpflicht befreien lassen. Dafür muss er ein ärztliches Gutachten vorlegen und sich eine Helmpflichtbefreiung genehmigen lassen.


Fotostrecke

1 Bild Alle anzeigen

Doch Vorsicht - beeinträchtigen die gesundheitlichen Ursachen das Führen eines Fahrzeuges, kann ein amtsärztliches Gegengutachten dazu führen, dass die Fahrtauglichkeit in Frage gestellt und der Führerschein für’s Moped entzogen werden kann. Es heißt also abwägen!

Gesund ist es übrigens in keinem Fall ohne geeigneten Helm am Straßenverkehr teilzunehmen, auch wenn mancher das als lästig empfinden mag. Sicherheit geht natürlich vor Fun.

weiter zum Motorrad-Lexikon...



Kommentare


ABSENDEN

Keine Kommentare vorhanden
[Anzeige]