Mofa
29. September 2011 Die abgeleitete Abkürzung für „Motorisiertes Fahrrad“ beschreibt das einfachste (und langsamste) im Straßenverkehr zugelassene motorisierte Zweirad, mit dem man sich per Verbrennungsmotor fortbewegen kann. Aufgrund der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nur 25km/h hat man selbst gegen Mountainbiker einen schweren Stand, was in der Vergangenheit dazu geführt hat, dass die Mofas fast völlig aus dem Straßenbild verschwunden sind.
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Und selbst für diese untermotorisierten Gehhilfen verlangt der deutsche Gesetzgeber eine Fahrerlaubnis, so man selbst nicht ein Baujahr von 1958 oder früher vorweisen kann. Als Fahrer wohlgemerkt.
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