Motorradführerschein / Führerschein Klasse A

26. October 2011 Der Führerschein (die Fahrerlaubnis) bezeichnet die behördliche Genehmigung zum Führen von KFZ auf öffentlichen Straßen. Er ist nach Fahrzeugklassen und –typen aufgeteilt.
Wir befassen uns an dieser Stelle natürlich vorrangig mit dem Führerschein der Klasse A - sprich dem Motorradführerschein.


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Der Motorradführerschein ist in Teilbereiche aufgeteilt:

Klasse A1

Für den Erwerb des Führerscheins der Klasse A1 ist ein Mindestalter von 16 Jahren vorausgesetzt. Er gilt für Leichtkrafträder, die einen Hubraum von höchstens 125 ccm und 15 PS /11 kW Leistung, sowie eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 80 km/h aufweisen.

Klasse A

Der Führerschein Klasse A - also der „große“ Motorradführerschein – gilt für alle Krafträder, schliesst also auch niedrigere Klassen, wie die Fahrerlaubnis für den A1 oder M (Kleinkrafträder bis 50 PS und max. 45 km/h) mit ein.

Wer unter 25 Jahren alt ist, darf die ersten 2 Jahre nach Ablegen der Motorrad-Prüfung Motorräder mit einer Leistung bis 34 PS /25 kW und einem maximalen Leistungsgewicht von 0,16 kw pro kg (Gewicht des Motorrads) fahren. Nach Ablauf der 2 Jahre wird diese Beschränkung automatisch aufgehoben und der Motorradfahrer kann nun Maschinen aller Leistungsspektren bedienen.

Wer bei der Fahrprüfung bereits über 25 Jahre alt ist kann direkt die leistungsunbegrenzte Fahrerlaubnis machen, vorausgesetzt er absolviert die Fahrstunden und die Prüfung auf einem Motorrad mit mindestens 60 PS/44kW Leistung.

Ist das aus verschiedenen Gründen nicht möglich (Körpergröße, Gewicht oder Ausmaße der Maschine), kann man auch nach dem 25. Lebensjahr erst einmal mit dem begrenzten Führerschein beginnen. Dann wird die Prüfung auf einem Motorrad mit 34PS/25kW Leistung absolviert. Der Führerscheinneuling darf danach, wie seine jüngeren Kollegen 2 Jahre lang nur Motorräder dieser Leistungsklasse fahren und erhält nach Ablauf der 2 Jahre ebenfalls automatisch den „großen“ unbegrenzten Schein. Das nennt man umgangssprachlich dann auch „Stufenführerschein“.

Aber keine Sorge: Wem die Leistung innerhalb der 2 Jahre nicht mehr ausreicht, der hat die Möglichkeit sich erneut einer praktischen Prüfung zu stellen und mit einer Prüfungsfahrt auf einem über 60 PS Motorrad die Leistungsbeschränkung aufheben. Das gilt auch für Motorradfahrer, die innerhalb der Zeit das 25. Lebensjahr erreicht hat.


Das benötigt man, um eine Fahrschul-Ausbildung zu beginnen:

- 1 biometrisches Passbild (Kosten für 4 Stück ca. 10 €)

- Sehtest (Bescheinung dafür gibt es für ca. 6 Euro bei Augenarzt oder Optiker)

- Nachweis über die Teilnahme am Erste-Hilfe-Kurs (Kosten ca 20 € - entfällt, wenn man schon einen Führerschein anderer Klassen besitzt)

- Anmeldung beim zuständigen Straßenverkehrsamt (Kosten ca. 45 - 60 Euro)

- Anmeldung bei einer Fahrschule (Kosten je nach Fahrschule zwischen 100-200 € - Grundgebühr für die theoretische Ausbildung sind darin enthalten)


Theoretische Ausbildung:

Die theoretische Ausbildung umfasst 12 x 90 min Grundunterricht und 4 x 90 min Zusatzunterricht für motorradspezifische Einheiten. Wer schon einen Führerschein hat, bei dem verringert sich die Zeit des Grundunterrichts um die Hälfte auf 6 Doppelstunden.

Praktische Ausbildung:

Der Gesetzgeber schreibt vor, daß die praktische Ausbildung folgende Fahrstunden (á 45 min), die sogenannten Pflichtstunden enthalten muss:



- 5 Fahrstunden Überlandfahrt (Landstrassen, Bundesstraßen)

- 4 Fahrstunden Autobahnfahrt

- 3 Fahrstunden Nachtfahrt (bei Dunkelheit/Dämmerung)


Ist man bereits im Besitz des Führescheins Klasse A1 reduzieren sich die Fahrstunden auf 3 x Überland, 2 x Autobahn und 1 x Nachtfahrt.

Zusätzlich zu den vorgeschriebenen Stunden werden einige Stunden benötigt um auf dem Übungsplatz die Grundfahrübungen zu trainieren. Diese umfassen:

- Stop & Go (Anfahren und Bremsen, Anhalten mit nur einem Fuß abwechselnd links und rechts)

- kleiner Slalom in Schrittgeschwindigkeit (6 Leitkegel im von Abstand 3,50 m)

- großer Slalom mit 30 km/h (7 Leitkegel, die ersten 5 im Abstand von 9 m, die letzten 2 mit 7 m Abstand - Gesamtlänge etwa 80 m)

- Ausweichen mit Bremsen (mit ca. 50 km/h auf ein Hindernis zufahren, kurz (auf ca. 30 km/h) abbremsen und nach Lösen der Bremse um etwa 1,5 m nach links ausweichen und sich hinter dem Hindernis wieder in die Fahrspur einordnen)

- Ausweichen ohne Bremsen (mit ca. 50 km/ auf ein Hindernis zufahren und um ca. 1,5 m nach links ausweichen und sich hinter dem Hindernis wieder in die Fahrspur einordnen)

- Gefahrenbremsung (Bremsen aus 50 km/h Geschwindigkeit bis zum Stillstand der Maschine mit möglichst kurzem Bremsweg)

- Kreise oder Achten fahren (Durchmesser ca. 9 m in beide Fahrtrichtungen)

Die Grundfahrübungen sind auch Bestandteil der Fahrprüfung und werden je nach Vorkenntnissen des Schülers intensiv geübt. Meist beginnt die praktische Ausbildung mit diesen Übungen und erst nachdem sie beherrscht werden, wird der Motorrad-Fahrschüler in den Straßenverkehr losgelassen.


Führerscheinprüfung:

Wenn alle theoretischen Übungsstunden in der Fahrschule besucht wurden, erhält der Führerscheinanwärter eine Bescheinigung von seiner Fahrschule und kann sich - sofern das Amt den Antrag bestätigt hat zur theoretischen Prüfung anmelden.

Dort werden bei einer Führerscheinerweiterung (der Fahrschüler ist bereits im Besitz einer Fahrerlaubnis anderer Klasse) 10 Fragen zum Grundstoff und 10 Fragen zum Zusatzstoff der Klasse A gestellt. Es dürfen hierbei maximal 6 Fehlerpunkte erreicht werden, wobei eine Frage je nach Schwierigkeitsgrad immer mehrere Fehlerpunkte hat.

Wer noch gar keinen Führerschein hat darf 20 Fragen mit Grundstoff und 10 Fragen mit Zusatzstoff beantworten und eine Fehlerquote von maximal 10 Punkten haben.

Innerhalb eines Jahres nach dem Bestehen der theoretischen Prüfung muss die praktische Fahrprüfung folgen. Auch hier gilt: Erst, wenn alle vorgeschriebenen Pflichtstunden absolviert wurden, ist eine Zulassung zur Prüfung gegeben.

Die praktische Prüfung zum Führerschein Klasse A dauert 60 Minuten. Am Prüfungstag sollte man neben der Bescheinigung über die Sonderfahrten, seinen Personalausweis und den alten Führerschein mitbringen, sowie geeignete Schutzkleidung tragen.

Der Prüfer beginnt meist mit einer technischen Grundfrage, z.B.
" Was muss vor Fahrtantritt beachtet werden?"
"Wo befndet sich das Fernlicht?"
"Was kann man an einem Reifen ablesen?"
"Welche Funktion hat der Notausschalter?" ...o.ä.

Keine Panik, die meisten Prüfer wollen nur eine dieser Fragen beantwortet haben und der Fahrlehrer hat seine Schüler erfahrungsgemäß bereits darauf vorbereitet.

Danach geht es auf einen Übungsplatz und an die Grundfahraufgaben (siehe oben). Der Prüfer entscheidet, welche der Grundfahrübungen ein Fahrschüler vorführen soll. Dabei hat der Fahrschüler die Möglichkeit eine Aufgabe auch 2-3 mal zu absolvieren, wenn es nicht gleich beim ersten Mal klappt.

Insgesamt sollte hier jedoch ein positiver Eindruck entstehen, damit die Fahrprüfung weitergeführt werden kann. Ist alles zufriedenstellend abgelaufen, wird der Fahrschüler den Rest der Prüfungsstunde entweder im Stadtverkehr oder auf der Autobahn fahren. Dabei sitzt der Fahrlehrer gemeinsam mit dem Prüfer im Auto hinter dem Fahrschüler und gibt entsprechende Richtungsanweisungen.

Ist die Prüfungszeit abgelaufen, fährt der Fahrschüler das Motorrad zum Ausgangspunkt zurück, stellt es ordnungsgemäß ab und wartet auf sein - hoffentlich positives - Urteil. Bei bestandener Prüfung wird der Führerschein direkt an den frischgebackenen Motorradfahrer überreicht.


Kosten:

Die Kosten für den Motorradführerschein variieren von Fahrschule zu Fahrschule und sind auch abhängig von der Region unterschiedlich hoch.

Neben den oben bereits genannten Kosten für Anträge und Anmeldung (ca. 200 - 300 €) fallen Prüfungsgebühren beim Prüfinstitut an (Theorie ca. 25 € /Praxis ca. 120 €). Die Fahrschulen berechnen zusätzlich zur amtlichen Prüfungsgebühr ihre Eigenleistung bei der Prüfung mit einer Gebühr (50-120 €).

Zudem müssen natürlich die Fahrstunden bezahlt werden. Hier gibt es deutliche Schwankungen zwischen 30 und 60 Euro pro Fahrstunde, es lohnt sich also genauer hinzuschauen.

Naturtalente müssen mit einem Betrag von ca. 1000 Euro, unerfahrene Führerscheinabsolventen mit bis zu 2000 Euro Gesamtkosten rechnen.

Neben dem herkömmlichen Ablauf bieten Fahrschulen heutzutage auch Intensiv- oder Ferienkurse an, bei denen man seinen Führerschein innerhalb weniger Tage oder Wochen machen kann. Diese Kurse werden meist zu Festpreisen angeboten, welche die Kosten für einen Normalkurs übersteigen können (aber nicht müssen). Wer einen Crash-Kurs bevorzugt, sollte beachten, daß die Ämter langsam arbeiten und schon 6-8 Wochen vor Beginn die entsprechenden Papiere beim Amt einreichen. Ausserdem fordert dieses Art der Ausbildung viel Kraft und Energie vom Führerscheinanwärter.

Wer noch keinen Motorradführerschein hat, dem sei an dieser Stelle gesagt: Es lohnt sich!
Den Spaß, den das Motorradfahren bietet, kann man mit Geld nicht aufwiegen... ;-)

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Kommentare


ABSENDEN

Offline
Sonnschein
Die Webseite war für mich weitestgehend hilfreich. Ich habe heute meine Führerscheinprüfung bestanden.
Bei den Kosten müsste man aber in das Jahr 2019/2020 korrigieren.
Alle meine Mitstreiter in meiner und in benachbarten Fahrschulen in Berlin, haben für eine Führerscheinerweiterung auf A um die 3.000, -€ gezahlt.
Diese Preise scheinen also mittlerweile "normal" zu sein. Zudem wird bei der Prüfung sehr stark auf das Ausweichen mit 50km/h geachtet. "Drückt" der Fahrschüler? Oder "schaukelt" er durch den Parkour?
Zudem sollte man darauf achten, ob man eine Fahrschule mit Übungsplatz nutzt. Die ersten 15 Minuten werden nur intensiv Fahrübungen abgefragt. Wehe man macht einen Fehler! Manche Prüfer geben einen eine zweite Chance, einige lassen einen sofort durchfallen.
Ich kann einerseits verstehen, dass die Auflagen an die Schüler gerade in Berlin so knallhart sind. Die Krankenhäuser sind voll mit Motorradunfallopfern. Anderseits wird Motorradfahren immer mehr zum Luxus.
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