Thema: Winterreifenpflicht

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uebsy Erstellt am Mi 09.02.2011
Im Netz gefunden, wäre ja mal ne Idee ;-)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beantrage rückwirkend ab 3. Dezember 2010 bis auf weiteres eine Aussetzung der Kfz-steuer für mein Motorrad an jenen Tagen, an denen die Schneeverhältnisse in xxx [- hier Ort einsetzen] einen Fahrzeugbetrieb ohne Winterreifen gesetzlich (ausdrücklich nicht: tatsächlich) nicht zulassen.

Begründung:
Für sämtliche Kraftfahrzeuge ist eine sog. „Winterreifenpflicht“ vorgeschrieben, der Betrieb der Fahrzeuge bei winterlichen Straßenverhältnissen ohne Winterreifen ist vom Gesetzgeber untersagt worden, selbst wenn er möglich wäre (§ 2 Abs. 3a StVO).

Diese gesetzliche Regelung ist neu, bislang waren die für mein Motorrad zugelassenen Reifen bestens für den Winterbetrieb geeignet, auch wenn es sich nicht explizit um Winterreifen handelt bzw. gehandelt hat.

Zwar gibt es einige wenige Reifenhersteller, die für einige wenige Motorradtypen Winterreifen anbieten, mein Motorrad gehört jedoch wie die überwiegende Zahl an Motorrädern in Deutschland nicht dazu.

Dieser Umstand führt dazu, daß ich mein Motorrad an Tagen, an denen witterungsbedingt eine Teilnahme am Verkehr ohne Winterreifen gesetzlich nicht mehr zulässig ist, nicht mehr zum Verkehr auf öffentlichen Straßen halte bzw. halten kann, denn dies ist jetzt gesetzgeberisch ausgeschlossen worden. Damit entfällt die Steuerpflicht an diesen Tagen (arg. e. § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Kraftfahrzeug-steuergesetzes).​ Etwas anderes kann erst dann gelten, wenn irgendein Reifenhersteller irgendwo auf dieser Welt Winterreifen herstellt, die zum Betrieb mit meinem Motorrad zugelassen sind. Eine solche Situation ist gegenwärtig noch nicht absehbar, ich würde Sie entsprechend informieren.

Eine Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes möchte ich zum gegenwärtigen Zeitpunkt ausschließen. Auch die Nutzung eines Saisonkennzeichens kommt nicht in Betracht, da ich wenigstens an einigen derjenigen Tage im Winter, die einen Betrieb meines Motorrades mit den zugelassenen Reifen rechtlich erlauben, mein Motorrad zu seinem ursprünglichen Zweck nutzen möchte.

Sollten Sie eine exakte Auflistung derjenigen Tage benötigen, an denen ich mein Motorrad nur aus Liebhabergründen, aus gesetzlichen Gründen jedoch nicht zum Betrieb im Verkehr halte, bitte ich um einen Hinweis.

Zur Vereinfachung schlage ich eine pauschale Lösung vor, nämlich eine Aussetzung der Steuerpflicht entsprechend zwei Monaten pro Jahr.“


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Orion-8 Erstellt am Do 10.02.2011
Absolute Spitzenklasse.

Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am Do 10.02.2011
Liest sich auch beim zweiten mal (hab ich schon mal hier gelesen) noch super.

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wingbiker Erstellt am Do 10.02.2011
stimme ich zu

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fazyraser Erstellt am Fr 11.02.2011
Warum regen sich eigentlich alle so auf?Die Winterreifenpflicht für Motorräder(wenn sie überhauüpt wirklich besteht),
wird doch meiner Meinung nach ,wieder eine juristische Bauchlandung für den Verkehrsminister.Wieder ein Gesetz das einfach zusammen geschustert wurde.
Das kommt dabei raus ,wenn alles bis drei Stellen hinter dem Komma vorgeschrieben und reglementiert werden soll.Es ist einfach unerträglich in was für einen kleinlichen Unsinn sich unser Staat einmischt.
Gute Fahrt,mit und ohne Winterreifen wünscht
Ulli der Fazyraser
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