Thema: eher glaub ich an die unschuld einer

Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am Do 08.03.2007
hure als an die gerechtigkeit unseres staates. :-(((
warum??? dazu folgender fall:
ich habe vor nun mehr einigen jahren den motorradführerschein gemacht. soweit so gut.
ich habe also einen neuen führerschein bekommen, die checkkarte. schon sehr bald fiel mir auf das ich künftig keine traktoren mehr fahren durfte die schneller als 25 km/h fahren. ja das gilt jetzt nicht mehr, müssen sie uns nachweisen das sie landwirtschaft haben. so die damalige aussage.
wir hatten zu diesem zeitpunkt etwa ein jahr keine mehr.
also, dumm gelaufen und künftig halt schwarz fahren...
heute nun bin ich zur kreisverwaltung um meinen führerschein neu zu beantragen (hab den letztes jahr mit meiner kompletten geldbörse beim moppedfahren verloren) da kommt die aussage:
"ja und LKW dürfen sie ja auch nur mit hänger bis 4,5 tonnen fahren!!!" nö, antworte ich, bis 11,5 tonnen....
naja, lange rede kurzer text: die kresiverwaltung hat mich damals nicht aufgeklärt das ich das extra beantragen muss. wozu??? keiner weiss es, denn warum sollte ich was beantragen was ich eigentlich ja darf???
ergo, ich bin seit diesem tag bestimmt 5-6 x schwarz gefahren ohne es zu wissen.
und da wir von der firma gerade planen einen solchen lkw-zug zu kaufen, muss ich jetzt wohl erstmal einen LKW-führerschein machen für nen 40 tonner, weil eine behörde mal wieder zu blöd war..
also, 4000-4500 € die an mir hängen bleiben... vielen dank deutschland.

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Megarider Erstellt am Do 08.03.2007
Haste den die alte Pappe noch? Sonst dürfte es schwer zu beweisen sein, welche Führerscheinklassen du mal hattest. Ich würde auf jeden Fall mal Einspruch erheben.
Als ich vor 6 Jahren den Plastikführerschein bekommen habe, haben die aber alle Klassen korrekt übertragen.

Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am Do 08.03.2007
das willst du nicht wirklich.. du verdienst überall mehr als bei uns.

Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am Do 08.03.2007
tja, die alte musste ich ja abgeben mit erhalt der neuen. und die einzige möglichkeit wieder den zug fahren zu dürfen ist neuen führerschein machen...
und das mit dem korrekt übertragen war ich mir auch sicher... aber wie man sich so täuscht.
natürlich werden akten nur 5 jahre aufgehoben. man kann nun nix mehr rausfinden....

Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am Do 08.03.2007
Ist das nicht über KBA Flensburg rauszukriegen??
Meines Wissens werden dort alle Fahrerlaubnisdaten gespeichert, selbst wenn du den alten Lappen verloren hast - bei denen bist du lückenlos geführt seit Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis
Viel Glück beim Kampf gegen die (Wind)Mühlen unserer Verwaltung wünscht
der Klugscheisser-Bazi
=o))

Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am Fr 09.03.2007
genau das versuche ich morgen rauszubekommen. heute war es da leider schon zu spät.
werde berichten.
gruss
GRISU

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ChrisF650 Erstellt am Fr 09.03.2007
Lass dich nur nicht abwimmeln. Wenn da irgendwelche Behördenmitarbeiter vor Ort Fehler machen, muss man das noch lange nicht hinnehmen.
Ich hab auch schon Sacehn beim Amt erlebt...neeneenee...
Man kann bestimmt nachvollziehen, was du damals für eine Fahrerlaubnis erworben hast, und die steht dir nach einem 'normalen Verlust' auch wieder zu.
Ich würd da mal intensiv recherchieren, das lohnt sich ja wohl!

Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am Fr 09.03.2007
Guten Morgen,
ich würde nicht alle schuld den amtlichen mitarbeitern geben.
ich denke, die sind mit den nicht mehr nachvollziehbaren "geistesblitze" unserer politiker hoffnungslos überfordert und schulungen dürften kaum mehr drin sein, eher nur noch eine popelige arbeitsanweisung in mehr als 10 seiten.
es gibt sicherlich diesen oder jenen behördlichen mitarbeiter, dem sein job "am hintern" vorbeigeht.... hauptsache, das gehalt stimmt. solche gibt es sicherlich auch.
nur... die verdrehten gesetze deutschlands sind inzwischen auf einem irrationalem niveau angelangt. selbst die verantwortlichen blicken da wohl auch nicht mehr durch und am ende hat der bürger das nachsehen, weil behörden IMMER recht haben....
Gruß Uschi

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eifelopa Erstellt am Fr 09.03.2007
Hallo, also ich habe im vorigen Jahr auch einen neuen Führerschein im Scheckkartenformat beantragt. Hab dann vor lauter Schreck eben mal nachgeschaut, ob bei mir auch Sachen weggefallen sind. Ist aber nicht so. Im LKW-Bereich ist die Klasse C1 freigeschaltet, die folgendes beinhaltet:
"Kraftfahrzeuge — ausgenommen Krafträder — mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)".
Extra beantragt hatte ich das nicht. Die Klasse T für Zugmaschinen ist auch freigeschaltet. Mein alter Führerschein hatte die alten Klassen 1 + 3.
Scheinbar ist das Ganze von Verwaltung zu Verwaltung unterschiedlich.
MfG
Willi

Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am Fr 09.03.2007
auch moin!
naja..., offengestanden bin ich mir über die verfügbare Hirnkapazität so mancher Mitarbeiter/innen auf den diversen Landratsämtern auch nicht so im Klaren.... oder eher doch?
Vor Kurzem selbst erlebt:
Zulassung eines gebraucht erstandenen Moppeds.
Bekannterweise werden Brief und Schein (bisher hieß das so!) durch Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2 ersetzt.
Beim Übertragen der in Brief und Schein vorhandenen Daten schlichen sich mehrere Fehler ein, auf die ich nach Aushändigung der neuen Papiere zunächst mündlich aufmerksam machte.
Als beim dritten Anlauf (was für ´ne Verschwendung von grünem Papier!) immer noch Fehler (auf die ich bereits hingewiesen hatte) vorhanden waren, so bat ich die mehr oder eher WENIGER nette Dame am Schalter, mir doch bitte einen Textmarker zu geben, um ihr die relevanten Texte anleuchten zu können.
Diese wurde darauf hin patzig: "Sie können doch nicht in amtlichen Dokumenten herumkritzeln!"
Daraufhin ich: "da die Dokumente wohl eh Ihrerseits zu entsorgen sind, kann ich das sehr wohl, ...aber ich verzichte darauf, wenn sie mir Ihren Chef hierher zitieren, so dass er Ihre Fähigkeiten ausreichend bewundern kann!"
Beim 4ten Anlauf waren die Dokuemente nach fast einer dreiviertel Stunde dann schließlich fehlerfrei - NA, GEHT DOCH!
ein "dreifaches Hoch" auf unsere Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst!
Wer so -wie oben geschildert- in der freien Wirtschaft arbeitet, hat seinen Job nicht länger als ein halbes Jahr.

Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am Fr 09.03.2007
hallo willi,
das du die klasse T bekommen hast ist verwunderlich aber ok freue dich darüber. normalerweise (und das sollte bundeseinheitlich sein) bekommt man mit der Fahrerlaubnis 3 max. den L eingetragen.
des weiteren ist bei dir nur die C1 freigeschaltet weil du über 50 jahre alt bist. währst du in meinem alter hättest du auch noch die C1E bekommen. incl. hänger mit max 11.5 tonnen.
gruss
GRISU
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