Thema: eher glaub ich an die unschuld einer

Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am Do 08.03.2007
hure als an die gerechtigkeit unseres staates. :-(((
warum??? dazu folgender fall:
ich habe vor nun mehr einigen jahren den motorradführerschein gemacht. soweit so gut.
ich habe also einen neuen führerschein bekommen, die checkkarte. schon sehr bald fiel mir auf das ich künftig keine traktoren mehr fahren durfte die schneller als 25 km/h fahren. ja das gilt jetzt nicht mehr, müssen sie uns nachweisen das sie landwirtschaft haben. so die damalige aussage.
wir hatten zu diesem zeitpunkt etwa ein jahr keine mehr.
also, dumm gelaufen und künftig halt schwarz fahren...
heute nun bin ich zur kreisverwaltung um meinen führerschein neu zu beantragen (hab den letztes jahr mit meiner kompletten geldbörse beim moppedfahren verloren) da kommt die aussage:
"ja und LKW dürfen sie ja auch nur mit hänger bis 4,5 tonnen fahren!!!" nö, antworte ich, bis 11,5 tonnen....
naja, lange rede kurzer text: die kresiverwaltung hat mich damals nicht aufgeklärt das ich das extra beantragen muss. wozu??? keiner weiss es, denn warum sollte ich was beantragen was ich eigentlich ja darf???
ergo, ich bin seit diesem tag bestimmt 5-6 x schwarz gefahren ohne es zu wissen.
und da wir von der firma gerade planen einen solchen lkw-zug zu kaufen, muss ich jetzt wohl erstmal einen LKW-führerschein machen für nen 40 tonner, weil eine behörde mal wieder zu blöd war..
also, 4000-4500 € die an mir hängen bleiben... vielen dank deutschland.

Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am Fr 09.03.2007
Politik hin oder her, Uschi -
wenn jemand nicht in der Lage ist, nach Umschlüsselungsvorlagen ein (nicht gerade kostengünstiges) amtliches Dokument auszustellen und die Richtigkeit desselben vor Übergabe zu überprüfen, dann ist so'ne *Pfeife* einfach fehl am Platz.
Ich rate gerne: AUGEN AUF BEI DER BERUFSWAHL!!!
und in dem konkreten Fall, da kann die Kanzler-Angie mit ihrem Hofstaat nix für
;o)
Das soll nun aber keine Verallgemeinerung sein, dass es in allen Verwaltungen so zugeht - es gibt auch positive (Ausnahme-)Fälle....

Fakt ist und bleibt aber dennoch, dass, wenn du in der freien Wirtschaft solche Klöpse bringst, du sehr schnell dich in anderer Verwendung wiederfindest bzw. dem gesamten Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stehst.
*Geh'n se schon mal zum Abmahnungsspender und ziehen se sich eine!*

Frei nach dem Motto:
* Wir können uns zwar nicht vorstellen, dass der Laden hier ohne sie weiterläuft,
aber ab morgen versuchen wir es mal!*

der Habe-Fertig-Bazi
=8o))

Offline

Mopedjeck Erstellt am Fr 09.03.2007
hauptsache irgendjemand kennt sich in allem perfekt aus

Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am So 11.03.2007
@Tyroler
>>>Aber wir Österreicher können nicht alle fähigen Leute nach Deutschland exportieren. Ein paar brauchen wir schon selber *grins*.

Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am So 11.03.2007
@Tyroler
ich fürchte, die deutschen einwanderungsämter haben sich wohl noch nie auf die wirklich wichtigen personen/aufgaben konzentriert...

Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am Mo 12.03.2007
so, heute antwort von der kreisverwaltung.
leider verbietet uns das gesetz ihnen den führerschein wider zu geben. sie müssen die prüfung für diesen teil neu machen. da es aber dafür keine prüfung gibt, steht ihnen nur die möglichkeit, den grossen führerschein zu machen, zur verfügung. ist bedauerlich das sie deshalb arbeitslos werden können, ist aber nicht zu ändern.
jetzt hab ich mal unseren bundestagsabgeordneten in berlin eingeschlatet, der will sich mal ans verkehrsministerium wenden.

Deaktiviert

GypsyDjango Erstellt am Mo 12.03.2007
Rechtsschutz beim ADAC ? Dann kein Problem. Die helfen dir hier richtig.
Hatte den Führerschein für alle Klassen in grau. (Bin ja schon bischen älter ;) )Musste aber auch auf den neuen (Scheckkarte) umstellen. Die Umstellung auf den rosa und den anderen Schein blieben mir erspart. Klasse T wurde mir verweigert, da ich ja kein Bauer sei. Ich dürfte die Teile ja fahren, mit meinem 2er, aber nicht mit GRÜNEM Kennzeichen, da die ja nur für Forst- und Landwirtschaft gelten.
Ich hab denen dann mal klar gemacht, dass die Zulassung einen Fzg. und die Fahrerlaubnis zweierlei Sachen sind und es durchaus Arbeitsmaschinen gäbe (Winterdienst, Unimog etc.)die den "T" benötigten. Das war dann deutlich und ich erhielt eine neue Karte. Nun allerdings mit dem Vermerk, dass mein damals unbegrenzt gültiger 2er mit Erreichen meines 50.Lebensjahr ungültig wird, außer ich gehe dann regelmäßig zum Arzt und lasse mir bestätigen, dass ich noch alle auf der Reihe habe. Für Bikes und Blechkisten ist das nicht erforderlich, warum auch ? Die können sich noch so doof anstellen, die müssen nicht zum Arzt. Aber egal, ich will sowieso nicht mit 50 auf einem Truck sitzen. Allerdings darf ich mit dem alten 3er dann schon noch bis 18 to. fahren. 7,5 to+Anhänger - und das ohne Arzt. Super. Die Führerscheinstelle hat da nämlich vergessen, das Ablaufdatum einzutragen... du siehst - lauter Fachleute am Werk. So wie in ganz Deutschland. Immer neue Regelungen, Kompromisse, Ausnahmen etc. bis keiner mehr durchblickt. Volksverblödung in der Praxis.
Außerdem: Deine Führerscheindaten sind im Landratsamt gespeichert. Tag, Ausstellung, Listen-Nr. Klassen etc. Darauf kannst du dich berufen. Diese Daten werden, wie viele andere auch, NICHT vernichtet. Also Rechtsschutz - ADAC - Klagen und gut ist. Ruf mich an, wenn du die Adresse vom Anwalt brauchst. Der Eingriff in Besitzstände ist nämlich nicht so einfach, wie sich die Verwaltung das manchmal denkt.......
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