Thema: Ein ernstes und wichtiges Thema

Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am So 18.02.2007
Patientenverfügung und Betreuungsvollmacht
damit setzt sich niemand gerne auseinander, aber man kann in jedem Alter davon betroffen sein (und wir haben nun mal ein nicht ungefährliches Hobby) oder unsere Eltern/Familienmitglieder.
Ich habe vor kurzem von einem Freund erfahren, was es bedeutet, wenn man nicht vorgesorgt hat!
Besorgt euch Broschüren und Vordrucke
publikationen@bundesregierung.​de​
http://www.patientenverfuegung​.de/pv/patientenverfügung.html​
http://www.bmj.bund.de/media/a​rchive/953.pdf​
hier bei uns gibt es den Betreuungsverein Stormarn e.V.
betreuungsverein@btv-od.de
Zitat:
"Wenn Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln und keine Entscheidungen mehr treffen können, sind Ehegatten, Kinder oder Eltern entgegen weit verbreiteter Annahme nicht automatisch berechtigt, für Sie zu handeln oder zu entscheiden."
Im Falles des Freundes wurde die Ehefrau gleich mit "entmündigt", als der Vater im Koma war und es dauerte 2 Jahre, bis er endlich sterben durfte.
Übel ist es, wenn man erst mal im Bett bzw. in den Krallen eines Pflegeheimes gelandet ist, die rücken so schnell niemanden heraus, notfalls arbeiten die mit amtsrichterlicher Unterstützung und die Famile ist vollkommen rechtlos.
Ich möchte jedenfalls nicht um jeden Preis alt werden......


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Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am So 18.02.2007
Stimmt schon. Es ist ein Riesengeschäft Halbtote am Leben zu halten. Als es mit meiner Katze zu Ende ging hat ihr der Tierarzt ein schmerzlose Spritze verpaßt und "alle" war sie. Hat nun ein schönes Grab in meinem Garten.
Nur bei Menschen darf man das nicht. Da gibt es ja noch viel zu verdienen! So können zwei Jahre Pflegeheim einen finanziell glatt ruiniern.
Wenn der der Mensch dann endlich tot ist, dann kommt schon wieder eine gewaltige Belastung auf die Hinterbliebenen zu. Meine tote Katze konnte ich im Garten verbuddeln. Aber einen Menschen so einfach vergraben darf man nicht.
Schon wird wieder reichlich verdient, Grabstätte, Beerdigung, Grabpflege...
Wer zahlt für das ganze Brimborium? Ikke!
So, das waren wieder ein paar destruktive Gedanken.
Peter

Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am So 18.02.2007
und sie arbeiten mit üblen Tricks! Die Patientenverfügung muss hieb- und stichfest sein. Hast du verfügt, dass du keine künstliche Ernährung wünscht, hau'n se dir ne Magensonde rein, ist ne "rein pflegerische" Maßnahme, nicht lebensverlängernd!
Hast du zugestimmt, dass der Angehörige vom KH ins Pflegeheim kommt als "Übergangslösung", kriegste den na nie wieder raus
usw.
man muss sich wirklich schlau machen, um keine böse Überraschung zu erleben

Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am So 18.02.2007
Kommt drauf an, wie man dann noch drauf ist, wenn wirklich mal der Fall des Falles da ist. Wollt ihr lieber sterben oder im Rollstuhl sitzen? Habt ihr Familie oder lebt ihr allein? Habt ihr Freunde/Bekannte oder seid ihr allein? Und und und. Man sollte das immer von Fall zu Fall unterstellen. Ich hab noch keine eigene Familie, aber durchaus noch Geschwister, Eltern und Großeltern. Ich habe Freunde und Bekannte. Das Leben ist schön... in meiner Verwandtschaft haben viele so ne Patientenverfügung. Ich habe (noch) keine. Und wenn, dann wird die so aussehen, dass man mich gefälligst in den Himmel zu gehen lassen hat, wenn ich meine Gedanken und Gefühle nicht mehr ausdrücken kann. Das Leben ist zu kurz, um es einfach aufzugeben aber es soll auch nicht eine Qual ohne Ende werden.

Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am So 18.02.2007
eben, und genau das musst du VORHER festlegen!
Egal, in welchem Alter und ich möchte nicht im Rollstuhl zu mir kommen und irgend so'n Sesselpupser hat dann das Sagen über mein weiteres Leben....

Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am So 18.02.2007
Ich sage nur - Seebestattung! Tja, wenn man an der Küste wohnt......

Deaktiviert

dragstar_xvs Erstellt am So 18.02.2007
@missus
...und nicht nur über dein weiters Leben sondern auch über dein persönliches Vermögen.
Deine Verwandten kommen dann daran auch nicht dran.
Der gerichtlich bestellte Vormund kann schalten und walten wie er will!

Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am So 18.02.2007
genau, v.a. wenn Grundbesitz vorhanden ist!
Das muss man allerdings notariell machen

Deaktiviert

Kiba67 Erstellt am So 18.02.2007
genauso, wenn man eine firma o. ä. hat. ohne vollmachten können die hinterbliebenen nicht mal offene rechnungen etc. vom firmenkonto begleichen.

Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am Mo 19.02.2007
ja, so ist das leider, deshalb MUSS man/frau vorsorgen!

Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am Mo 19.02.2007
diese verfügungen dürften noch nicht gänzlich ausgereift und abgesichert sein, zumindest noch sehr schwammig.
am ende wird man zur erstellung einer schriftlichrn verfügung einen rechtsbeistand benötigen.
leider kostet dieser geld und wenn der nicht durchblickt, biste "neeese" und auch nicht weiter, als wenn du das schriftstück selbst verfasst hast.
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