Thema: Einspruch gegen Strafzettel am Motorrad

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Renate283 Erstellt am Mi 26.03.2003
Letzte Woche habe ich wegen Parken auf dem Bürgersteig (Motorrad hat niemand behindert und es gibt hier sehr wenige Autoparkplätze) einen Strafzettel kassiert. Die Verwarnung kam auch schon und da ist das Motorrad als PKW bezeichnet! Deswegen habe ich Einspruch eingelegt, weil es ja einen PKW mit meinem Motorrad-Kennzeichen nicht gibt. Entweder sollen die das Schreiben nochmal machen oder mal sehen, was sonst dabei rauskommt. Oder hätte ich das lieber gleich zahlen sollen?


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heikojause Erstellt am Mi 26.03.2003
Nee, erstmal das schäbbige Ordnungsamt ein wenig ärgern. Zahlen musst du dann später sowieso...
In welchem Ort war es denn?
Gruss
Heiko

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nicolassparks Erstellt am Mi 26.03.2003
Hi Renate,
selbst wenn die das Verfahren ei9nstellen... die Bearbeitungsgebühr musst Du zahlen, und die min. genauso Hoch wie die Knolle!
LG Jess :)

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F650-Dakar Erstellt am Mi 26.03.2003
Hallo Renate,
da hilft Dir die Pingeligkeit und die Nörgeligkeit auch nicht weiter.
Denk immer dran. Zwischen Recht haben und Recht bekommen sind viele Stolperdrähte gespannt. Und der Staat gewinnt meistens. Und sei es, daß er Abgaben und Steuern erhöht.
Das Motorrad hat (und das hab ich mir vom Bundesministerium für Verkehr bestätigen) auf dem Bürgersteig nix verloren.
Und bedenke noch was. Was Du mit Einspruch und Tod und Teufel an Zeit vergeudest. Da könntest wieder eine Runde fahren.
Gruß
Boris

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Renate283 Erstellt am Do 27.03.2003
Hallo Heiko,
das war in Königstein (im Taunus) vor der Firma. Ich fahre meistens - wenn es vom Wetter her geht - mit dem Motorrad zur Arbeit. Hinter dem Haus im Hof haben wir Parkplätze; da stelle ich das Mopped jetzt hin. Halt ein Autoparkplatz weniger.

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against-the-wind Erstellt am Mo 31.03.2003
bezahlen, lächeln, und dann vergessen. Das schont die Nerven. Oder willst du dich mit Leuten anlegen, die ein KRAD nicht vom PKW unterscheiden können?

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Stefan197 Erstellt am Di 01.04.2003
ich denke, nicht zahlen ist die Devise. Vielleicht hilft auch ein guter Anwalt. Denn es sieht nun mal so aus, dass das Bike kein Auto ist, und da ist der GEsetzgeber schon sehr exakt.
Dazu kommt, dass möglicherweise das Kennzeichen eines PKWs falsch abgeschrieben worden sein kann, und nun bist Du es gewesen (als kleine Argumentationshilfe). Also gar nicht eingestehen, das Du da geparkt hast. Dann wird das Verfahren sicher eingestellt. Die wollen sich nicht die Blösse geben, ein Motorrad nicht von einem Auto unterscheiden zu können. Hab das selbst schon ausprobiert. Hat prima geklappt, und eine Bearbeitungsgebühr mußte ich bei allen! Verfahrenseinstellungen nicht zahlen.
Trotzdem das nächste mal besser aufpassen. Und die Post immer wegschmeissen, solange sie nicht per Einschreiben kommt. Und nach 3 Monaten ist alles ausgestanden....

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Renate283 Erstellt am Mi 02.04.2003
Hallo Stefan,
ich habe gegen dieses Schreiben Einspruch eingelegt mit der Begründung, dass es einen PKW mit diesem Kennzeichen nicht gibt. Meiner hat ein ganz anderes Kennzeichen. Daraufhin kam jetzt wieder ein Schreiben, in dem die auf einmal Kraftrad statt PKW schreiben. Kostet immer noch 15 Euro (irgendwie "dumm gelaufen"). Vielleicht habe ich dieses Schreiben nicht erhalten; in unserer Papiertonne ist noch viel Platz ...
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