Thema: Gibt es Vorschriften zur Vollbremsung?

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zaphod2 Erstellt am Mo 04.10.2004
Ich hatte letztes Jahr (okt.2003)einen Moppedunfall mit meiner HD Sporty.
Ich fuhr Innerorts (Zone 40) mit ca. 40 KM/H als ein PKW rückwärts aus einer Parklücke ausparkte.
Das Mopped krachte mit mir in das Heck des schrägstehenden Fahrzeugs. Meine Bremsspur 11m (nur hinten gebremst,trockene Fahrbahn).
Gott sei dank konnte ich nahezu unverletzt absteigen. Mein Mopped war zwischen bürgersteig und Hinterer stossstange des Unfallgegners (stehend)eingeklemmt.
Sachschaden bei mir: ca. 2500 EUR (Getriebedeckel, Vordergabel(links), Fussrastenanlage (Schaltgestänge)
Verletzungen: Leichte Prellung und leichte schürfungen. (Handgelenk und Knie)
Meine Frage: Bin ich verpflichtet bei einer Vollbremsung vorne und hinten zu bremsen?(Mir ist schon klar das es besser gewesen wäre!!)


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RS1940 Erstellt am Mo 04.10.2004
Hat die Gegenseite einen Anwalt aufgeboten, um Dir Mitschuld zu verplätten?
Soviel ich von meiner letzten Verhandlung in einer sehr ähnlichen Geschichte weiß, geht es bei der Klärung der Schuldfrage AUCH um die Unvermeidbarkeit des Hergangs. Und eine Sporty nur hinten zu bremsen ist m.E. weit von einer Vollbremsung entfernt.
Aus schlechter Erfahrung kann ich Dir nur raten, einen Anwalt zu konsultieren, der in Verkehrsrecht spezialisiert ist. Alles andere ist Tinnef!
Gruß

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zaphod2 Erstellt am Mo 04.10.2004
Problem ist:
Wenn ich sag ich habe vorne und hinten gebremst, ist meine Bremsspur zu lang.
Der Gegner hat nen Anwalt und plötzlich auch eine Zeugin. (Seine Schwägerin ist zufällig am Unfallort gewesen, aber leider vor dem erscheinen der Polizei wieder gegangen! Die war aber nicht wirklich am Unfallort!)
Lt. Aussage der Polizeibeamten ist meine Geschwindigkeit OK gewesen!
Bin nun gespannt was der Sachverständige sagt!

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RS1940 Erstellt am Mo 04.10.2004
Ist mir auch so passiert. Nach einem halben Jahr rauschte ein Zeuge an, der nie und nimmer an Tatort war...
Würde hier zu weit führen, näher darauf einzugehen. War vor Gericht der reinste Kommödienstadel. Bin auch ohne Anwalt aus der Sache rausgekommen, aber nochmal würd ich NIE MEHR OHNE ANWALT zu Gericht gehen.
Gruß

Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am Mo 04.10.2004
Meines Wissens gibt es keine Vorschrift zum Bremsen. Aber eben zur Schadensminderungspflicht.
Es wird Dir schwer fallen die 11 Meter zu erklären. Entweder warste zu schnell (verkohl uns nicht, das ist nämlich der Grund *g*) oder Du bist eben Deiner Schadensminderungspflicht nicht nachgekommen.
So oder so wirste wohl ne Teilschuld kassieren, den gemäß dieser Grafik, dürfte bei optimaler Ausnutzung beider Bremsen der Bremsweg max. 9 bis 10 Meter betragen.
Na ja, evtl. kommste damit durch, daß Eisenhaufen aus Amiland eben nicht ganz Stand der heutigen Technik sind.
;o) Uwe

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zaphod2 Erstellt am Mo 04.10.2004
Wie schnell ich wirklich war, vermag ich nicht zu sagen, in dem Augenblick war der Tacho so ziemlich das Letzte was mich interessiert hat. Ich hatte die Wahl das Mopped voll zu bremsen (Hätte evt. gereicht), mit der Option den Schraubenhaufen hinzuschmeissen oder zu versuchen hinter dem Fahrzeug vorbeizukommen mit einem erheblich verminderten Unfall und Verletzungs Risiko.
Das ist ja crux an der Sache:
Sach ich: ich hab optimal gebremst , dann war ich imho zu schnell...
Sach ich: ich hab nur hinten gebremst , dann war die geschwindigkeit OK , nur war ich dann auch schadenmindernd?
Na ja egal:
Mein RA ist Moppedfahrer , der Richter ist Moppedfahrer, der Sachverständige ist Moppedfahrer, einer der beiden Polizisten ist Moppedfahrer, der Unfallgegner ist aufbrausender Albaner (wobei MIR die Nationalität total egal ist!)mit einer gefakten Zeugin...
Bin auf den Ausgang schon mehr wie gespannt (seit einem Jahr!)
Ne Rechnung oder Schadensforderungen der Gegenseite sind seit einem Jahr auch noch keine eingegangen!

Deaktiviert

Kralli Erstellt am Mo 04.10.2004
Irgenwo in der Strassnverkehrsordnung steht das man so fahren muß das man JEDERZEIT anhalten kann .( Habe gerade keine Zeit den § rauszusuchen)das heiß, es kommt auf den Richter an wie er es auslegt.

Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am Mo 04.10.2004
Jo Kralli,
aber das gilt nur für das was man sieht. Wenn wer rückwärts aus der Ausfahrt gebretzelt kommt, dann ist das ein unvorhersehbares Ereignis und der zitierte § hinfällig.
;o) Uwe

Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am Mo 04.10.2004
Ist Deine Rechnung denn inzwischen beglichen worden oder immer noch offen?

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Knuddel_Scan Erstellt am Mo 04.10.2004
denk mal bissl nach, dann kommts von alleine, voll heißt ja soviel wie alles geben...
in der fahrschule hab ich gelernt, gib vorn und hinten alles, wenn du kein ABS hast, dann lass die bremse rechtzeitig wieder los und fang von vorne an.
Jeder sollte mit seinem motorrad regelmäßig Bremsübungen machen

Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am Mo 04.10.2004
Ohne Dir zu nahe treten zu wollen: Fehlerhaft gebremst. Wenn ich Richter wäre, dann würde ich Dir ein Fahrsicherheits-Training verordnen. Strafe nicht. Hat doch schließlich der andere nicht aufgepaßt!
Grufti
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