Thema: Grundsatzurteil

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schrat Erstellt am Sa 31.03.2007
DPA Meldung, gelesen heute 31.3.2007 aus der Frankfurter Rundschau
Grundsatzurteil
Biker bei Unfällen fast immer mitschuldig
Frankfurt - Das Landgericht Frankfurt hat die Klage eines Motorradfahrers auf Schadensersatz und Schmerzensgeld in einem Grundsatzurteil zurückgewiesen.
Der Motorradfahrer hatte sich bei einem Sturz verletzt, nachdem ein Radfahrer aus einem Waldweg heraus vor ihm auf die Landstraße eingebogen war. Laut Urteil hatte er den Unfall dennoch aus eigener Unachtsamkeit selbst verschuldet. In einem Ausflugs- und Wandergebiet müsse ein Verkehrsteilnehmer immer mit plötzlich auftretenden Spaziergängen und Radfahrern rechnen, begründete das Gericht. Darüber hinaus sei die "Betriebsgefahr" bei Motorradfahrern ungleich höher als etwa bei Autofahrern. Das Risiko, auf dem Motorrad getötet zu werden, sei sieben Mal höher als bei anderen Verkehrsteilnehmern. Diese Betriebsgefahr lasse sich bei Motorradfahrern daher "grundsätzlich als Verschulden gegen sich selbst begreifen". Unfallfolgen würden schon deshalb ganz bewusst in Kauf genommen und dürften daher "ganz überwiegend nicht auf den Unfallgegner abgewälzt werden".
Na denn, wenn ich noch etwas aus Wut dazu schreibe, werde ich wieder hier für eine Zeit gesperrt, also halte ich die Finger still
Schrat


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bulldog Erstellt am So 01.04.2007
warum finger still halten..??
Schließlich darf hier -noch- jeder seine Meinung sagen.
*sfg*
oder irre ich da etwa?? wenn,dann käme ja der üble geruch einer Zensur auf..
igittigitt..;)

hier mal das Aktenzeichen 2-20 O 8806/06
leider noch nicht online,wohl zu früh dafür.
Tja, da hat die kammer in der Besetzung der Richter vermutlich eine nicht unerhebliche hasskappe gegen Motorradfahrer an den tag gelegt...
aber, es ist ja nur ein LG,da geht doch noch das OLG.
ich will mal hoffen das der Betroffene Biker in Revision geht,ICH täts -so sie den zugelassen- KÖÖÖNT ja auch sein ,das selbige nicht zugelassen wird,weil,donst könnte der Kläger ja ein FAIRERES Urteil gesprochen bekommen..
.....als Verschulden gegen sich selbst begreifen"..
geil, dann knallen wir jetzt auf grund dieses "Urteiles" einfach mal n paar drahteseltreiber weg, denn DIESE Fraktion kümmert sich ja wohl am allerwenigsten um Verkehrsregeln..
uund wenn die dann matsch sind, PAAH, SELEBR SCHULD..
betrachten wir es einfach als Betriebsgefahr..
WATT Fährt der Spacko da auch einfach so da blöd rum..
;o))

Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am So 01.04.2007
Ist doch klar, so ein Richter fährt auch meist ein dickeres Auto, oft eines mit Stern drauf. Drin sitzt der ganz komfortabel, rundum mit 1m Knautschzone und reichlich Airbags umgeben. Wer sich so ein Sicherheitsauto nicht leisten kann oder will, der gehört bestraft!
Grufti

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Prolet_Gernegross Erstellt am So 01.04.2007
Au weia. Jetzt wird's lustig, wenn die 2 aufeinander treffen. :-)

Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am So 01.04.2007
mit diesem urteil sind moppefahrer zum freiwild erklärt worden.
jeder kann uns abschießen und ist praktisch schuldlos, jedenfalls so weit, daß es den dosenfahrer nur ein müdes lächeln entlocken dürfte, wenn er einen unfall provoziert hat
deutschland....wunderland....

Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am So 01.04.2007
Radfahrer sind die heiligen Kühe der Straße, in ihrer Eigenschaft als Verkehrsteilnehmer noch vor den Sternfahrern als Gefahrenquelle einzuordnen.
Schon die Tatsache, dass ich lebe, könnte man grundsätzlich als Verschulden gegen mich selbst werten ^^
Das ganze Leben ist gefährlich und endet meistens tödlich......
In diesem Sinne - ride on and have a nice
day ;-)))))

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Prophet_Germanius Erstellt am So 01.04.2007
Welch "amerikanische" Weisheiten sie auf uns niederrieseln lässt :-)

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Ylfa Erstellt am So 01.04.2007
Ne ne ne, die Drahteselfraktion wird gesondert geschützt...
In Münster kann ein Fahrradfahrer schuldfrei wegkommen wenn er ohne Licht, auf der falschen Straßenseite fahrend, mit "Sozius" hintendrauf, ohne klingeln einen Fußgänger platt macht.
Begründung: "In Münster müsse man wissen, dass die Fahrradfahrer sich nicht an die Verkehrsregeln halten."
Unglaublich, was?

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Mopedjeck Erstellt am So 01.04.2007
Hmmm,
nun kenne ich ja nicht ALLE Fakten und schriftsaetze um mir umfassend ein Bild von der Geschichte zu machen.
Ich kann mir wohl vorstellen, das dieses Urteil, so wie es hier kommuniziert wird, nicht so ganz mit unserem Grundgesetz zu vereinbaren ist.
hier ein Auszug:
Artikel 2
[Allgemeine Handlungsfreiheit; Freiheit der Person; Recht auf Leben]
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
oder die quelle
http://www.datenschutz-berlin.​de/recht/de/gg/gg1_de.htm#art2​
oder lese ich da jetzt falsch?

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Sonnie Erstellt am Mo 02.04.2007
ja, wirklich unfassbar. aber auch in anderen städten haben radfahrer rechte, die logisch und sicherheitstechnisch nicht nachvollziehbar sind.
da versucht man als mutter seinem kind beizubringen, sich radfahrernderweise an deie verkehrsregeln zu halten, die man selbst als kind gelernt hatte (inkl. fahrradprüfung!) und dann dürfen radfahrer in gegenrichtuund in die einbahnstrassen fahren. sowas prägt sich doch ein bei den kids. ob sie dann später, wenn sie selbst auto/mopped fahren noch unterscheiden können? aber geisterfahrer sind ja nicht so schlimm LOL ---> durchsage im radio: es ist ein geisterfahrer unterwegs. betroffener: was einer??? ich seh tausende...
schade dass man gegen manche dinge einfach machtlos ist....

wünsch euch nen schönen wochenstart :)
^^Sonnie^^

Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am Mo 02.04.2007
Das Grundsatzurteil ist nun mal richtig, aber auch nicht ganz vollständig.
Aus eigener Erfahrung, mittlerweile ist das nun auch ne Weile her:
2003, in einer 50er Zone mit 40-50. Bergab, ein Straßenabschnitt von ca. 150 m nach denen eine scharfe Rechtskurve folgt, rechts ne Mauer und Bäume. Ca. 10 % Gefälle und in der Mitte dieses Straßenabschnittes von rechts eine Seitenstraße. Etwa 5-10 m vor mir taucht plötzlich ein Radfahrer mit defekten Bremsen auf. Ich versuche noch auszuweichen, schlage nen Haken - doch unmöglich. Es kracht. Polizei nimmt umgehend den Unfall und die Aussagen auf Schadenssumme notiert (Gottseidank ist der Radfahrer 18 und hat eine private Haftpflicht) und der Versicherung des Radfahrers gemeldet. Antwort: Die Versicherung zahlt 75 % des Schadens und beruft sich mit den restlichen 25 % auf das Betriebsrisiko, was man als Führer eines motorisierten Fahrzeuges (auch Autos, nicht nur Motorräder!) hat. Da aber die Sachlage eindeutig war und ich ne Verkehrsrechtsschutzversicheru​ng​ hatte - der Radfahrer hatte die Vorfahrt missachtet und defekte Bremsen - ging die ganze Sache an einen Anwalt. Ein Gerichtstermin wurde angesetzt. Kurz davor dann ein Schreiben der Versicherung des Radfahrers, mit der Bitte um Klagerücknahme und dem Bescheid, die restlichen 25 % zu zahlen - was sie auch taten.
Fazit: Grundsatzurteil hin oder her - wenn der Unfallgegner nachweislich grob fahrlässig handelt, kann man sich das Betriebsrisiko "zurückholen". Und merke, auch Grundsatzurteile werden ab und an mal gekippt.
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